Steuern sparen durch Geschenke an die Kinder

30.05.2012
Mit Geldgeschenken innerhalb der Familie lassen sich die Kapitalertrags- und Erbschaftssteuern oft kräftig senken. Wegen der hohen Freibeträge lohnt es sich vor allem, größere Vermögen und Immobilienbesitz schrittweise auf die eigenen Kinder zu übertragen. Nicht nur Bankguthaben, sondern auch Wertpapiere und Immobilienbesitz können Sie steuerfrei an Ihre Nachkommen verschenken, wenn Sie einige einfache Regeln beachten.

Der Steuerfreibetrag für Sparer liegt bei jährlich 801 Euro pro Person oder 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Höhe sind Kapitalerträge zurzeit steuerfrei. Auf Zinsen und Dividenden, die darüber hinausgehen, verlangt das Finanzamt Einkommensteuer. Wer über ein größeres Vermögen und hohe Kapitalerträge verfügt, kann einen Teil des Vermögens auf seine Kinder übertragen, um Steuern zu sparen. Auch Schenkungen und Erbschaften sind zwar steuerpflichtig. Bis zu einer Summe von 400.000 Euro je Person bleibt eine Schenkung an die eigenen Kinder jedoch steuerfrei. Selbst Enkel profitieren heute von einem Schenkungssteuer-Freibetrag von 200.000 Euro. Nach zehn Jahren darf jeder Nachkomme diesen Freibetrag erneut in Anspruch nehmen. Geschenkt ist allerdings endgültig geschenkt. Die Übertragung muss auf ein Konto erfolgen, auf das der Beschenkte alleine und unbeschränkt Zugriff hat. Als steuergünstigen Parkplatz für eigenes Geld dürfen Sie die Konten Ihrer Kinder nicht nutzen, sonst erkennt das Finanzamt die Schenkung nicht an.

Das Übertragen von Vermögen auf die Kinder rechnet sich für Familien, wenn die anfallenden Zinserträge den Steuerfreibetrag der Eltern überschreiten und die Freibeträge der Kinder noch nicht ausgeschöpft sind. Am meisten lässt sich sparen, wenn die Kinder noch gar kein eigenes Einkommen haben, denn Kinder haben genau wie Erwachsene einen Einkommensteuerfreibetrag von 8.004 Euro im Jahr, der auch mit Kapitalerträgen ausgeschöpft werden kann. Selbst bei voll ausgenutzten Freibeträgen der Nachkommen kann sich das Verschenken von Vermögen übrigens lohnen, falls die Kinder weniger verdienen und ihr persönlicher Steuersatz deshalb niedriger ist als die Steuerbelastung der Eltern.

Quelle: finanztexter.de

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