HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn: Wer anderen durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss auch dafür aufkommen. Und zwar in vollem Umfang. Das mag beim Rotweinfleck oder bei der zertrümmerten Vase nicht allzu teuer werden, falls aber Personen durch fahrlässiges Verhalten verletzt werden, kann es zu erheblichen Schadenersatzforderungen kommen. Um sich dagegen abzusichern, ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Denn ohne Haftpflichtversicherung haftet man mit seinem gesamten Vermögen und seinem Einkommen bis zur Pfändungsgrenze. Daher ist es wichtig, dass eine hohe Deckungssumme vereinbart wird. Diese sollte mindestens 2,5 Millionen Euro betragen.

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die im privaten Umfeld des Versicherten, wie etwa Nachbarschaft, Familie, Freizeit und Sport, entstehen. Sie prüft auch, ob Schadenersatzansprüche Dritter gerechtfertigt sind und führt und finanziert notfalls auch Gerichtsprozesse. Somit schützt sie den Versicherten auch vor unberechtigten Forderungen. Die Versicherung zahlt allerdings nicht bei Schäden, die absichtlich verursacht wurden. Bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung kann eine geringe Selbstbeteiligung gewählt werden. Dies ist sinnvoll, da man dadurch Prämien sparen kann und kleine Schäden, die mehr Verwaltungskosten verursachen als die Schadenssumme groß ist, gar nicht erst gemeldet werden müssen. Denn nach mehreren Schäden ist es gut möglich, dass die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsvertrag kündigt. Danach kann es schwierig sein, einen neuen, günstigen Versicherer zu finden.

Bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sind in der Regel sowohl Ehepartner als auch die Kinder mitversichert. Auch erwachsene Kinder genießen den Versicherungsschutz, solange sie unverheiratet sind und noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Lebt der Versicherte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, so kann der Partner ebenfalls kostenlos mitversichert werden. Dies muss das Versicherungsunternehmen allerdings schriftlich bestätigen. Kinder unter 7 Jahren können für von ihnen verursachte Schäden per Gesetz nicht haftbar gemacht werden. Wenn die Eltern in solch einem Fall ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, muss die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Der Geschädigte bleibt dann auf seinem Schaden sitzen. Für Unfälle im Straßenverkehr müssen seit Neuestem Kinder bis 10 Jahre nicht mehr haften. Gegen ungerechtfertigte Ansprüche wird die Familie des Kindes durch die Versicherung geschützt.

Die private Haftpflichtversicherung versichert allerdings nicht die Risiken, die zum Beispiel durch Vermietung von Immobilien, Heizöltankschäden und Hundehaltung auftreten können. So sollten Hunde- und Pferdehalter eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen, da sie für alle Schäden haften, die ihr Tier angerichtet hat, auch wenn ihnen selbst kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung braucht, wer ein Grundstück oder ein Haus besitzt, in dem Wohnungen vermietet werden. Denn Grundstücks- und Hauseigentümer müssen ihren Besitz in verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand halten. Für Hausbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen, reicht die normale private Haftpflichtversicherung aus.

Die Haftpflichtversicherung ist also eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schätzt den Versicherten und seine Familie vor dem finanziellen Ruin, wenn durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn bei dritten Personen oder deren Eigentum ein schwerer Schaden entstanden ist.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

BRITISCHE LEBENSVERSICHERUNG

Kontinentale Mindestverzinsung adé. Wer für seine Hinterbliebenen engagiert vorsorgen möchte, sollte das deutsche Zinstal verlassen und sich jenseits des Kanals nach höheren Renditen umsehen. Das Ziel: Britische Policen.

Wenn Ihnen die Rendite von Kapitallebensversicherungen zu mager, das Risiko von Aktienfonds aber zu hoch ist, sollte Sie überlegen, ob Sie nicht längst reif für die Insel sind. Denn Britische Lebensversicherungen bieten sowohl hohe Renditen als auch eine sichere Anlage.

Pimp my yield

Längst sind britische Policen in Deutschland auf dem Vormarsch. Bereits jeder zehnte Euro, der hierzulande in eine Lebensversicherung investiert wird, fließt nach Großbritannien. Die Britische Lebensversicherung vereint, ähnlich wie die teutonische Kapitallebensversicherung, eine Risikolebensversicherung mit einem Sparplan. Der wesentliche Unterschied ist aber, dass bei britischen Versicherungen 50 bis 80 Prozent der Beiträge in Aktien angelegt werden – theoretisch wären sogar 100 Prozent möglich. Bei deutschen Kapitallebensversicherern hingegen ist die Aktienanlage auf nur 35 Prozent beschränkt.

