DREAD-DISEASE-VERSICHERUNG: DIE SCHÖNE UNBEKANNTE

Versicherungen springen ein, wenn etwas Schlimmes passiert ist. Dafür sind sie gedacht. Ebenso verhält es sich bei den Dread-Disease-Versicherungen. Übersetzt bedeutet Dread Disease: Schwere, gefürchtete Krankheit. Demnach handelt es sich bei dieser Police um eine zusätzliche Absicherung der Lebensumstände, die sich in Folge einer schweren Krankheit meist drastisch verändern können.

In Amerika schon lange bekannt, ist die Dread-Disease-Versicherung in Deutschland erst seit Anfang der 90er Jahre ein Begriff. Die noch wenigen deutschen Anbieter verbuchen kontinuierlich eine steigende Nachfrage nach dem Zusatz-Versicherungsmodell, das überzeugend und relativ unkompliziert klingt.

Welche schweren Erkrankungen sind versichert?

Die Anzahl und Art der versicherten Krankheiten variiert von Anbieter zu Anbieter. Bei allen aufgelistet sind Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Anspruch auf Versicherungsleistung besteht beispielsweise auch bei:

  • vollständigem Verlust der Sehkraft auf beiden Augen
  • Lähmung mindestens zweier Extremitäten
  • Verbrennung 3. Grades an mehr als 20% der Körperfläche
  • berufliche erworbene HIV-Infektion, so lange keine zulässigen Therapieformen angeboten werden

Wichtig für den Anspruch auf Versicherungsleistung ist die eindeutige ärztliche Diagnose der Erkrankung. In manchen Fällen werden noch klinische, radiologische oder histologische Labornachweise verlangt.

Weitere wesentliche Eckpunkte in den Dread-Disease-Versicherungen:

  • Der Zeitpunkt der Auszahlung variiert ebenfalls von Anbieter zu Anbieter, erfolgt generell in wenigen Wochen, meist nach einer Prüfungszeit von einem Monat.
  • Es bestehen Fristen bis der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Auch diese sind bei jedem Anbieter unterschiedlich.
  • Die Einmalzahlung der vereinbarten Versicherungssumme ist unabhängig davon, ob der Versicherte später wieder vollständig gesund wird oder nicht.
  • Der Versicherungsschutz tritt auch dann in Kraft, wenn der Versicherte trotz schwerer Krankheit arbeiten kann.
  • Die ausgezahlte Summe ist nach derzeitiger Rechtslage steuerfrei.
  • Entsteht in Folge eines Unfalls eine schwere Erkrankung, so fällt das ebenfalls unter den Versicherungsschutz.
  • Psychische Erkrankungen und typische Zivilisationskrankheiten, wie chronisches Rückenleiden, sind nicht versichert.
  • Die Kosten der Diagnosen und Laboruntersuchungen sind vom Versicherten selbst zu tragen.
  • Der Anspruch an Auszahlung ist mit zusätzlichen Klauseln versehen, die bei jeder aufgeführten Erkrankung genau auf die Art und Stärke des Erkrankungsgrads verweisen.

Die Dread-Disease-Versicherung gibt es meist als Zusatzpolice, beispielsweise als Ergänzung zur Lebensversicherung. Zwei Modelle werden angeboten. Einmal das Risikomodell, bei dem nur Geld fließt, wenn eine Erkrankung innerhalb der Vertragslaufzeit eintritt. Die zweite Variante ist an einen Fond gebunden. Dabei erhält der Versicherte nach Ablauf der vereinbarten Vertragszeit eine Ausschüttung, die allerdings erheblich kleiner ausfällt, als die Summe der monatlichen Einzahlungen. Die Höhe der Prämien variiert je nach Modell und ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Das Alter, die vorherigen Krankheiten, Erbanlagen und bestehende Risikofaktoren bestimmen ebenfalls die Höhe der monatlichen Zahlungen.

Dread-Disease-Versicherungen versus Berufsunfähigkeitsversicherungen?

