Bestreiten des Zugangs mehrerer Steuerbescheide

16.02.2006
Grundsätzlich muss das Finanzamt im Zweifel den Zugang eines Steuerbescheids nachweisen. Bestreitet ein Steuerzahler jedoch verschiedene Bescheide und Schreiben erhalten zu haben, dreht sich die Beweislast um.

Bekommen Sie vom Finanzamt eine Zahlungsaufforderung, haben den dazugehörigen Steuerbescheid jedoch nicht bekommen, muss das Finanzamt seine Zahlungsaufforderung wieder zurücknehmen und den Steuerbescheid erneut an Sie versenden.

In einem Streitfall vor dem Finanzgericht München (Az. 6 K 1183/04) war es jedoch zuviel des Guten, als ein Steuerzahler behauptete, aus welchen Gründen auch immer, vier verschiedene Steuerbescheide per Post nicht erhalten zu haben. Das Abhandenkommen von vier verschiedenen Bescheiden des Finanzamts mit unterschiedlichem Datum liege außerhalb jeglicher Wahrscheinlichkeit, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Dennoch gilt: Haben Sie einen Steuerbescheid definitiv nicht bekommen, muss das Finanzamt die Zahlungsaufforderung aussetzen, Säumniszuschläge stornieren und einen neuen Bescheid an Sie schicken. Ein häufig verwendetes Argument interessiert das Finanzamt jedoch nicht. Wenn der Brief nach Einwurf durch die Post von Dritten entwendet wurde. Das Finanzamt hat nämlich nur Sorge dafür zu tragen, das der Bescheid in Ihrem Briefkasten landet. Alles was danach mit dem Bescheid passiert, muss sich der Steuerzahler vorhalten lassen.

Quelle: www.quicksteuer.de

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