PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG

Die gesetzliche Pflegeversicherung weist viele Gemeinsamkeiten mit der gesetzlichen Krankenversicherung auf: Vom Einkommen wird ein Teil (1,7 Prozent vom Bruttoeinkommen) in die Pflegeversicherung eingezahlt. Doch wie die Krankenkassen steht auch die Finanzierung der Pflegeversicherung auf wackeligen Beinen, denn die Pflegekosten nehmen von Jahr zu Jahr zu. Die gesetzliche Pflegeversicherung kann daher nur eine Standardversorgung sicherstellen. Wer für den Pflegefall mehr will und auf einen gewissen Komfort nicht verzichten möchte, dem bietet sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung an.

Je nach Pflegestufe und Art der Pflege (häuslich oder stationär) zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung einen unterschiedlich hohen Betrag an den Pflegebedürftigen aus. Bei häuslicher Pflege ist auch ein Betrag für die Angehörigen oder Freunde, die die Pflege übernehmen, mit inbegriffen. Trotzdem reicht das nicht. Die Finanzierungslücke muss durch eigene Mittel, z.B. Rente oder Ersparnisse, ausgefüllt werden. Reicht das eigene Kapital dafür nicht aus, so springt das Sozialamt ein – allerdings nur bis zu einer bestimmtem Grenze. Eine Luxus-Seniorenresidenz ist dann nicht drin.

Die Kriterien für die Beitragshöhe einer privaten Pflegeversicherung sind immer gleich: Sowohl der Gesundheitszustand, als auch die Höhe der vereinbarten Leistungen spielen eine wichtige Rolle. Frauen zahlen mehr als Männer, da ihre Lebenserwartung höher ist und sie häufiger pflegebedürftig werden. Billiger wird es, je früher man die Versicherung abschließt.
Wer sich für eine Pflegezusatzversicherung entscheidet, hat die Wahl zwischen drei Varianten:

1. Pflegetagegeld

Wer sich für einen Pflegetagegeldtarif entscheidet, erhält mit dem Beginn der Pflegebedürftigkeit jeden Tag einen vorher im Vertrag festgeschriebenen Geldbetrag. Die Verwendung dieses Tagegeldes ist frei. Es kann z.B. dafür verwendet werden, zusätzliche Pflegeleistungen einzukaufen oder z.B. Kinder für deren Hilfe zu belohnen. Der Pflegetagegeldtarif ist daher eher für Menschen geeignet, die so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung leben möchten und die Angehörige haben, die ihnen dabei helfend zur Hand gehen können.

2. Pflegekosten

Bei einem Pflegekostentarif beteiligt sich die private Versicherungsgesellschaft an den Pflegekosten – zu einem vorher vereinbarten Prozentsatz. Die Leistungen müssen hier allerdings zum gesetzlichen Pflegekatalog gehören. Anders als beim Pflegetagegeld ist somit die Verwendung der Auszahlungen nicht freigestellt. Durch die prozentuale Beteiligung an den Kosten werden allerdings zukünftige Kostensteigerungen in der Pflege abgemildert – ein wichtiger Vorteil gegenüber dem Pflegetagegeld. Pflegekostentarife sind eher für Menschen geeignet, die im Pflegefall nicht zu Hause von Angehörigen gepflegt werden können und sogleich in ein Heim müssten.

3. Pflegerente

Die Pflegerente ist eine in Deutschland recht neue Form der Pflegezusatzversicherung. Hierbei entscheidet sich der Versicherte für eine monatliche Rente, die ab einer bestimmten Pflegestufe ausgezahlt werden soll. Die Rente wird unabhängig vom Verwendungszweck gezahlt und zwar egal, ob zu Hause oder im Heim gepflegt wird. Einige Institute bieten auch eine Pflegerente nach Einmaleinzahlung an. Dann zahlt man nicht kontinuierlich über Monate ein, sondern nur einmal einen hohen Betrag. Auch hier zahlt dann die Versicherung bei einer bestimmten Pflegestufe einen vorher festgelegten Monatsbetrag.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

S-Bahn oder S-Klasse?

Und es gibt sie doch, die Zwei-Klassen-Medizin. Gesetzliche und Private Krankenversicherung stehen sich diametral gegenüber. Masse auf der eine Seite, das Individuum auf der anderen. Die wichtigsten Infos zur Individuallösung PKV.