Dadurch, dass bei den Dread-Disease-Versicherungen der Versicherungsschutz unabhängig von der Erwerbsunfähigkeit ist, wird sie mit Recht als interessante Alternative zu den klassischen Berufsunfähigkeitsversicherungen gesehen. Doch das sollte wohl überlegt sein. Das Risiko des ausgeübten Berufs bestimmt häufig, welche Versicherungsart letztendlich gewählt wird. Warum? Bei einem körperlich anstrengenden Beruf, beispielsweise Möbelpacker oder Fliesenleger, kann die Genesungszeit bis zur Wiederaufnahme der Arbeit mitunter Jahre in Anspruch nehmen. Die Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen monatlich so lange, bis der Versicherte ohne finanzielle oder körperliche Einbußen wieder arbeiten kann. Die Dread-Disease-Versicherungen hingegen zahlen einmalig die vereinbarte Summe, unabhängig von der Diagnose eventuell bleibender Folgeschäden. Das heißt: Sollten die Kosten im Rahmen der Genesung oder Pflege die Versicherungssumme übersteigen, kann es passieren, dass der Versicherte letztendlich mit leeren Händen dasteht. Andererseits kann es von Vorteil sein, beispielsweise im Falle einer Lähmung, eine stattliche Summe für einen behindertengerechten Umbau zur Verfügung zu haben.

Bei Berufsgruppen mit körperlich leichter Arbeit empfiehlt es sich eher, eine Dread-Disease-Versicherung gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. In der Regel ist die Wiederaufnahme der Arbeit beispielsweise bei Büroangestellten früher möglich. So profitieren sie von der Einmalzahlung, die über die Genesungszeit hinaus noch anteilsweise besteht.

Doch die Wahrscheinlichkeit, eine schwere Erkrankung zu erleiden, steht im Allgemeinen nicht in Verbindung mit dem Beruf, der ausgeübt wird. Ob die Dread-Disease-Versicherungen demnach als Alternative zu den klassischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen gewählt werden, sollte jeder für sich selbst entscheiden. Wer es sich leisten kann, dem sei die sinnvollste Variante empfohlen, um die eigene Arbeitskraft und Person optimal abzusichern: Eine Kombination aus beiden Versicherungsmodellen.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr!

LEBENSVERSICHERUNGEN ERLEBEN NEUEN BOOM

Gerade im Zuge der aktuellen Diskussionen um die Rente machen sich immer mehr Menschen Gedanken um ihre Zukunft. Wer seinen Lebensstandard halten möchte, muss auf eine private Altersvorsorge zurückgreifen. Eine wieder beliebte Vorsorgeart sind Lebensversicherungen. Seit 2008 können Versicherungsnehmer von neuen Verbraucherrechten profitieren.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stärkt Verbrauchern den Rücken. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 hat die VVG-Überarbeitung zugunsten des Versicherungsnehmers gefordert. Wer ab 2008 eine Lebensversicherung abschließt, dem winken höhere Gewinnbeteiligungen, mehr Durchblick und handfeste Steuervorteile. Die wichtigsten Änderungen für Lebensversicherungen im Überblick.

Anspruch auf Überschussbeteiligung

Erwirtschaftet ein Versicherer Überschüsse aus dem Geld des Versicherten, der sich für eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung entschieden hat, so hat dieser Anspruch auf eine Überschussbeteiligung. Obwohl diese Prozedur schon vor der VVG-Reform Gang und Gäbe war – in den VVG-Richtlinien war sie bisher nicht festgehalten.

Zu diesen Überschüssen zählen auch die sogenannten stillen Reserven (noch nicht realisierte Gewinne). Diese können beispielsweise aus Kursgewinnen bei Aktien oder der Investition in Immobilien resultieren. Bedingung: Die Gewinne wurden durch Beiträge des Versicherten erzielt. Dabei obliegt es den Versicherern, diese stille Reserven offen zu legen und ihren Kunden jährlich über dessen Gewinn zu unterrichten. Bei Beendigung des Vertrags erhält der Versicherte die Hälfte der stillen Reserven, die andere Hälfte geht an das Unternehmen, um ggf. auftretende Kursschwankungen ausgleichen zu können. So werden sowohl die Interessen des Versicherten als auch des Versicherers berücksichtigt.

