Mit dem Heimarbeitsplatz Steuern sparen

24.01.2006
Berlin (ddp.djn). Erledigt ein Arbeitnehmer seine Arbeit von zu Hause aus und erhält dafür eine Mietzahlung von seinem Arbeitgeber, kann er alle Aufwendungen für das Arbeitszimmer in vollem Umfang als Werbungskosten absetzen. Das gilt aber nur dann, wenn das Finanzamt die Zahlung des Arbeitgebers als "Einkommen aus Vermietung und Verpachtung" wertet und nicht als gezahlten Arbeitslohn.

Die Unterscheidung ist sehr kompliziert und muss von Fall zu Fall mit dem Finanzamt geklärt werden.

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