Safety first

Trotz der hohen Aktienanteile sind Britische Lebensversicherungen eine recht sichere Anlage. Denn auch wenn es keinen Garantiezins wie bei Kapitallebensversicherungen aus Deutschland gibt, so ist doch garantiert, dass der Wert der Anteile niemals fallen kann. Zusätzlich wird bei Britischen Lebensversicherungen jedes Jahr eine Garantie für das nächste Jahr ausgesprochen, die nicht zurückgenommen werden kann. Für das Jahr 2005 haben britische Lebensversicherer einen Bonus zwischen 2,5 und 4 Prozent gewährt. Außerdem werden in guten Börsenjahren Rücklagen gebildet, die in schlechten Zeiten ausbezahlt werden. „Smoothing“ nennt das der Brite.

Time to say hello

Wer sein Geld auf die Insel schickt, muss wirklich keine Angst haben, dass es für immer „good bye“ sagt. Die staatliche Kontrolle britischer Versicherer ist nämlich vorbildlich. Zum einen müssen die Auflagen der britischen Aufsichtsbehörde (FSA) erfüllt werden. Diese prüft in erster Linie die Solvabilität, also die Erfüllbarkeit von finanziellen Zusagen. Zum anderen unterliegen britische Versicherer, die ihre Policen in Deutschland anbieten, auch der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) – doppelte Kontrolle hält eben besser.

Bei der Lebensversicherung gab es in Deutschland einige gesetzliche Änderungen. „Zwar unterliegen bei Neuverträgen, die ab 1.1.2005 abgeschlossen werden, bei einer Kapitalauszahlung die Erträge zumindest zur Hälfte dem individuellen Steuersatz, aber dafür können die Policen künftig wesentlich flexibler gestaltet werden“, sagt Michael Hanitz, Vertriebs-Chef Deutschland von Clerical Medical, einem führenden Anbieter Britischer Lebensversicherungen. Positiv für die Versicherungsnehmer ist allerdings, dass Lebensversicherer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zukünftig für mehr Kostentransparenz und eine bessere Überschussbeteiligung sorgen müssen. Dieses Urteil richtete sich vor allem an die Anbieter von deutschen Kapitallebensversicherungen, denn Briten-Experte Hanitz unterstreicht: „Die Transparenz, die das höchste deutsche Gericht fordert, erfüllen wir längst.“

Welcome to the club

Bei britischen Lebensversicherern handelt es sich oft um Gesellschaften oder Versicherungsvereine. Mit dem Versicherungsabschluss wird man dann automatisch Mitglied. Das hat den Vorteil, dass man an der Gewinnausschüttung komplett beteiligt ist, ohne dass weitere Institute oder Vermittler die Rendite schmälern. Und die Renditechancen sind enorm: In den letzten 25 Jahren wurden durchschnittlich zweistellige Renditen realisiert. Momentan liegen die Renditeerwartungen der Versicherungsinstitute zwischen 6 und 9 Prozent. Sonnige Aussichten auf der sonst so trüben, verregneten Insel.

Britische Lebensversicherungen sind zudem recht flexibel. Bei Vertragsabschluss kann die Laufzeit individuell bestimmt werden. Außerdem hat der Versicherte das Kapitalwahlrecht, das heißt, dass er jederzeit entscheiden kann, ob er am Ende der Laufzeit eine monatliche Rente oder die Gesamtsumme ausbezahlt bekommen möchte. Außerdem kann man bereits fünf Jahre vor Vertragsablauf eine Auszahlung verlangen.

Positiv: Für deutsche Anleger gibt es kein Währungsrisiko, da Britische Lebensversicherungen auch auf Euro-Basis abgeschlossen werden können. So erobert der Euro doch noch die britischen Inseln.

Tipps:

  • Achten Sie auf Abschluss- und Verwaltungskosten. Niedrigere Kosten bedeuten für Sie eine höhere Rendite
  • Wählen Sie eine ausreichend lange Laufzeit, um das Risiko von Kursschwankungen auf dem Aktienmarkt zu minimieren
  • Achten Sie auf das Rating der verschiedenen Versicherungsangebote und vergleichen Sie.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

ARBEITSRECHTSSCHUTZ

Rambos in Nadelstreifen

Wenn der Aufschwung nicht kommt, macht mancher Chef wenigstens rhetorisch die Bremsen los. Im schlimmsten Fall folgt der Verbalattacke auch der Vollzug des Angedrohten. Wer dagegenhalten möchte, sollte sich vorher besser absichern – mit einer Arbeits-Rechtsschutzversicherung.