Mindestauszahlung bei Kündigung

Bis Ende 2007 erhielt jeder, der vorzeitig aus seinem Lebensversicherungsvertrag aussteigen wollte, wenig bis gar keine Rückzahlungen. Doch seit 2008 ist alles anders: Versicherungsnehmer haben nun ein Anrecht auf eine Mindestauszahlung. Künftig müssen die noch ausstehenden Beiträge anteilig erstattet werden. Ein Verlustgeschäft bleibt der vorzeitige Versicherungsaustritt aber auch weiterhin. Bei einer Kündigung werden die Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt. Somit ist der Rückkaufwert in den ersten Jahren höher.

Transparenz beim Abschluss

Verbraucher erhalten einen genauen Überblick über Abschluss- und Vertriebskosten. Reine Prozentangaben sind nicht mehr ausreichend, vielmehr sollen die konkreten Beträge in Euro angegeben werden. Mittels einer Modellrechnung erhält der Versicherungsnehmer einen Einblick in die ihm zustehenden Leistungen und deren Kosten. Diese Prognosen müssen auf drei verschiedenen Zinssätzen basieren. So kann sich der Versicherungsnehmer von Anfang an vor Augen führen, wie viel er in seine Lebensversicherung investiert. Jedes Beratungsgespräch wird protokolliert. Dieses Protokoll wird anschließend sowohl durch den Versicherer als auch den Versicherten unterzeichnet. Für beide Seiten bedeutet dies mehr rechtliche Sicherheit.


Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr!

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung: Wenn der Öltank nicht ganz dicht ist

Bereits in der Schule haben wir gelernt, dass ein Liter Öl eine Million Liter Trinkwasser verseuchen kann. Darüber nachgedacht, wie teuer solch ein Schaden wirklich ist, hat allerdings kaum einer. Schließlich kippt niemand vorsätzlich eine Kanne Öl in den nächsten Fluss. 

Doch wenn der Heizöltank leckt und unbemerkt Öl in Erde und Grundwasser sickert, haftet der Besitzer des Tanks. Ganz gleich, ob er fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Und das kann teuer werden, schließlich muss das verseuchte Erdreich mit schwerem Gerät ausgehoben werden. Noch teurer wird es, wenn dafür Gebäudeteile abgerissen werden müssen. Wenn es dazu kommt, ist wohl jeder vom finanziellen Ruin bedroht. Teuer kann es auch werden, wenn sich das Öl bis zum Grundwasser oder zu einem Fluss durchgearbeitet hat. Im schlimmsten Fall können Menschen durch verseuchtes Wasser erkranken und hohe Schadenersatzforderungen stellen.

Zwar sind Schadenfälle eher selten, Verbraucherschützer raten dennoch jedem, der einen Heizöltank besitzt, sich zu versichern. Denn sollte einmal Öl auslaufen, ist gleich die Existenz bedroht. Trotzdem ist nur etwa jeder zehnte Besitzer eines Heizöltanks versichert. Dabei ist eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung nicht teuer. Es gibt sie für kleinere oberirdische Tanks bereits ab etwa 30 Euro – je nach Anbieter und Versicherungssumme. Bei unterirdischen Öltanks wird es etwas teurer, da hier die größeren Schäden auftreten. Ein Leck wird dann nämlich oft erst spät entdeckt, so kann das Öl ungehindert in die Erde fließen. Moderne Tanks mit doppelter Wand und Leckanzeige bieten einen zusätzlichen Schutz.

Experten empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro, damit auch der "worst case" abgesichert ist. Praktisch ist die Versicherung auch deshalb, da sie wie jede Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche abwehrt. Prüfen sollte man, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung um den Öltankschutz erweitert werden kann. So lassen sich oft Beiträge sparen. Diese Erweiterung wird allerdings noch nicht von vielen Instituten angeboten.

Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist umso wichtiger, wenn
  • Ihr Tank in der Erde liegt,    * Öl bei Aus- oder Überlaufen leicht ins Erdreich eindringen kann,
  • ein Trinkwassereinzuggebiet in der Nähe ist,
  • der Tank nicht regelmäßig kontrolliert wird.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr


 

VERSICHERUNG FÜR WINTERSPORTLER

Sicher die Pisten runter


Der Winter ist da – und mit ihm die neue Skisaison. Jedes Jahr begeben sich unzählige Skibegeisterte in die Berge und verbringen dort ihre Zeit mit Skifahren und Après-Ski. Das dabei bestehende Risiko wird jedoch nicht von jedem ernst genommen. Jährlich verunglücken über 60.000 Wintersportler allein in den beliebtesten Alpenregionen Europas. Und regelmäßig bleiben verunglückte Skifahrer auf Folgekosten sitzen, weil sie sich nicht ausreichend versichert haben.

