VERKEHRSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Sicher durch den Verkehr

Unverhofft kommt oft: Verkehrsunfälle können schnell passieren. Im Jahr 2008 sind über zwei Millionen Straßenverkehrsunfälle geschehen. Einmal unaufmerksam und schon fährt man an der nächsten roten Ampel dem vorfahrenden Auto in den Kofferraum. In solchen Fällen hilft die Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt den Versicherten in Rechtsfragen. Sie bezahlt, auch wenn der Versicherte am Ende nicht Recht bekommen sollte. Unter anderem werden Anwalts- und Gerichtskosten übernommen. Auch die Verteidigung in einem Strafverfahren wird bezahlt, vorausgesetzt die Straftat wurde nicht vorsätzlich begangen. Hat ein Versicherter einen Streit mit dem Verkäufer, der Werkstatt oder dem Leasingunternehmen, dann wird er durch die Versicherung unterstützt.

Gerade für PKW-Fahrer, die viel auf Achse sind, oder für Berufstätige, die mit dem Firmenwagen unterwegs sind, kann sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung lohnen. Diese gibt es in drei Varianten:

  1. Fahrzeugversicherung: Mit der Fahrzeugversicherung wird ein einzelnes Fahrzeug versichert. Alle Personen, die mit diesem Fahrzeug unterwegs sind, erhalten Rechtsschutz. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig versichert, wenn er sich anderweitig im Straßenverkehr fortbewegt. Mit einer Selbstbeteiligung können die Beiträge gesenkt werden. So ist ein Jahresbeitrag ab ca. 40 Euro möglich.
  2. Fahrerrechtsschutz: Der Fahrerrechtsschutz ist für berufliche Vielfahrer im Dienstwagen hilfreich. Diese Art der Versicherung schützt den Versicherungsnehmer nur, wenn er nicht im eigenen Auto unterwegs ist. Ab ca. 30 Euro ist eine solche Versicherung zu haben.
  3. Familienverkehrsrechtsschutzversicherung: Diese Versicherung ist die umfangreichste der drei Pakete. Sie schützt neben Fahrzeug und Versicherungsnehmer auch dessen Familienmitglieder. Nutzen diese beispielsweise im Urlaub einen Mietwagen und es kommt zu einem Unfall, dann steht ihnen Rechtsschutz zu. Zu den Familienmitgliedern zählen Kinder, die beim Versicherungsnehmer wohnen und noch keinen eigenen Verdienst haben sowie Ehe- oder Lebenspartner, die im Versicherungsschein eingetragen sind. Wer diesen Rundumschutz haben möchte, muss mit mindestens 60 Euro im Jahr rechnen.

Der Verkehrsrechtsschutz kann sowohl einzeln als auch im Paket mit anderen Rechtsschutzarten abgeschlossen werden. Dabei gibt es je nach Versicherung unterschiedliche Serviceleistungen, z. B. einen Telefonservice. Bei nahezu jedem Versicherungsanbieter können Kunden mit Fragen rund um Verkehr und Fahrzeug Informationen erhalten. Dabei sind die Telefonpartner am anderen Ende der Leitung Anwälte, die vom Versicherer bezahlt werden.

Oftmals ist der erste Weg bei einem rechtlichen Problem die telefonische Rechtsberatung. Aber Vorsicht: Zum einen wird durch diese telefonische Beratung das Problem häufig nicht gelöst und der Gang zum Rechtsanwalt bleibt dem Versicherten nicht erspart. Zum anderen können Versicherer die Telefonhotlines als Marketinginstrument einsetzen. Gerne wird ein „Anwalt des Vertrauens“ empfohlen. Dieser arbeitet zu günstigeren Konditionen, wodurch die Versicherer sparen. Es ist nicht klar, ob diese empfohlene Anwälte sich nur dem Mandanten gegenüber verpflichtet fühlen, denn die Versicherer sind diejenigen, die letzten Endes die Rechnung bezahlen. Empfehlung: Wer Zweifel hat, sollte sich selbst einen Anwalt suchen.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

TIERHALTER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

AUF DEN HUND GEKOMMEN


Jedes Jahr werden 35.000 Menschen durch mehr oder minder schwere Hundeangriffe verletzt – und das betrifft nicht allein Briefträger. Beschädigen Hunde fremdes Eigentum, kann es für den Halter teuer werden. Zum Beispiel, wenn sich ein Tier losreißt und anschließend einen Unfall verursacht. Die Lösung: Tierhalter-Haftpflichtversicherungen springen in solchen Schadensfällen ein.

