Legaler Steuertrick für werdende Eltern
Eheleute können vor der Geburt eines Kindes ihr Nettoeinkommen erhöhen und sich so ein höheres Elterngeld sichern, indem sie die Steuerklasse wechseln. Ein solcher Trick ist völlig legal und kann den Eltern nicht als Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden. In einem ersten Urteil zu dieser Sache entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, dass ein solcher Steuerklassenwechsel zu den erlaubten steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gehört, denn hätte der Gesetzgeber dies ausschließen wollen, hätte er dies per Gesetz bestimmen können. So ganz wollten sich die Essener Richter allerdings nicht festlegen und ließen die Revision zum Bundessozialgericht zu (LSG Nordrhein-Westfalen, Az.: L 13 EG 40/08 und L 13 51/08).
Quelle: ARAG