Ein Satz wie in Stein gemeißelt: „Wir müssen alle den Gürtel enger schnallen.“ Doch längere Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich, Kürzungen beim Weihnachtsgeld und unbezahlte Überstunden sind für viele Arbeitnehmer längst Alltag. Kein Wunder also, dass immer mehr Chefs ihre Angestellten vor Gericht wiedersehen. Bereits eine halbe Million Prozesse werden alljährlich vor den Arbeitsgerichten Deutschlands ausgefochten.

Kein Rückzug

Recht haben und Recht bekommen, sind jedoch auch beim Streit mit dem Boss zwei verschiedene Sachen. Da wäre es schade, wenn Sie aus Angst vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten zähneknirschend klein beigeben und beispielsweise auf Ihr ausstehendes Gehalt verzichten. Hier hilft eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung. Mit ihr in der Tasche begegnen Sie Ihrem Chef auf gleicher Augenhöhe. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, sichert Sie die Arbeits-Rechtsschutzversicherung gegen hohe Anwalts- und Gerichtskosten ab.

Wir versuchen es demnächst mal ohne Sie

Stress mit dem Chef gibt es hauptsächlich wegen Kündigungen, Abmahnungen, Urlaubsanspruch und ausbleibenden Gehaltszahlungen. Aber auch gegen eine Versetzung oder unbefriedigende Arbeitszeugnisse kann man sich wehren. Ein Rechtsstreit kostet allerdings nicht nur Nerven, sondern auch Geld – zumindest wenn man nicht versichert ist. Bei einer Niederlage vor Gericht kommen zum Karriereknick oft auch noch hohe Kosten hinzu. Selbst bei einem erfolgreichen Prozess wird man zur Kasse gebeten. Denn Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht haben die Besonderheit, dass der Gewinner des Prozesses seine Anwaltskosten in der ersten Instanz selber tragen muss.

Erst in den nächsten Instanzen kommt der Unterlegene für sämtliche Kosten auf. Kurios: Diese Regelung wurde ursprünglich geschaffen, um finanzschwache Arbeitnehmer zu schützen – sie sollten nicht bei einer Niederlage die horrenden Anwaltsgehälter ihrer Arbeitgeber übernehmen müssen. Es war offenbar nicht eingeplant, dass auch der Kläger einen Anwalt benötigen könnte. Heutzutage sind die tariflichen und einzelvertraglichen Bestimmungen im Arbeitsrecht aber so kompliziert, dass eine Beratung durch einen erfahrenen Anwalt oft sinnvoll ist.

Da kommt was zusammen

Gerade bei einem hohen Streitwert lohnt sich der Arbeits-Rechtsschutz. Denn um so höher der Streitwert, desto höher sind Gerichts- und Anwaltskosten. Der Streitwert wird vorher vom Gericht festgelegt. Bei Kündigungsprozessen beträgt dieser drei Monatsgehälter. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3000 Euro wären dann Anwaltskosten von über 1500 Euro möglich. Hinzu kämen Gerichtskosten von rund 180 Euro.

Der Streit zur rechten Zeit

Arbeits-Rechtsschutzversicherungen werden oft mit einer Privat-Rechtsschutzversicherung im Paket angeboten. Dieses Paket kann je nach Bedarf noch um Verkehrs- und Mietrechtschutz erweitert werden. Beachten Sie: Beim Arbeits-Rechtsschutz gilt der Versicherungsschutz erst nach einer Wartezeit von drei Monaten. Zeichnet sich ein Streitfall ab, können Sie nicht mal eben schnell durch einen Versicherungsabschluss die Anwaltskosten sparen. Bei Rechtschutzversicherungen kann es durchaus sinnvoll sein, eine hohe Selbstbeteiligung zu wählen. Dadurch zahlen Sie niedrigere Beiträge und sind trotzdem bei großen Streitsummen, die mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden sind, ausreichend geschützt. Außerdem bewahren Sie sich selbst davor, wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt zu laufen. Die Versicherungsinstitute mögen nämlich keine Prozesshanseln. Bereits nach zwei Streitfällen innerhalb von 12 Monaten dürfen sie die Versicherung kündigen.