Bei Kleintieren wie Katzen, Meerschweinchen und Vögel übernimmt die Private Haftpflichtversicherung die Kosten für verursachte Schäden. Bei Hunden, Pferden und Wildtieren gilt dies allerdings nicht. Deshalb schließen Sie als Hundehalter unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ab.

Experten empfehlen eine Mindestabdeckung von drei Millionen Euro, um neben Sachschäden auch Rentenansprüche im Falle von Personenschäden erfüllen zu können. Vergleichsweise gering fallen für den Hundebesitzer die jährlichen Prämien aus. Günstigste Tierhalter-Haftpflicht bekommt man schon ab 75 Euro. Besitzer von Kampfhunden werden stärker zur Kasse gebeten: Sie müssen mit über 120 Euro im Jahr rechnen.

Wichtig: Schauen Sie ins Kleingedruckte, ob Ihre Police auch bei Verstößen gegen Halterpflichten einspringt. Sonst werden Schadenskosten nicht übernommen, wenn Ihr Hund trotz Leinenzwang frei läuft und dabei einen Menschen verletzt.

Weiterer Vorteil dieser Versicherung: Gehen abwechselnd Familienmitglieder mit dem Hund spazieren oder haben Sie einen Hundesitter, dann sind alle als Tierhüter mitversichert. Wird jedoch ein Tierhüter verletzt, hat er keinerlei Ansprüche.

In manchen Gemeinden, wie z.B. Hamburg und Berlin, gilt Versicherungspflicht für alle Hunderassen. In Zukunft wird wohl die Tierhalter-Haftpflicht zur Pflichtsache.

Viele Versicherer geben Rabatte wenn mehr als ein Tier versichert wird. Einige Versicherungen bieten auch Preisnachlässe für Senioren und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes an.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

HANDY-VERSICHERUNG

Wenn das Handy nicht mehr klingelt


Am 30. Juni 1992 fiel der Startschuss für eine neue Ära der Kommunikation: Digitale Mobilfunkgeräte, kurz Handys, eroberten den Markt. Nach 15 Jahren gibt es mehr Mobiltelefone als Einwohner in Deutschland. Waren die ersten Handys noch klobig, so sind sie heute multifunktional und klein. Das ist Fluch und Segen zugleich, denn was einerseits praktisch ist, bedeutet andererseits, dass es der Besitzer schnell verlieren kann. Die Versicherungen haben darauf reagiert und bieten spezielle Handyversicherungen an.

Die springen ein, wenn neue Handys durch Sturz, Diebstahl oder Wasser geschädigt werden. Dann erhält der Kunde ein neues Gerät. Belastet der Dieb die Telefonrechnung des Bestohlenen, dann gibt es jedoch kaum finanziellen Ausgleich – normalerweise nur bis zu 10 Euro.

Vorsicht: Will der Besitzer sein Handy gegen Diebstahl versichern, steigt der jeweilige Tarif entsprechend des Anschaffungspreises. Für Telefone bis 900 Euro kann sich der Monatsbeitrag schon mal auf 8,49 Euro belaufen. Doch Achtung: Bezahlt wird nur, wenn der Besitzer sein Mobiltelefon sicher, am Körper, mitführt. Im Falle von Taschendiebstahl muss der Kunde ein teureres Versicherungspaket abgeschlossen haben. Auch Schäden durch Brand, Sturm und Hagel versichern nicht alle Institute. Teilweise muss der Geschädigte einen Selbstbehalt bei Diebstahl und anderen Schäden übernehmen. Gar nicht bezahlen Versicherungen bei Schussligkeit wie vergessen oder verlieren. Leer geht der Versicherungsnehmer auch bei Abnutzungserscheinungen aus.

Wenn Ihnen Ihr Handy lieb und teuer ist, ist diese Versicherung zwar nicht notwendig, aber empfehlenswert. Wer nicht auf hochwertige und kostspielige Mobiltelefone verzichten mag oder wem das Telefon schon mal aus der Hand fällt, für den kann sich eine Handyversicherung durchaus lohnen. Hier gilt jedoch, die Tarife und Leistungen genau zu vergleichen. Für weniger technikaffine Handynutzer reichen im Schadensfall auch günstige Ersatzgeräte.