Skifahren ohne Risiko

Wer in den Skiurlaub reist, sollte sich nicht nur um seine Ausrüstung Sorgen machen, sondern zunächst einmal an sich selbst denken. Sicher fährt man mit einer privaten Unfallversicherung die Pisten runter. Diese übernimmt bei einer aus einem Skiunfall resultierenden Invalidität die aufkommenden Kosten. Darüber hinaus sind oftmals Bergungskosten in dieser Versicherung enthalten. Zum Beispiel kann ein Hubschraubertransport schnell Unkosten im vierstelligen Bereich erzeugen. Umso wichtiger ist es, dass Wintersportler sicher stellen, dass sie für den Krankentransport nicht selbst aufkommen müssen.

Skifahrer, die sich auf der Skihütte mehrere Gläser Jagertee gönnen und anschließend auf Skiern ins Tal rasen, riskieren ihren Versicherungsschutz. Denn eine Unfallversicherung muss nicht für Schäden aufkommen, die durch eine „Bewusstseinsstörung“ verursacht wurden. Mittlerweile versichern einige Gesellschaften zusätzlich auch Unfälle, die unter Alkoholeinfluss entstanden sind.

Ein Skifahrer mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung braucht keine Unfallversicherung. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt jegliches Invaliditätsrisiko ab. Die teuren Transport- bzw. Bergungskosten werden dagegen nicht übernommen. Diese können jedoch durch den Autoschutzbrief oder durch die Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt werden.

Damit alle anfallenden Kosten abgedeckt sind

Wenn ein gesetzlich Krankenversicherter seine Skiurlaub im Ausland verbringen möchte, sollte er unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Ansonsten bleibt er auf einem Teil seiner Arztrechnungen sitzen. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für Arzt- und Krankenhausbehandlungen, sondern auch jene für einen Krankenrücktransport nach Deutschland, sofern dieser medizinisch notwendig ist.

Ein weiteres Muss ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Diese zahlt, wenn durch eigenes Verschulden andere zu Schaden kommen. Bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme werden beispielsweise Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Ansprüche wegen Verdienstausfall oder bleibender Gesundheitsschäden des Geschädigten übernommen.

Wer seine Skiausrüstung versichern möchte, dem sei eines gesagt: Der Abschluss einer Wintersportgeräteversicherung ist nicht notwendig. Werden Skier durch Raub oder Einbruchdiebstahl entwendet, so haftet dafür die Hausratsversicherung.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr!

VERSICHERUNGEN BEI UNWETTER

Keine Land-unter-Stimmung mit dem richtigen Versicherungsschutz


Naturgewalten können gewaltigen Ärger mit sich bringen. Ob Hagel oder Stürme ab Windstärke 8 – ausreichenden Schutz vor finanziellen Risiken für Ihr Eigentum bieten nur Hausrat- und Kfz-Haftpflichtversicherung. Besitzen Sie ein Eigenheim, dann benötigen Sie auch eine Wohngebäudeversicherung.

Schadensausgleich bei Haus und Wohnung

Als Eigenheimbesitzer müssen Sie dem Unwetter immer einen Schritt voraus sein: Wohngebäudeversicherungen übernehmen Schäden durch Brand und Explosion, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser. Bei diesen Schadensursachen zahlt die Versicherung Reparaturen und den Ausgleich für die Wertminderung. Wer ein 150 qm großes Haus mit einem Zeitwert von ca. 300.000 Euro besitzt, muss mit etwa 200 Euro im Jahr rechnen. Befindet sich Ihr Haus noch im Bau, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.

