Infocenter

    Trotz Kritik: Lebensversicherung bietet gute Zinsen

    30.01.2014

    Die Lebensversicherung steht zurzeit in der Kritik, dabei bietet so manche Police durchaus gute Ertragschancen. Das Niedrigzins-Umfeld stellt die Lebensversicherer zwar vor hohe Anforderungen, weil sie ihren Kunden auch weiterhin eine attraktive Rendite bieten wollen. Auf Sicht ist aber nicht erkennbar, dass sie dieses Ziel nicht erreichen.

    Beim Vererben Steuern sparen

    26.02.2014

    Die Deutschen werden in den kommenden 15 Jahren wohl mehr als 3 Billionen Euro vererben. Vor allem bei größeren Vermögen wird oft kräftig Erbschaftssteuer fällig. Wer seinen Nachkommen diese Erbschaftsteuer ersparen will, kann schon zu Lebzeiten alle zehn Jahre Geld- oder Sachvermögen bis zur Höhe der aktuellen Schenkungssteuerfreibeträge auf sie übertragen. So lässt sich auch ein größeres Familienvermögen mit geringeren Verlusten an die nächste Generation weitergeben.

    Rechtzeitig schenken und Steuern sparen

    19.07.2013

    Wer Eigentum schon zu Lebzeiten an seine Kinder verschenkt, hilft ihnen, kräftig Steuern zu sparen. Wegen der hohen Freibeträge lohnt es sich vor allem, größere Vermögen und Immobilienbesitz schrittweise auf die eigenen Kinder zu übertragen. Nicht nur Bankguthaben, sondern auch Wertpapiere und Immobilienbesitz lassen sich steuerfrei an die Nachkommen verschenken, wenn man einige einfache Regeln beachtet.

    Steuern sparen durch Geschenke an die Kinder

    30.05.2012

    Mit Geldgeschenken innerhalb der Familie lassen sich die Kapitalertrags- und Erbschaftssteuern oft kräftig senken. Wegen der hohen Freibeträge lohnt es sich vor allem, größere Vermögen und Immobilienbesitz schrittweise auf die eigenen Kinder zu übertragen. Nicht nur Bankguthaben, sondern auch Wertpapiere und Immobilienbesitz können Sie steuerfrei an Ihre Nachkommen verschenken, wenn Sie einige einfache Regeln beachten.

    Rechtzeitig schenken, Erbschaftssteuer sparen

    18.08.2011

    Rund 2,6 Billionen Euro werden in Deutschland allein bis 2020 vererbt. Besonders bei größeren Vermögen wird oft kräftig Erbschaftssteuer fällig. Wer seinen Nachkommen diese Erbschaftsteuer ersparen will, kann schon zu Lebzeiten alle zehn Jahre Geld- oder Sachvermögen bis zur Höhe der aktuellen Schenkungssteuerfreibeträge auf sie übertragen. So lässt sich auch ein größeres Familienvermögen mit geringeren Verlusten an die nächste Generation weitergeben.

    Mit Geschenken an die Familie kräftig Steuern sparen

    22.11.2010

    Geldgeschenke innerhalb der Familie bringen oft attraktive Steuervorteile. Wegen der hohen Steuerfreibeträge lohnt sich vor allem die Eigentumsübertragung auf die eigenen Kinder.
    Nicht nur Bankguthaben, sondern auch Wertpapiere oder Fondsanteile können Sie problemlos an Ihre Nachkommen verschenken.

    Legaler Steuertrick für werdende Eltern

    02.04.2009

    Eheleute können vor der Geburt eines Kindes ihr Nettoeinkommen erhöhen und sich so ein höheres Elterngeld sichern, indem sie die Steuerklasse wechseln. Ein solcher Trick ist völlig legal und kann den Eltern nicht als Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden. In einem ersten Urteil zu dieser Sache entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, dass ein solcher Steuerklassenwechsel zu den erlaubten steuerrechtlichen

    Steuererklärung – Pflicht oder Kür

    24.02.2009

    Im Allgemeinen ist die jährliche Steuererklärung keine Pflichtübung. Wer mit seinen Steuerzahlungen zufrieden war, kann sich den Aufwand gerne sparen. Für einige Personen ist die Steuererklärung allerdings keine Kür. Hier ein paar Fälle, in denen der ungeliebte Papierkram eine Pflichtübung ist:

    Nachteil für Studenten?

    03.12.2008

    Seit einiger Zeit können Städte Zweitwohnungssteuer erheben. Dies kommt häufig vor, wenn Personen in einer Stadt beispielsweise mit ihrer Familie leben, aber in einer anderen Stadt arbeiten und dort auch eine Wohnung unterhalten. Prinzipiell herrscht die gleiche Situation auch bei Studenten, die noch über ein Zimmer in ihrem Elternhaus,

    Steuerliche Änderungen bei der Kindertagespflege ab 2009

    21.10.2008

    Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art (privat oder öffentlich) der Einnahmen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Änderungen.

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