Mit Geschenken an die Familie kräftig Steuern sparen
22.11.2010
Geldgeschenke innerhalb der Familie bringen oft attraktive Steuervorteile. Wegen der hohen Steuerfreibeträge lohnt sich vor allem die Eigentumsübertragung auf die eigenen Kinder. Nicht nur Bankguthaben, sondern auch Wertpapiere oder Fondsanteile können Sie problemlos an Ihre Nachkommen verschenken.
Der Steuerfreibetrag für Sparer liegt bei jährlich 801 Euro pro Person oder 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Höhe sind Kapitalerträge zurzeit steuerfrei. Auf Zinsen und Dividenden, die darüber hinausgehen, verlangt das Finanzamt Einkommensteuer. Wer über ein größeres Vermögen und hohe Kapitalerträge verfügt, kann einen Teil des Vermögens auf seine Kinder übertragen, um Steuern zu sparen. Auch Schenkungen und Erbschaften sind zwar steuerpflichtig. Bis zu einer Summe von 400.000 Euro je Person bleibt eine Schenkung an die eigenen Kinder jedoch steuerfrei. Selbst Enkel profitieren noch von einem Schenkungssteuer-Freibetrag von 200.000 Euro. Nach zehn Jahren darf jeder Nachkomme diesen Freibetrag erneut in Anspruch nehmen. Geschenkt ist allerdings endgültig geschenkt – die Übertragung muss auf ein Konto erfolgen, auf das der Beschenkte alleine und unbeschränkt Zugriff hat. Als steuergünstigen Parkplatz für eigenes Geld darf man die Konten der Kinder nicht nutzen, sonst erkennt das Finanzamt die Schenkung nicht an.
Das Übertragen von Vermögen auf die Kinder rechnet sich für Familien, wenn die anfallenden Zinserträge den Steuerfreibetrag der Eltern überschreiten und die Freibeträge der Kinder noch nicht ausgeschöpft sind. Am meisten lässt sich sparen, wenn die Kinder noch gar kein eigenes Einkommen haben, denn Kinder haben genau wie Erwachsene einen Einkommensteuerfreibetrag von 8.004 Euro im Jahr, der auch mit Kapitalerträgen ausgeschöpft werden kann. Selbst bei voll ausgenutzten Freibeträgen der Nachkommen lohnt sich das Verschenken von Vermögen, falls die Kinder weniger verdienen und ihr persönliche Steuersatz deshalb niedriger ist als der Steuersatz der Eltern.
Quelle: finanztexter.de