Stand Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr
 

FAHRRADVERSICHERUNG

Sommer, Sonne, Fahrradzeit: Bei schönem Wetter macht es doppelt Spaß, sich auf den Fahrradsattel zu schwingen und ins Grüne zu fahren. Denn Rad fahren ist nicht nur gesund, sondern schont auch noch Umwelt und Geldbeutel. Doch leider sind im Sommer nicht nur Radfahrer sondern auch Fahrraddiebe besonders aktiv. Die besten Tipps, wie Sie Ihren Drahtesel richtig versichern, finden Sie hier.

Nicht immer ist eine spezielle Fahrradversicherung notwendig. Oft bietet die Hausratversicherung ausreichend Schutz. „Fahrräder sind in der Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und vor allem Einbruchdiebstahl mitversichert“, sagt Bianca Höwe, Versicherungsexpertin vom Bund der Versicherten. Bei Diebstahl zahlt die Hausratversicherung allerdings nur, wenn Fahrräder in verschlossenen Gebäuden oder Garagen aufbewahrt wurden.

Wer sein Fahrrad auch außerhalb der eigenen vier Wände gegen Langfinger versichern möchte, benötigt einen Zusatzschutz zur Hausratversicherung. Der kostet gerade einmal 20 bis 30 Euro im Jahr – je nach Anbieter und Diebstahlrisiko. Wer in einer Stadt mit hoher Diebstahlrate wohnt, muss höhere Beiträge zahlen.

Die spezielle Hausrat-Fahrradversicherung springt ein, wenn das Fahrrad zwischen 6 und 22 Uhr gestohlen wird. Außerhalb dieses Zeitraumes zahlt sie nur, wenn das Rad noch benutzt wird, man es also beispielsweise während der Kinovorstellung vor dem Kino ankettet um hinterher damit nach Hause zu fahren. Wichtig: Legen Sie Ihr Fahrrad immer an die Kette. Denn die Versicherung zahlt nur, wenn das Rad mit einem Schloss gesichert wurde – egal ob Sie es drinnen oder draußen abstellen.

Hochwertige Fahrräder extra versichern


Manche Fahrräder mit allerlei technischem Schnickschnack kommen preislich fast schon in die Kategorie Kleinwagen. Für diese Hightech-Produkte reicht dann der Zusatz bei der Hausratversicherung längst nicht aus. Schließlich beschränkt diese den Schutz meist auf nur ein Prozent der Versicherungssumme. Bei 40.000 Euro sind das dann lediglich 400 Euro. Kaum ein halbwegs fahrtüchtiges Rennrad dürfte für diesen Preis neu zu haben sein. Eine spezielle Fahrradversicherung empfiehlt sich hier.

Eine Fahrradversicherung wird allerdings nur von wenigen Versicherungsinstituten angeboten und ist auch nicht gerade billig, bietet dafür aber besseren Schutz – und das rund um die Uhr. Die Beiträge steigen mit der Versicherungssumme. Wer beispielsweise sein 1000-Euro-Fahrrad im Schadensfall vollständig absichern möchte, muss mit über 120 Euro im Jahr rechnen.

Wichtig ist, im Kleingedruckten nachzulesen, ob man im Schadensfall ein gleichwertiges neues Fahrrad oder nur den Zeitwert ersetzt bekommt. Verbraucherschützerin Bianca Höwe rät: “Kaufunterlagen zum Fahrrad unbedingt gut aufbewahren. Im Versicherungsfall spielen sie für die Erstattung eine entscheidende Rolle.“

Eine spezielle Fahrradversicherung sollte abschließen, wer ein sehr teures Fahrrad besitzt oder seinen Drahtesel immer draußen parkt. Auch wenn man keine Hausratversicherung besitzt oder der entsprechende Fahrradzusatzschutz zu teuer ist, sollte man darüber nachdenken.


Stand Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG

Entspannt auf den Urlaub mit der Reiserücktrittskostenversicherung warten

Raus aus dem Alltag – ab in den Urlaub. Mit Vorfreude und gepackten Koffern erwarten Urlaubsplaner den letzten Arbeitstag. Mögliche Risiken vergessen sie jedoch häufig: Was wenn einer der Mitreisenden am Abreisetag krank wird oder im Urlaubsland plötzlich eine Terrorwarnung herausgegeben wird?

Kann der Reisende den Urlaub nicht antreten, dann ist der einzige Ausweg, die Reise zu stornieren. Das Problem: Je näher der Abreisetag rückt, desto höher wird auch die Rücktrittsgebühr. Tritt der Reisende z.B. am Abreisetag vom Urlaub zurück, muss er trotzdem die gesamten Reisekosten übernehmen. Also bezahlt er und keiner fährt hin zum Urlaubsziel. Was tun? Denn Unvorhergesehenes kommt oft.

