WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllt hat, wird sicherlich auch dafür sorgen wollen, dass das Eigenheim gegen Gefahren wie Feuer oder Sturm versichert ist. Dazu dient die Wohngebäudeversicherung. Will man ein Haus bauen, so wird diese Versicherung meist schon von der Bank verlangt, die den Kredit zum Hausbau gewährt. Denn wenn das Haus abbrennt und es besteht kein Versicherungsschutz, so ist meist die Existenz bedroht – und für die Bank die Rückzahlung verloren.

Die Wohngebäudeversicherung versichert Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser entstehen. Möglich ist aber auch, einzelne dieser Gefahren nicht mitversichern zu lassen. Eine Feuerversicherung sollte allerdings unbedingt bestehen, da Feuer den größten Schaden anrichten kann. Bei Feuerschäden ersetzt die Versicherung ebenfalls den eventuellen Mietausfall und übernimmt die Kosten für eine Ersatzwohnung – für maximal ein Jahr. Versichert ist nur das Gebäude, nicht das Grundstück. Auch Erschließungskosten werden von der Versicherung nicht erstattet.

Da sich die Bau- und Materialkosten beim Hausbau mit der Zeit ändern, verändert sich auch die Versicherungssumme. Schließlich soll das Haus im Schadensfall wieder so hergerichtet werden, wie es vorher war. Daher ist ein so genannter “gleitender Neuwert“ versichert, der sich entsprechend mit dem Baukostenindex verändert. Aber nicht nur die Entschädigungssumme ändert sich mit der Zeit, sondern auch die Beiträge. Diese verändern sich mit dem jährlich angepassten Prämienfaktor. Die Beiträge sind aber auch von der Bauartklasse und von Leitungswasser- und Sturmzone abhängig. Je höher das Risiko eines Schadens, desto höher die Beiträge. Massiv gebaute Häuser mit Hartdach sind relativ günstig zu versichern, während man für Leichtbau- oder Holzhäuser tiefer in die Tasche greifen muss. Bei wertsteigernden Um- und Anbauten steigt die Prämie auch. Allerdings erhöht sich dann ebenfalls die Versicherungssumme, also der Wiederherstellungswert. Daher sollte man der Versicherungsgesellschaft diese An- und Umbauten auf jeden Fall mitteilen.

Zusätzlich zur normalen Wohngebäudeversicherung können Sie eine Elementarschadenversicherung abschließen. Dadurch sind auch Schäden aus Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen versichert. Auch hierbei sind die Prämien je nach Gefährdung unterschiedlich. In besonders hochwasserbedrohten Regionen ist beispielsweise eine Versicherung gegen Überschwemmung nur sehr schwierig zu bekommen.

Laut Schadensstatistik der Versicherer ist im Jahr etwa jedes sechste Gebäude von Schäden betroffen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass die Wohngebäudeversicherung zu den gängigsten Versicherungen gehört. In jedem Falle sollte man als Hausbesitzer gegen existenzbedrohende Schäden versichert sein.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr



 

UNFALLVERSICHERUNG

Ob im Haushalt, beim Sport oder in der Freizeit – alle sechs Sekunden geschieht in Deutschland ein Unfall. Passiert der Schadensfall außerhalb der Arbeit und des Arbeitswegs, dann hilft jedoch die gesetzliche Unfallversicherung nicht aus. Gegen die finanziellen Risiken, die durch einen Unfall entstehen können, sichert Sie eine private Unfallversicherung ab.

Im Falle eines Falles erhält der Versicherte eine einmalige Kapitalzahlung und/oder eine monatliche Invaliditätsrente. Dadurch kann z.B. ein Einkommensausfall kompensiert oder das Haus behindertengerecht umgebaut werden. Die Versicherungsleistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Dementsprechend wird ein Prozentsatz der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt.

Empfehlenswert sind Progressionstarife z.B. mit fünffacher Progression (P 500), die je nach Vereinbarung bei hoher Invalidität auch große Summen ausschütten. Beispiel: So gestaltet sich ein P500 Tarif Schadensfall bei einer Basissumme von 100.000 Euro.

