Steuern

Billigkeitsantrag, wenn das Finanzamt steuerliche Verluste nicht akzeptiert

04.04.2006

Bundesfinanzhof, BStBl 2005 II S. 336

Üben Sie eine freiberufliche oder gewerbliche Betätigung aus und erzielen hieraus jahrelang Verluste, zweifelt das Finanzamt irgendwann daran, dass Sie eine Gewinnerzielungsabsicht haben und akzeptiert Ihre Verluste deshalb nicht mehr.

Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

16.03.2006

Nach zähen Verhandlungen haben sich die Regierungsparteien auf ein neues Konzept zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten geeinigt. Wie viel im Jahr 2006 wofür absetzbar ist und wer profitiert lesen Sie hier.

Bestreiten des Zugangs mehrerer Steuerbescheide

16.02.2006

Grundsätzlich muss das Finanzamt im Zweifel den Zugang eines Steuerbescheids nachweisen. Bestreitet ein Steuerzahler jedoch verschiedene Bescheide und Schreiben erhalten zu haben, dreht sich die Beweislast um.

Dienstreisen: Nur Privatkosten sind zu versteuern

12.02.2006

Reisen, bei denen Mitarbeiter das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden können, führten in der Vergangenheit immer wieder zu steuerlichen Auseinandersetzungen. Denn die Finanzämter werteten die vom Arbeitgeber übernommenen Reisekosten in vollem Umfang als steuerpflichtigen Arbeitslohn, sofern die Trennung von dienstlichen und privaten Anteilen nicht eindeutig möglich war.

Haushalt: Kaum Abgaben bei 400-Euro-Hilfe

03.02.2006

Berlin (ddp.djn). Wer eine Haushaltshilfe auf 400-Euro-Basis beschäftigt, muss diese bei der Minijobzentrale anmelden. Geschieht dies nicht, arbeitet die Putzfrau - und selbstverständlich auch der Putzmann - "schwarz". Zwar wird ein nicht angemeldetes, geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in Privathaushalten nicht als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Dennoch droht dem privaten Arbeitgeber neben der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auch ein Bußgeld.

Mit dem Heimarbeitsplatz Steuern sparen

24.01.2006
Berlin (ddp.djn). Erledigt ein Arbeitnehmer seine Arbeit von zu Hause aus und erhält dafür eine Mietzahlung von seinem Arbeitgeber, kann er alle Aufwendungen für das Arbeitszimmer in vollem Umfang als Werbungskosten absetzen.
 

Neue Rentenbesteuerung: Flucht in eine Steueroase?

06.01.2006

Angesichts der steigenden Steuerlast für Rentner könnte mancher auf den Gedanken kommen, es den Reichen und Prominenten gleichzutun und ins Ausland zu ziehen.

 

Neue Rentenbesteuerung: Flucht in eine Steueroase?

06.01.2006

Angesichts der steigenden Steuerlast für Rentner könnte mancher auf den Gedanken kommen, es den Reichen und Prominenten gleichzutun und ins Ausland zu ziehen.

Ob ein Rentner, der im Ausland lebt, Steuern an den deutschen Fiskus zu zahlen hat, hängt davon ab, ob er in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtig ist und ob es mit dem entsprechenden Land ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, welches Deutschland das Besteuerungsrecht zuweist.

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist jemand insbesondere dann, wenn er trotz Wegzugs einen Wohnsitz in Deutschland behält oder wenn er sich weiterhin dauerhaft in Deutschland aufhält. Das tut er, wenn er mehr als sechs Monate im Jahr in Deutschland lebt. Beschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn jemand weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, hier aber steuerpflichtige Einkünfte erzielt. Das kann nach dem Alterseinkünftegesetz, das seit Anfang 2005 gilt, durchaus der Fall sein. Bis Ende 2004 waren Renteneinkünfte praktisch steuerfrei.

Nach neuem Recht sind Rentner, die im Ausland leben und eine Rente aus Deutschland beziehen, mit ihren Renteneinkünften in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig. Das hat zur Folge, dass sie eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgeben müssen.

Ob es tatsächlich zu einer Besteuerung kommt, hängt von den individuellen Verhältnissen (verheiratet/unverheiratet, weitere Einkünfte) des Rentners ab. Die tatsächliche Besteuerung ist zudem vom Wohnsitzstaat des Rentners abhängig. Nicht alle Doppelbesteuerungsabkommen weisen Deutschland das Besteuerungsrecht zu, wenn die Rente aus Deutschland gezahlt wird. Soweit in einem Doppelbesteuerungsabkommen dem anderen Staat das Besteuerungsrecht zugewiesen ist, unterliegen diese Einkünfte in Deutschland nicht der Besteuerung. Das heißt, sie werden im Rahmen der Veranlagung entweder freigestellt und unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt, was sich, bei Vorliegen weiterer Einkünfte, auf den Steuersatz auswirken würde, oder die ausländische Steuer wird angerechnet.

Ein dauerhaft im Ausland lebender Rentner hat zudem die Möglichkeit, in Deutschland einen Antrag auf unbeschränkte Einkommensteuerpflicht zu stellen.

Mehr Infos

Quelle: www.ihre-vorsorge.de

Sparer Freibetrag

24.11.2005

Die geplante Kürzung des Sparer-Freibetrages wird dazu führen, dass bereits kleine Sparvermögen steuerpflichtig werden. Bei einer jährlichen Verzinsung von beispielsweise drei Prozent bleibt bisher ein Anlagebetrag von 47.366 Euro (Sparer-Freibetrag 1.370 Euro plus 51 Euro Werbungskostenpauschbetrag) steuerfrei. Wird der Sparer-Freibetrag auf 750 Euro gekürzt, besteht bereits für Ersparnisse von über 25.000 Euro für einen Teil der Erträge Steuerpflicht - eine jährliche Verzinsung von drei Prozent unterstellt.

Lohnsteuerkarte 2006

24.10.2005

In diesen Tagen flattert Millionen Bundesbürgern die Lohnsteuerkarte 2006 ins Haus. Mit diesem Stück Papier halten viele von Ihnen ungeahnt bares Geld in der Hand. Sie können Ihr Nettogehalt 2006 nämlich deutlich erhöhen, wenn Sie voraussichtliche Werbungskosten für nächstes Jahr, kalkulierte Verluste aus einer vermieteten Immobilie oder die als Sonderausgaben abziehbaren Unterhaltskosten an den Ex-Ehegatten als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

?In dubio pro reo? gilt auch im Steuerrecht

23.06.2005

Erklärt ein Steuerzahler bisher nicht versteuerte Einkünfte nach, werden im Finanzamt nicht selten noch zusätzliche Einkünfte zugeschätzt. Doch das muss man nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht bedingungslos hinnehmen.

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