Sparer Freibetrag
Die geplante Kürzung des Sparer-Freibetrages wird dazu führen, dass bereits kleine Sparvermögen steuerpflichtig werden. Bei einer jährlichen Verzinsung von beispielsweise drei Prozent bleibt bisher ein Anlagebetrag von 47.366 Euro (Sparer-Freibetrag 1.370 Euro plus 51 Euro Werbungskostenpauschbetrag) steuerfrei. Wird der Sparer-Freibetrag auf 750 Euro gekürzt, besteht bereits für Ersparnisse von über 25.000 Euro für einen Teil der Erträge Steuerpflicht - eine jährliche Verzinsung von drei Prozent unterstellt.
Besonders aufpassen müssen Sparer bei auf- oder abgezinsten Sparbriefen und bei Bundesschatzbriefen Typ B. Diese Anlagen sind regelrechte ?Steuerfallen?. Hier werden die Zinsen über einen Anlagezeitraum von mehreren Jahren angesammelt und sind erst am Ende der Laufzeit bzw. bei Rückgabe einschließlich Zinseszinsen steuerpflichtig. Demzufolge kann die Steuerbelastung überraschend groß werden. Kommt es zur Senkung des Sparer-Freibetrages auf 750 Euro, muss der Sparer bei Bundesschatzbriefen Typ B zum Beispiel schon bei Anlagebeträgen von etwa 4.000 Euro damit rechnen, am Ende für einen Teil seiner Zinsen Einkommensteuer zu zahlen - selbst wenn es seine einzigen Ersparnisse sind.
Der Sparer ist deshalb gut beraten, die steuerlichen Folgen zu prüfen, bevor er sein Geld anlegt. In vielen Fällen dürften Anlagen mit jährlichen Zins-Ausschüttungen vorzuziehen sein.
Quelle: Bundesverband deutscher Banken