Wenn ein Motorradfahrer nach einem Unfall querschnittsgelähmt ist, dann:

  • hat er Anspruch auf 40.000 Euro bei einem Invaliditätsgrad von 30 Prozent
  • bei einer Invalidität von 60 Prozent werden ihm 180.000 Euro ausgezahlt
  • eine 100-prozentige Invalidität entspricht 500.000 Euro

Auf dem Markt werden Hunderte von Tarifen angeboten, ein Versicherungsexperte kann behilflich sein, den Richtigen auszuwählen. Besonders wichtig zu wissen: Unfallversicherung mit Progression und Bedingungen wie Gliedertaxe (Hand, Fuß, Augen etc.) sollten Sie nur bei Ihrem Versicherungsmakler abschließen.
Andere Bedingungen, die zu beachten sind:

  • Vorerkrankungen – Wenn die Invalidität aufgrund einer Vorerkrankung eintritt, kann die Versicherung den vorgesehenen Invaliditätsgrad aberkennen und so die auszuzahlende Summe verringern.
  • Meldefristen – Häufig erkennen Versicherungen die Invalidität nur an, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall und innerhalb von 15 Monaten vom Arzt diagnostiziert und umgehend dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt wird.
  • Andere Angebote wie Mehrleistungstarife oder auch linearen Tarife zahlen deutlich weniger Geld im Schadensfall aus.

Versicherungsschutz genießt man weltweit, 24 Stunden am Tag. Unfälle bei Freizeitsportarten sind normalerweise mitversichert. Nur bei Extremsportarten könnte es Probleme geben. Hier sollte man sich rechtzeitig bei seinem Versicherer erkundigen.

Für Kinder, die gerne im Freien herumtoben, ist eine Unfallversicherung besonders empfehlenswert. Bei einer Invalidität muss bei ihnen die finanzielle Absicherung ein ganzes Leben reichen. Daher ist es ratsam, eine hohe Invaliditätssumme, mindestens 250.000 Euro, und eine zusätzliche Rente zu vereinbaren. Aber nicht nur für Kinder ist eine Unfallversicherung sinnvoll. Auch für Erwachsene, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, wie etwa Rentner oder Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, kann eine Unfallversicherung sinnvoll sein. Im Falle eines schweren Unfalls wäre dann die Gefahr eines finanziellen Ruins eingedämmt.

Unfallversicherungen werden auch mit so genannter Beitragsrückgewähr angeboten. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus Unfallversicherung und Sparvertrag. Hierbei wird der größte Teil der des Versicherungsbeitrags für den Unfallschutz verwendet. Der Rest wird in einem Sparvertrag angelegt. Man könnte aber genauso gut eine normale Unfallversicherung abschließen und zusätzlich unabhängig sparen oder anlegen. Vorsicht: Beitragsrückgewähr bedeutet eben nicht, dass Sie die Beiträge vollständig oder zum Großteil zurückerhalten.

Die Unfallversicherung ist also in erster Linie für Menschen, die im Falle eines schweren Unfalles keine Ansprüche aus Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Wichtig daher: Sichern Sie Ihre Kinder ab!


Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr
 

AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG

An Krankheit mag in den schönsten Wochen des Jahres keiner denken. Besser wäre es jedoch für Sie, denn eine Auslandsreise-Krankenversicherung kann viel Ärger ersparen.

Ob Skiunfall in den Schweizer Alpen oder Montezumas Rache in den Hochebenen Mexikos – Unfälle und Krankheiten machen auch vor einem All-Inclusive-Ferienresort nicht halt. Schmerz und Leid fern der Heimat werden jedoch erst richtig schlimm, wenn Sie feststellen, dass Sie im Urlaubsland ungenügend versichert sind. Das bedeutet, Sie müssen unter Umständen alle Kosten für Arztbehandlung, Medikamente, Rücktransport oder Operationen selbst übernehmen. Eine bleibende Urlaubserinnerungen in Ihrem Geldbeutel, denn ein Tag in einem US-amerikanischen Krankenhaus schlägt mit täglich bis zu 2000 Euro zu Buche. Das kann ohne entsprechende Versicherung die Urlaubskasse sprengen.

Vorsicht Touri-Tarif!

Das ist jedoch nicht das einzige Problem. In vielen Ländern zahlen deutsche Touristen oft nicht nur für Taxifahrten mehr als Einheimische. Auch Arztrechnungen fallen oft überraschend hoch aus. Wenn Sie sich vor solchen Überraschungen schützen möchten, sollten Sie eine zusätzliche Reisekrankenversicherung für gesetzlich Versicherte abschließen. Denn in Ländern außerhalb Europa müssen Sie ohne zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung alle Behandlungskosten selbst tragen. Aber auch in der EU oder in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet hat, übernimmt die Krankenkasse nicht alle anfallenden Kosten. So zahlt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung beispielsweise auch den Rücktransport, falls eine Operation nicht im Urlaubsland durchgeführt werden kann.

Die Stolperfalle im Vertrag

Doch Achtung! Nur einige Wörter in den Versicherungsbedingungen des Vertrags wie „akut“ oder „unvorhersehbar“ können über die Kostenübernahme für Krankheiten im Urlaub entscheiden.
So passiert, als ein Erholungssuchender die Reise zum Beispiel mit einer nicht auskurierten Nebenhöhlenentzündung antrat und diese im Urlaub behandelt werden musste. In seinem Fall argumentierte die Versicherung, dass der Krankheitsfall nicht akut, sondern vorhersehbar war. Empfehlenswert ist die Beratung von einem Versicherungsexperten, damit Sie solche Fälle ausschließen können.