Als Kassenpatient hat man derzeit nichts zu lachen: Immer mehr Leistungen werden gekürzt oder fallen ganz weg. Das Einzige, was nicht fällt sind die Beiträge. Wer möchte da nicht lieber zu den über acht Millionen Erste-Klasse-Patienten gehören und in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln? Denn wo die Gesetzliche Krankenversicherung eher S-Bahn Niveau hat, bietet die PKV die Chance auf ein S-Klasse-Gefühl. Doch: Optimale medizinische Versorgung bei niedrigen Beiträgen – geht das wirklich?

Bei den privaten Kassen ist Geiz nicht immer geil. Wer nur auf die niedrigsten Beiträge schielt, verliert schnell die Leistungen aus den Augen. Und gerade darauf kommt es bei den Privaten an. Denn anders als bei den gesetzlichen unterscheiden sich die privaten Versicherungen stark in ihren Leistungspaketen.

Auserwählte Gesellschaft

Nicht allen Patienten steht die Tür zu einer privaten Krankenversicherung offen. Nur Selbständige, Freiberufler, Beamte und Besserverdienende (mit einem Einkommen von mindestens 47.250 Euro brutto im Jahr) dürfen in die PKV wechseln.
Das Einkommen zählt bei der Prämie jedoch nicht. Die Versicherungsinstitute wählen selbst, welche Kriterien die Beitragshöhe bestimmen. Meist sind Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und der gewünschte Versicherungsschutz entscheidend. Frauen zahlen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung mehr als Männer. Wer jung und gesund ist, zahlt weniger. So kann man in jungen Jahren mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung einen vierstelligen Eurobetrag sparen und Top-Leistungen genießen.

Heute schon an Morgen denken

Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge jedoch an. Allerdings: „In der Beitragsberechnung wird bereits einkalkuliert, dass mit dem Alter auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zunimmt,“ sagt Ulrike Pott vom Verband der privaten Krankenversicherung und ergänzt: „Hierfür wird eine Altersrückstellung gebildet, indem in jüngeren Jahren höhere Beiträge erhoben werden als es dem Risiko entspricht.“ So schafft sich jeder Privatpatient über die Jahre ein wertvolles Vorsorge-Polster fürs Alter.

Drum wird geprüft, wer sich ewig binden möchte

Jeder, der sich privat versichern möchte, muss sich zunächst einem Gesundheits-Check unterziehen. Wer dabei nicht gut abschneidet, muss mit höheren Beiträgen rechnen. Im Extremfall kann sogar eine Ablehnung erfolgen, denn im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen besteht keine Pflicht, alle Antragsteller aufzunehmen. Dennoch ist Ehrlichkeit Trumpf, denn: Werden frühere Krankheiten verschwiegen, darf die Krankenversicherung kündigen oder Leistungen verweigern.

Top-Leistungen sichern

Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand – manche Dinge kann man kaum ändern. Beim Leistungsumfang allerdings können Sie selbst entscheiden. Die Versicherungsinstitute bieten mehrere Tarife an, vom Standard- bis zum Luxustarif. Außer beim Standardtarif, der im Wesentlichen den Leistungen der gesetzlichen Kassen entspricht und von den Privaten angeboten werden muss, enthalten alle Tarife einen Basisschutz auf hohem Niveau: Freie Arztwahl, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und volle Erstattung der Medikamentenkosten.

Die Kosten für Massagen, Behandlungen durch Heilpraktiker, Sehhilfen und Hörgeräte können ebenfalls zu 100 Prozent übernommen werden. Besonders aber beim Zahnersatz ist der Privatpatient König: 70 bis 100 Prozent der Kosten werden je nach Tarif erstattet – auch wenn hochwertige Materialien wie Gold oder Keramik verwendet werden. Dabei gilt naturgemäß: Je besser die Leistungen, desto höher die Monatsbeiträge. Ideal ist, wenn man seinen Tarif je nach Bedarf anpassen kann. So kann für junge Leute zunächst ein günstiger, abgespeckter Tarif sinnvoll sein, der ab einem bestimmten Lebensjahr aufgebessert wird, ohne gleich unbezahlbar zu werden.

