Haushalt: Kaum Abgaben bei 400-Euro-Hilfe

03.02.2006
Berlin (ddp.djn). Wer eine Haushaltshilfe auf 400-Euro-Basis beschäftigt, muss diese bei der Minijobzentrale anmelden. Geschieht dies nicht, arbeitet die Putzfrau - und selbstverständlich auch der Putzmann - "schwarz". Zwar wird ein nicht angemeldetes, geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in Privathaushalten nicht als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Dennoch droht dem privaten Arbeitgeber neben der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auch ein Bußgeld.

Die finanzielle Mehrbelastung bei einer ordnungsgemäßen Anmeldung der Haushaltshilfe fällt demgegenüber kaum ins Gewicht. So sind die Sozialversicherungsbeiträge für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten deutlich niedriger als bei einer geringfügigen gewerblichen Beschäftigung. Zudem sind die Ausgaben für "haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse" teilweise von der Einkommensteuer abziehbar.

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