Was sollte eine gute Auslands-Krankenpolice noch einschließen?

  • Rücktransport-Kostenerstattung, die zweckmäßig und akzeptabel ist und nicht nur bei einem medizinischen Notfall
  • Der Vertrag sollte keine Altersbegrenzung festlegen.
  • Verletzungen, die während plötzlich in der Urlaubszeit ausgebrochener Kriege oder innerer Unruhen entstehen.

Behandlungskosten bei chronisch Kranken übernimmt die gesetzliche Krankenkasse – jedoch nur zu deutschen Konditionen und lediglich bis zu sechs Wochen.

Empfehlung: Rufen Sie im Notfall bei der Notrufnummer der Versicherung an und informieren Sie sich über die entsprechende Vorgehensweise.
Normalerweise bezahlt der Versicherte kleinere Beiträge. Im Anschluss reicht er die Belege sowie Angaben zur Diagnose bei der Versicherung ein. Höhere Behandlungskosten klärt das Versicherungsunternehmen direkt.

Die Karte für alle Fälle


Wer ins europäische Ausland verreist, sollte für Notfälle unbedingt die neue europäische Krankenversicherungskarte, die seit Mitte 2004 den alten EU-Auslandskrankenschein ersetzt, mitnehmen. „Diese Karte zeigen deutsche Patienten dann direkt beim Arzt oder im Krankenhaus vor“, sagt Elisabeth Reker, Europa-Expertin beim AOK-Bundesverband. Doch auch in Europa kann es Probleme geben. Nämlich dann, wenn deutsche Patienten im Notfall von einem privaten Arzt oder in einer Privatklinik behandelt werden müssen. Dann wird die europäische Krankenversicherungskarte normalerweise nicht anerkannt. Und in solchen Fällen zahlt die Krankenkasse nur die Vertragssätze des Reiselandes, die weit niedriger sein können als die teuren Privattarife. Daher rät Versicherungs-Expertin Reker auch für Europareisen: „Wer auf Nummer sicher gehen will, schließt am besten eine private Zusatzversicherung für Auslandsreisen ab.“ Dann ist man überall im Ausland Privatpatient und kann Arzt und Krankenhaus frei wählen.

Auch Privatversicherte profitieren

Im Gegensatz zu Kassenpatienten, sind Privatpatienten weltweit krankenversichert. Trotzdem kann eine zusätzliche Reisekrankenversicherung auch für sie sinnvoll sein. Verrechnen sie nämlich im Ausland gezahlte Arztquittungen mit ihrer normalen Versicherung, ist die Beitragsrückerstattung in Gefahr. Einen Anspruch behält ein Privatpatient aber, wenn die Kosten über die Reisekrankenversicherung gedeckt werden.

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kann für eine bestimmte Reise (nicht länger als sechs Wochen) oder fürs ganze Jahr abgeschlossen werden. Und das Beste zum Schluss: Sie ist sogar sehr günstig. Reiseversicherungen fürs ganze Jahr sind bereits ab 10 Euro zu haben. Der Vorteil dieser Jahrespolice: Man kann spontan verreisen, ohne sich Gedanken über den Versicherungsschutz zu machen. Bei Jahrespolicen gelten jedoch Einschränkungen hinsichtlich der Gesamtdauer der Auslandsaufenthalte. Ein halbes Jahr Aussteiger-Leben in Neuseeland wird wahrscheinlich keine Versicherungsgesellschaft akzeptieren.

Tipps:

  • Erkundigen Sie sich vor der Reise bei Ihrer Kasse, welche Leistungen von ihr nicht übernommen werden und vergleichen Sie die Preise privater Anbieter.
  • Fordern Sie vor jeder Urlaubsreise eine Krankenversicherungskarte von Ihrer Krankenkasse an. Die neue europäische Krankenversicherungskarte ist für alle Länder der EU und für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gültig.
  • Erkundigen Sie sich, ob Ihr Urlaubsland ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat. Ist das nicht der Fall: Unbedingt versichern!
  • Falls Sie mehrmals pro Jahr verreisen, sollten Sie eine günstigere Jahrespolice abschließen.
  • Sammeln Sie alle Quittungen von Behandlungen im Ausland und reichen Sie diese bei Ihrer Zusatzversicherung ein.


Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

Die Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass die Hinterbliebenen im Todesfall eine finanzielle Absicherung erhalten. Stirbt der Versicherte während der festgelegten Versicherungslaufzeit, zahlt die Versicherung eine vorher vereinbarte Versicherungssumme. Bei der Vereinbarung der Versicherungssumme sollte die individuelle Vermögens- und Bedarfssituation berücksichtigt werden. Der Alleinernährer einer großen Familie mit kleinen Kindern sollte beispielsweise auf eine ausreichend hohe Absicherung achten und dabei auch die Inflation berücksichtigen.

Bei der Festlegung der Versicherungslaufzeit ist die Lebenssituation der Familie ausschlaggebend, vor allem das Alter der Kinder. Wenn zum Beispiel absehbar ist, dass mit dem Erreichen des 55. Lebensjahres des Versicherten die Kinder ausgezogen sind und eigenes Geld verdienen, kann eine Absicherung über dieses Alter hinaus nicht mehr unbedingt notwendig sein. So können Beiträge eingespart werden. Stirbt der Versicherte allerdings nach Ablauf der Laufzeit, so zahlt die Risikolebensversicherung nicht. Nach Vertragslaufzeit gibt es nur bei einer Kapitallebensversicherung eine Ausschüttung. Letztere sichert nicht nur das Todesfallrisiko ab, sondern ist gleichzeitig ein Sparvertrag. Allerdings: Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind weitaus niedriger, etwa nur 5 Prozent des Beitrages zu einer Kapitallebensversicherung.

Wenn Sie als einziger berufstätig sind, ist es wichtig, dass Sie Ihre Familie durch eine Lebensversicherung absichern. Insbesondere dann, wenn Sie kleine Kinder haben. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihre Familie auch vor Schulden schützen, falls Sie einen Kredit aufgenommen haben. Haben Sie z.B. gerade gebaut und Ratenzahlungen über einen längeren Zeitraum vor sich, so können Sie eine Restschuldversicherung abschließen. Das ist eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme mit fortschreitender Tilgung – und damit schrumpfender Restschuld – abnimmt. Sie ist günstiger als eine Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme. Eine weitere Variante ist für Ehepaare möglich. Sie können eine Versicherung für beide abschließen, wobei die Versicherungssumme nur einmal anfallen kann, nämlich wenn der erste des Paares verstirbt.

Eine Risikolebensversicherung bietet einer Familie also im Todesfall finanziellen Schutz. Versicherungssumme und -laufzeit sind je nach Lebenssituation individuell zu vereinbaren. Ein Schutz bei Verschuldung bietet die Restschuldversicherung. Vorsicht: Verwechseln Sie nicht Risiko- mit Kapitallebensversicherung.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

RECHTSCHUTZVERSICHERUNG

Wenn Sie sich gegen das Risiko, einen Rechtsstreit zu verlieren, absichern wollen, können Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Dann übernimmt die Versicherung die Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Eine Geldstrafe, zu der man im Straf- oder Zivilprozess verurteilt wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht. Man unterscheidet verschiedene Versicherungsarten, die unterschiedliche Rechtsgebiete abdecken: Verkehrs-Rechtsschutz, Privat- und Berufs-Rechtsschutz, Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz.

Keine Rechtsschutzversicherung ist in den Bereichen Familien- und Erbrecht und bei Bauvorhaben möglich. Beachten Sie: Vor einem anstehenden Prozess können Sie nicht mal eben schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Denn ein Streitfall, der vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eingetreten ist, ist nicht versichert. Nur Versicherungsfälle, die sich nach einer dreimonatigen Wartezeit ereignen, sind abgedeckt. In der Regel ist außerdem nur die Geltendmachung von Ansprüchen versichert, nicht deren Abwehr. Dafür sind die Haftpflichtversicherungen zuständig.

Vielerorts wird der Ton am Arbeitsplatz gegenüber Arbeitnehmern härter. Da wäre es mehr als ärgerlich, wenn Sie aus Angst vor hohen Gerichts- und Anwaltskosten eines Gerichtsprozesses klein beigeben würden, obwohl Sie sich im Recht wähnen. Dagegen schützt die Rechtsschutzversicherung. Wer sie hat, ist im Streitfall abgesichert. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, achten Sie auf eine ausreichend hohe Selbstbeteiligung. So können Sie Prämien sparen und sind bei Prozessen um größere Summen, bei denen auch Gerichts- und Anwaltskosten entsprechend hoch sind, ausreichend geschützt.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen also die Möglichkeit, Ihr Recht ohne finanzielles Risiko erstreiten zu können. Eine Zahlung, zu der Sie verurteilt werden, übernimmt sie allerdings nicht.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

Ihr persönlicher Kontakt

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Versicherungsfachwirt
Knut Heinrich
Waldstr. 9
34277 Fuldabrück

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