Eigenverantwortung spart Geld

Wenn der Tarif gewählt und der Gesundheits-Check überstanden ist, gibt es noch eine Möglichkeit, Beiträge zu sparen: durch einen Selbstbehalt. Wer beispielsweise bereit ist, pro Jahr 400 Euro seiner Krankheitskosten selbst zu tragen, kann den Beitrag im Schnitt um fünf Prozent drücken. Wichtig ist, dass die dadurch erzielte Ersparnis höher als die Selbstbeteiligung ist. Das ist zumeist bei Selbständigen der Fall. Angestellte verlieren bei einem Selbstbehalt allerdings die entsprechenden Zuzahlungen ihres Arbeitgebers, der wie bei Kassenpatienten die Hälfte der Beiträge (bis zu einer Grenze von 240 Euro im Monat) übernimmt. Aber auch für Privatpatienten gilt: Am besten gar nicht erst krank werden. Denn bei Leistungsfreiheit erhalten Privatversicherte eine Beitragsrückerstattung von bis zu sechs Monatsbeiträgen. Kassenpatienten ist dies nicht vergönnt.

Tipps:

  • Bei der Gesundheitsprüfung sollten Sie auf gar keinen Fall falsche Angaben machen, da Sie so Ihren Versicherungsschutz gefährden.
  • Wer in jungen Jahren einen günstigen Tarif wählt sollte darauf achten, dass er später zu günstigen Konditionen in einen Tarif mit besseren Leistungen wechseln kann.
  • Insbesondere für Selbständige und Freiberufler lohnt ein Selbstbehalt. So können Beiträge gespart werden.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

KAPITALLEBENSVERSICHERUNG

In Deutschland bestehen momentan etwa 66 Millionen Kapitallebensversicherungen. Keine andere Versicherung wird öfter abgeschlossen. Zwei Leistungen beinhaltet sie: Zum einen bietet sie beim frühzeitigen Tod des Versicherten finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen. Zum anderen ist sie ein Sparvorgang. Wie bei der Risikolebensversicherung ist also der Todesfall des Versicherten finanziell abgesichert. Die monatlichen Einzahlungen werden aber zusätzlich dazu verwendet, Kapital fürs Alter anzusparen.

Die Kapitallebensversicherung dient somit auch zur Altersvorsorge. Am Ende der Laufzeit bekommt der Versicherte dann die eingezahlten Beiträge mit einer Überschussbeteiligung zurückgezahlt. Der Garantiezins, also der gesetzliche Mindestzins, der auf die eingezahlten Beiträge garantiert sein muss, beträgt momentan 2,25 Prozent. Eine höhere Verzinsung ist aber möglich, wenn hohe Überschüsse vom Versicherer erwirtschaftet werden.

Sollten Sie Alleinernährer Ihrer Familie sein, dann ist es wichtig, dass im Todesfall für eine finanzielle Absicherung gesorgt ist, damit Ihre Familie nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Dazu ist eine Lebensversicherung notwendig. Wenn Sie zusätzlich zur Todesfallabsicherung, der ja alleine durch eine Risikolebensversicherung abgesichert wäre, für die Altersvorsorge sparen möchten, bietet sich die Kapitallebensversicherung an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsmakler, ob sich dadurch für Sie Steuervorteile ergeben. Diese sind insbesondere für Selbständige realisierbar. Bedenken Sie aber: Wenn Sie eine Kapitallebensversicherung abschließen, sollten Sie auch über die gesamte Laufzeit die Beitrage einzahlen können.

Wer seine Kapitallebensversicherung vor Ende der Laufzeit kündigt, erhält vom Versicherer den so genannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser kann aber relativ gering sein, da der Versicherte die Kündigungskosten trägt und natürlich auf die Schlussüberschüsse verzichten muss. Eine Alternative zur Kündigung ist der Policenverkauf auf dem Zweitmarkt. Der Versicherte erhält hier meist eine höhere Abfindung als den Rückkaufswert des Versicherungsinstitutes. Eine unabhängige Beratung, ob eine Kündigung, der Verkauf oder eine Laufzeitänderung der Versicherung vorteilhafter ist, bieten die Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten an.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat allerdings kürzlich die Rechte der Versicherten in Sachen Rückkaufsrecht gestärkt. Bei vorzeitigen Kündigungen können die Versicherten mit deutlich höheren Rückkaufswerten rechnen. Die Richter entschieden, dass mindestens die Hälfte der Beiträge zurück erstattet werden müssen. Auch wurde vom BGH mehr Kostentransparenz von den Versicherungsinstituten gefordert. Diese müssten dafür sorgen, dass die Versicherten an den mit ihren Beiträgen geschaffenen Vermögenswerten bei der Schlussauszahlung angemessen beteiligt werden.