Wer in einer Mietwohnung wohnt, hat in diesen Fall Glück gehabt. Hier übernimmt der Vermieter die Schäden am Gebäude sowie für mitvermietete Gegenstände wie z.B. Einbauküchen. Für alle anderen Einrichtungsgegenstände muss der Mieter eine Hausratversicherung abschließen. Stimmen Versicherungssumme und Neuwert aller Einrichtungsgegenstände überein, dann ersetzt die Versicherung den Schaden in voller Höhe. Schauen Sie genau hin, ob Ihre Versicherung auch die am Haus angebrachten Markisen und Sattelitenschüsseln mit schützt.

Im Falle eines Blechschadens

Innerhalb der vier Wände ist Ihr Eigentum einigermaßen gut geschützt – aber was tun, wenn Ihr Auto auf einem Stellplatz vorm Haus parkt? Eine Kfz-Teilkaskoversicherung hilft in diesem Fall, jedoch nur, wenn umher fliegende Dachziegel, Äste oder umknickende Bäume Ihr Fahrzeug schädigen. Bauen Sie einen Unfall wegen des Sturms, zahlt nur eine Vollkasko.

Wer bei Überschwemmung und Überspannung zahlt

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht bei Hochwasser und anderen Naturkatastrophen. Bei überfluteten Wohnzimmern hilft nur eine Zusatzversicherung für Elementarschäden aus. Diese kann die jedoch nur bei einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Potz Blitz

Elementarschadenversicherungen helfen auch bei Blitzschlag: Denkbar ist, dass dadurch Hauswände einstürzen oder auch Feuer ausbricht.
Bei indirekten Schäden wie Überspannung springt jedoch die Hausratversicherung ein. Achtung: Lesen Sie sorgfältig im Kleingedruckten Ihrer Hausratversicherung, ob diese für Schäden elektronischer Geräte wie Fernseher oder Computer aufkommt. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, dann hier die günstigste Absicherung: Ziehen Sie den Stecker Ihrer Elektrogeräte!

Versicherungsexperten raten, dass jeder, der in einem erdebenen- oder hochwassergefährdeten Gebiet wohnt, eine Elementarschadenversicherung abschließen sollte. Der Haken dabei: Betroffene finden oft keinen Versicherungsanbieter, besonders dann nicht, wenn in den letzten Jahren in diesem Gebiet Hochwasser aufgetreten ist.

Jeder Tag zählt

Ist der Ernstfall eingetreten, sollten Sie keine Zeit verlieren. Setzen Sie sich im Schadensfall zuerst mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Innerhalb einer Woche müssen Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Zudem stehen Sie in der Schadenminderungspflicht, d.h. um weitere Schäden zu vermeiden, sollten Sie dafür sorgen, dass bereits entstandene Schäden nicht noch größer werden. Besser ist es, kaputte Fenster abzudichten oder dafür einen Handwerker zu rufen. Machen Sie dies nicht, dann könnte Sie beim nächsten Gewitter eine Notreparatur von mehreren hundert Euro erwarten. Weitere Folgen: Eindringende Nässe kann auch die Böden angreifen, was für Sie letztlich ein teurer Spaß wird.

Wichtig: Sichern Sie vor den Aufräum- und Absicherungsmaßnahmen alle Beweise, indem Sie die Schäden fotografieren, filmen und Schadensprotokolle erstellen. Ist Ihr Dach durch einen Sturm abgedeckt worden, dann reicht der Versicherung meist aus, dass andere Häuser der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden. Andere Beweise könnten auch entsprechende Artikel der Tageszeitungen darstellen.

Fahrlässigkeit zahlt sich nicht aus

Bei grob fahrlässigem Verhalten springt der Versicherungsschutz nicht ein: Achten Sie also auf Ihre Eigentum. So sollten Sie nicht das Fenster bei Gewitter offen lassen oder bewusst in ein Hochwassergebiet fahren.

Gut zu wissen:

  •   Für Aufräumarbeiten durch Sturm entwurzelter Bäume müssen Sie selbst aufkommen, denn sie zählen nicht zu direkten Schäden.
  • Eine Elementarschadenversicherung übernimmt nicht alle Schäden: Erstandene Schädigungen durch Sturmflut und durch Rückstau in der Kanalisation sind nicht mitversichert.
  • Bei schweren Gewittern sind viele Fahrzeughalter einer Region betroffen. Versicherungen organisieren in diesem Falle oft Sammelgutachten.


Stand Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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