Die Lösung: Durch die Reiserücktrittsversicherung werden die anfallenden Stornogebühren bei unvorsehbaren, wichtigen Anlässen übernommen.
Häufig bieten Reisebüros zusammen mit der gebuchten Reise diese Versicherung an. Unser Tipp: Kunden sollten nicht übereilt entscheiden, sondern in Ruhe die Angebote vergleichen. Eine Nachfrage beim Makler lohnt sich häufig, denn sie kennen die günstigsten Rücktrittskostenversicherungen.

Nicht können und nicht wollen sind zwei Paar Schuhe

Die Reiserücktrittsversicherung springt nicht bei allen Eventualitäten ein. Immer jedoch in folgenden Fällen:

  • Plötzlich auftretende schwere Krankheiten
  • Unfälle (Familienmitgliedern, jedoch nicht bei Eltern, die über 75 Jahre alt sind)
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Unvorhergesehenes wie ein Hausbrand oder Einbruch
  • Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzwechsel
  • Chronische Leiden oder psychische Erkrankungen, die zum ersten Mal oder unerwartet auftreten

Stornokosten werden nicht zurückerstattet bei:

  • Nichtantritt der Reise aufgrund anderer Pläne
  • Chronischen Krankheiten, die schon bei der Buchung bestanden und eine Therapie fortgeführt werden muss
  • Höherer Gewalt, z.B. Terroranschläge und kriegerische Ereignisse (Der Reiseveranstalter muss in diesen Fällen den Reisepreis erstatten.)
  • Unerwartete Berufung als Trauzeuge

Ein ärztlicher Nachweis ist bei krankheitsbedingter Stornierung Pflicht. Dabei kann die Versicherungsgesellschaft umfassende Auskunft einfordern, z.B. das Attest von einem Facharzt.

Tarife mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Experten raten zu Tarifen ohne Selbstbeteiligung. Zwar erscheinen sie im ersten Moment teurer, doch zahlen sie sich z.B. im Krankheitsfall aus.  Die Höhe der Tarife ist jedoch abhängig  vom Reisepreis. Bei einer Fernreise nach Thailand für  1.500 Euro, bewegen sich die Beiträge für die Urlaubzeit zwischen 30 und 50 Euro. Einen 3.000 Euro teuren Urlaub kann der Reisende schon mit 60 bis 100 Euro absichern.

Teurer wird es für den Versicherten bei einer Rücktrittsversicherung mit Selbstbehalt. Im Krankheitsfall bezahlt er 20 Prozent der Reisekosten selbst. Wer eine Fernreise im Wert von 3000 Euro nicht antritt, zahlt für die Stornierung immerhin 600 Euro.
Verschiedene Zusatzleistung bieten Versicherungen bei Tarifen mit Selbstbeteiligung an. Der Reisende kann auf diese Weise eventuelle Ereignisse wie den vorzeitigen Abbruch der Reise oder die verspätete Rückkehr absichern.

Meldepflicht: Zeit ist Geld

Tritt der Krankheitsfall ein, sollte der Versicherte unverzüglich die Stornierung mitteilen, damit die Versicherung zahlt. Das sich eine Rücktrittskostenversicherung auszahlt, verdeutlicht ein Rechenbeispiel: Wenn der Kunde 30 und mehr Tage vor der Reise storniert, muss er ohne Versicherungsschutz etwa 15 Prozent der Kosten übernehmen. Sagt er zwei Tage vor der Abreise ab, dann bezahlt er 80 Prozent vom Gesamtpreis.

Schiff ahoi: Bei Kreuzfahrten muss der Reisende bei den anfallenden Gebühren tiefer in die Tasche greifen. Denn die Reiseveranstalter können bis zu 75 Prozent des Reisepreises verlangen, wenn diese in den letzten zwei Wochen storniert wird.

Bei solchen Beträgen lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung in jedem Fall. Um diese in Anspruch nehmen zu können, sollte sie jedoch acht bis 14 Tage nach der Buchung abgeschlossen werden.

Wer mit der Familie verreist, sollte ebenfalls auf eine Reiserücktrittsversicherung nicht verzichten. Besonders bei Kindern besteht die Gefahr einer plötzlichen Erkrankung.

Was tun, wenn ich keine Reiserücktrittsversicherung habe?

Wenn Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten und keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, können Sie bloß noch einen guten Freund oder gute Freundin suchen, der oder die für Sie fährt und sich auch für Sie erholt. Have a nice trip!

 Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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34277 Fuldabrück

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