Fazit: Die Kapitallebensversicherung ist Lebensversicherung und Sparanlage in einem. Die Familie ist abgesichert und am Ende der Laufzeit erhält der Versicherte die Einzahlungen zuzüglich Rendite ausgezahlt.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

KFZ-VERSICHERUNG

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Halter von Kraftfahrzeugen Pflicht, da durch Fehlverhalten von Auto-, LKW- und Motorradfahrern Schäden in erheblichem Ausmaß entstehen können. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung stellt sicher, dass den Geschädigten auch dann Schadenersatz gezahlt wird, wenn der Schädiger nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt. Auch soll der Unfallverursacher vor dem finanziellen Ruin bewahrt werden. Zusätzlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Art Rechtsschutzversicherung, denn sie führt Prozesse im Interesse des Versicherten, um unberechtigte Schadenersatzansprüche abzuwehren. Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme von 2,5 Millionen Euro für Personenschäden (bei mehreren Verletzten oder Getöteten bis zu 7,5 Mio. Euro), 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden vorgesehen. Auch deutlich höhere Deckungssummen werden angeboten.

Teil- und Vollkasko bieten zusätzlichen Schutz

Wer Schäden an seinem Fahrzeug wie z.B. Wildschaden oder mutwillige Beschädigungen versichern möchte, kann zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Durch eine Kaskoversicherung ist das Fahrzeug selbst und alles, was serienmäßig dazugehört, mitversichert. Die Teilkasko versichert gegen Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Glasbruch und Überschwemmung. Schmor- oder Haarwildschäden sind ebenfalls versichert. Einige Versicherer zahlen auch bei Marderschäden. Zudem erhält der Versicherte aus der Teilkasko im Schadensfall das notwendige Geld, um sich ein Ersatzfahrzeug zu kaufen oder um eine Reparatur zu bezahlen. Umfangreicheren Schutz bietet die Vollkaskoversicherung. Hier sind sogar selbstverschuldete Unfallschäden mitversichert. Auch so genannte Vandalismusschäden, die dem Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter zugefügt werden, werden von der Versicherung übernommen. Die Vollkaskoversicherung springt auch dann ein, wenn ein Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat und somit nicht haftbar gemacht werden kann.

Wann sich eine Kaskoversicherung lohnt


Für Neuwagen ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kauf kreditfinanziert ist. Wäre der Neuwagen nämlich nicht versichert und es käme zum Totalschaden, dann wäre das Auto verloren und die hohen Kreditschulden blieben bestehen. Es dürfte unter diesen Bedingungen äußerst schwierig werden, ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen. Nach einigen Jahren kann ein Wechsel von der Voll- in die Teilkaskoversicherung sinnvoll sein, um Prämie zu sparen. Ist der Wert des Wagens allerdings sehr gering, so lohnt weder eine Teil- noch eine Vollkaskoversicherung, da Schäden immer nur in Höhe des Zeitwertes beglichen werden. Auch ist bei älteren Fahrzeugen das Diebstahlrisiko nicht mehr besonders hoch.

Bei der Kaskoversicherung besteht die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Dadurch können die Beiträge gesenkt werden. Der Vorteil ist, dass bei geringen Schäden der hohe Verwaltungsaufwand vermieden wird, da diese Schäden vom Versicherten selbst getragen werden. So kann man zum Beispiel eine Selbstbeteiligung von 200 Euro vereinbaren. Ein Schaden bis 200 Euro würde dann komplett vom Versicherten getragen. Bei einem Schaden von beispielsweise 1500 Euro zahlt die Versicherung dann 1300 Euro.

Die Insassenunfallversicherung

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Insassenunfallversicherung abzuschließen. Sie versichert die Insassen des Fahrzeugs unabhängig von der Schuldfrage. Sie schützt bei Unfällen während des Fahrens, beim Be- und Entladen, beim Ein- und Aussteigen, beim Waschen und bei Reparaturen. Für dauerhafte Unfallfolgen können individuelle Versicherungssummen vereinbart werden.

Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs braucht also eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus kann man sich je nach Bedarf mit Teil- oder Vollkasko absichern. Dazu muss jeder Fahrzeughalter abwägen, inwieweit er sich gegen weitergehende Fahrzeugschäden und eigenes Fehlverhalten absichern möchte.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr




 

HAUSRATVERSICHERUNG

Gegen Schäden, die durch Feuer, Rohrbruch, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruch und Vandalismus entstehen, können Sie sich durch einer Hausratversicherung schützen. Im Schadensfall werden dann die zerstörten bzw. gestohlenen Gegenstände ersetzt. Die Hausratversicherung wird auf eine bestimmte Versicherungssumme abgeschlossen. Diese sollte dem Neuwert aller Gegenstände im Haushalt entsprechen, damit Sie sich im Schadensfall mit allen notwendigen Möbeln und Elektrogeräten neu eindecken können. Versichert sind aber auch Kleidung, Teppiche, Bücher, Musikinstrumente bis hin zu Satellitenschüsseln und der Kellereinrichtung.

Sämtliche Gegenstände des Haushaltes und der Einrichtung und sogar Wertsachen wie Schmuck, Wertpapiere, Bargeld und Kunstgegenstände sind mitversichert. Hier gelten allerdings Höchstgrenzen von in der Regel 20 Prozent der Versicherungssumme. Deshalb sollten Sie bei allzu kostbaren Wertgegenständen über eine Spezialversicherung nachdenken. Mitversichert sind aber auch die Gegenstände in Ihrer Wohnung, die z.B. Verwandten oder Freunden gehören. Nur das Hab und Gut eines Untervermieters deckt Ihre Hausratversicherung nicht ab.

Eine Hausratversicherung schützt aber nicht nur die eigene Wohnung. Selbst im Urlaub, wenn das Zimmermädchen Ihre Uhr vom Nachttisch entwendet oder ein Einbrecher Ihren Reisekoffer aus dem Hotelzimmer stiehlt, steht die Hausratversicherung dafür ein. Auch wenn Ihre Kinder studieren, Wehr- oder Zivildienst verrichten oder in der Ausbildung sind, ist deren Wohnung mitversichert. Dies gilt allerdings nur, wenn die Kinder ihren Lebensmittelpunkt noch im elterlichen Hause haben.

Bedenken Sie, dass die Versicherung einen Schaden nicht zahlt, wenn er durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Da es bei der Auslegung von grober Fahrlässigkeit zu Uneinigkeiten kommen kann, werden von Versicherern oft bestimmte Sorgfaltspflichten in den Vertrag hineingeschrieben. So kann z.B. gefordert werden, dass Waschmaschinen nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen, damit man im Falle eines Wasserschadens schnell eingreifen kann. Auch wer bei Abwesenheit sein Fenster geöffnet lässt, hat bei einem Diebstahl schlechte Karten bei seiner Versicherung. Ein gewisses Maß an Achtsamkeit ist also notwendig.

Zusätzlich zur normalen Hausratversicherung können Sie eine Fahrrad-, Glas- und Elementarschadenversicherung abschließen. Die Hausratversicherung würde das Fahrrad nur ersetzen, wenn es aus der geschlossenen Garage gestohlen würde. Eine Fahrradversicherung schließt auch Diebstahl unter freiem Himmel mit ein. Eine Glasversicherung kann bei großflächigen Isolierglasscheiben sinnvoll sein. Wer z.B. einen Wintergarten baut, sollte darüber nachdenken. Ebenfalls als Ergänzung zur Hausratversicherung kann eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Diese ersetzt Schäden aus Überschwemmungen, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und ähnliches. Hierbei sind die Prämien je nach Gefährdung unterschiedlich. In besonders hochwasserbedrohten Regionen ist beispielsweise eine Versicherung gegen Überschwemmung nur sehr schwierig zu bekommen.

Prinzipiell gilt: Je wertvoller die Wohnungseinrichtung, desto wichtiger ist eine Hausratversicherung. Drei Viertel aller Haushalte haben sie. Wichtig ist, dass eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart wird, die dem Neuwert aller Hausratsgegenstände entspricht.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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