Lohnsteuerkarte 2006

24.10.2005

In diesen Tagen flattert Millionen Bundesbürgern die Lohnsteuerkarte 2006 ins Haus. Mit diesem Stück Papier halten viele von Ihnen ungeahnt bares Geld in der Hand. Sie können Ihr Nettogehalt 2006 nämlich deutlich erhöhen, wenn Sie voraussichtliche Werbungskosten für nächstes Jahr, kalkulierte Verluste aus einer vermieteten Immobilie oder die als Sonderausgaben abziehbaren Unterhaltskosten an den Ex-Ehegatten als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Auch die gezielte Wahl der Steuerklasse ? insbesondere für Ehegatten ? kann einen weiteren Hunderter mehr Gehalt bedeuten.
Steuerklassenwahl 2006
Die Änderung Ihrer Steuerklasse müssen Sie bei der Gemeinde beantragen. Insbesondere Ehegatten mit der Steuerklasse IV, bei denen ein Partner 60%, der andere 40% des gemeinsamen Arbeitslohns erzielt, sind gut beraten, einen Antrag auf die Steuerklassenkombination III/V zu stellen. Dabei zahlt der Besserverdiener mit Steuerklasse II deutlich weniger Steuer, der Ehegatte mit dem geringeren Salär dagegen mehr. Unter dem Strich steigt durch diesen einfachen Dreh das gemeinsame Nettogehalt. Bei der Gemeinde müssen übrigens beide Lohnsteuerkarten vorgelegt werden und beide Partner müssen den Antrag auf Wechsel der Steuerklasse unterzeichnen.

Mehr Nettogehalt durch Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
Einen Freibetrag für steuerlich im Jahr 2006 abziehbare Ausgaben trägt dagegen das Finanzamt ein. Hierzu müssen Sie beim Finanzamt einen mehrseitigen Lohnsteuerermäßigungsantrag ausfüllen und Ihre voraussichtlichen Ausgaben erläutern. Wer schon einmal einen solchen Antrag gestellt hat und denselben Freibetrag wie im Vorjahr auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt haben möchte, spart Zeit. Hier muss nur ein einziges Kreuzchen auf einem einseitigen Formular gesetzt werden. Lassen Sie sich einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen, sind Sie beim Finanzamt registriert und verpflichtet, für 2006 eine Steuererklärung einzureichen. Das Finanzamt möchte im Nachhinein nämlich wissen, wie hoch Ihre kalkulierten Kosten letztendlich ausgefallen sind und ob die Steuerermäßigung gerechtfertigt war.

Tipp:
Der Freibetrag wird vom Finanzamt auf die verbleibenden Monate des Jahres verteilt. Beantragen Sie also noch in 2005 die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte 2006 ? beispielsweise in Höhe von 6.000 Euro ? rechnet Ihr Arbeitgeber bei der Ermittlung Ihres Nettogehalts mit einem Freibetrag von monatlich 500 Euro. Lassen Sie sich den Freibetrag dagegen erst im März eintragen, verteilt das Finanzamt diesen auf die verbleibenden neun Monate des Jahres. Auf Ihre Lohnsteuerkarte 2005 dürfen Sie also noch bis 30.11.2005 einen Freibetrag eintragen lassen.

Vorteil: Dadurch wird ein eventuell anfallendes Weihnachtsgeld deutlich geringer besteuert.

Bezieht ein Ehegatte keinen Arbeitslohn, fallen seine Sonderausgaben, Verluste und außergewöhnliche Belastungen nicht unter den Tisch. Im ?Lohnsteuerermäßigungsverfahren?, so heißt die Beantragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte im Fachjargon, dürfen nämlich die steuerlichen Ausgaben beider Ehegatten auf einer Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Diese Kosten werden berücksichtigt
Als Freibetrag dürfen sämtliche Werbungskosten, Verluste aus der Vermietung einer Immobilie, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (z.B. bei Antritt einer Kur in 2006) berücksichtigt werden.

Einziger Wermutstropfen: Der Gang zum Finanzamt lohnt sich nur dann, wenn die steuerlich abzugsfähigen Ausgaben mindestens um 600 Euro höher als der Werbungskostenpauschbetrag von 920 Euro ausfallen. Betragen Ihre kalkulierten Werbungskosten (Fahrtkosten zur Arbeit, Fortbildungskosten, Kauf von Arbeitsmitteln) also nur 1.300 Euro, setzt das Finanzamt den Rotstift an und lehnt Ihren Antrag auf Eintragung eines Freibetrags ab.

Doch verloren ist damit nichts. Sie müssen sich Ihre Steuererstattung in diesem Fall lediglich Jahre später über die Einkommensteuererklärung 2006 holen. Werden Sonderausgaben wie voraussichtliche Steuerberatungskosten, Spenden oder Unterhaltsleistungen an den Expartner berücksichtigt, müssen diese Kosten mehr als 36 Euro/72 Euro (ledig/verheiratet) betragen, bevor diese Ausgaben im Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt werden.

Beispiel:
Herr Meier aus Mecklenburg-Vorpommern verdient als Maschinenbauer monatlich brutto 2.500 Euro. Wegen eines Meisterkurses, seiner Fahrtkosten zur Arbeit kann er einen Freibetrag von 6.000 Euro auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen (monatlich 500 Euro). Außerdem haben Herr Meier und seine Frau die Steuerklasse IV auf der Lohnsteuerkarte eingetragen lassen. Doch weil Frau Meier nur 1.000 Euro monatlich verdient, lohnt sich für die beiden die Steuerklassenkombination III/V (Ehemann/Ehefrau).

Faustformel: Verdient ein Partner 60 Prozent, der andere 40 Prozent, lohnt sich diese Kombination.

Der Eintrag eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte und die Wahl der effektivsten Steuerklasse bringen also ein deutlich höheres Nettogehalt.

Mehr Infos

Quelle: www.quicksteuer.de

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