Tipps:

  • Bei Arbeitsgerichten muss selbst der Gewinner seine Anwaltskosten übernehmen. Daher ist ein Rechtsschutz im Beruf besonders wichtig.
  • Wählen Sie eine Selbstbeteiligung. So senken Sie Ihre Beiträge und sind trotzdem bei hohen Streitsummen optimal geschützt. Denn: Je höher der Streitwert, desto höher das Anwaltshonorar.
  • Ziehen Sie nicht wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht – das sehen die Versicherungsinstitute nicht gerne.


Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

1,2,3 und raus

Niemand denkt gerne daran, doch jeder dritte Arbeiter wird vor der Rente berufsunfähig. Oft droht dann der finanzielle Absturz. Auf den Staat kann man sich in diesem Falle nicht mehr verlassen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb ein absolutes Muss. Die Fakten:

Drei von vier Deutschen spielen Roulette mit ihrer finanziellen Absicherung. Nicht einmal jeder vierte Deutsche hat sich für eine Berufsunfähigkeit abgesichert. Und das, obwohl etwa jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig wird. Mit der Rente ab 67 werden diese Zahlen noch gravierender ausfallen.
Berufsunfähig ist, wer nach medizinischem Befund in dem bisher ausgeübten Beruf auf Dauer zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig ist. Dabei sind keineswegs Unfälle die Hauptursache der Berufsunfähigkeit, sondern zu über 90 Prozent Krankheiten. Die können jeden treffen. Um dann die schwerwiegenden finanziellen Einbußen abzumildern, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Wer sie hat, dem ist im Leistungsfall eine monatliche Rente für die vereinbarte Laufzeit sicher, so dass er von Hartz IV verschont bleibt.

Nicht den Bock zum Gärtner machen

Die Unterstützung bei Berufsunfähigkeit von Vater Staat ist dürftig. Die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente wurde 2001 durch die weitaus niedrigere Erwerbsminderungsrente ersetzt. Und die kann bei weitem nicht mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mithalten. Denn bei der Erwerbsminderungsrente ist nicht der ausgeübte Beruf ausschlaggebend, sondern die Fähigkeit, irgendeinen Beruf ausüben zu können. Ausbildung, Beruf und Lebensumstände werden von staatlicher Seite aus nicht mehr berücksichtigt. So erhält der Ingenieur keine staatliche Rente, wenn er noch als Nachtportier arbeiten könnte.

Ausnahme: Für alle vor 1961 Geborenen gilt nach wie vor Berufsschutz. Die Erwerbsminderungsrente wird aber nur dann voll ausgezahlt, wenn eine Person keine drei Stunden am Tag arbeiten kann. Können drei bis sechs Stunden am Tag gearbeitet werden, ist die halbe staatliche Erwerbsminderungsrente fällig.

Die private Berufsunfähigkeitsrente hingegen kann nicht den Bock zum Gärtner machen. Wenn der Versicherte seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, unabhängig davon, ob er eine andere Tätigkeit ausüben könnte, erhält er die vertraglich vereinbarte Rente. Wichtig hierbei: Der Versicherte sollte darauf achten, dass im Versicherungsvertrag ein Verzicht auf die so genannte abstrakte Verweisung enthalten ist. Sonst ist auch hier eine Verweisung auf einen anderen Beruf möglich – aber nur, wenn dieser mit der Ausbildung und dem bisherigen Gehalt des Versicherten vergleichbar ist.

Aber nicht nur Berufstätige sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sondern jeder im erwerbsfähigen Alter. Insbesondere jüngere Menschen, die nicht über eine ausreichende Grundabsicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verfügen, brauchen sie, um nicht durch Unfall oder Krankheit zum Sozialhilfefall zu werden. Ohnehin erhalten sie die günstigsten Konditionen. Daher sollten sich auch Auszubildende und Studenten frühzeitig versichern. Aber auch Hausfrauen und -männer benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn sie erbringen Leistungen, die ansonsten teuer eingekauft werden müssten.

Nicht jeder ist willkommen

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhält nicht jeder Interessent die gleichen Konditionen. Wer beim obligatorischen Gesundheits-Check schlecht abschneidet, nicht mehr der Jüngste ist oder einen körperlich belastenden Beruf hat, muss mit einem Risikoaufschlag oder gar einer Ablehnung rechnen. Denn die Versicherer sind nicht gezwungen, jeden Antragsteller anzunehmen. Gute Karten hat, wer jung und gesund ist. Wer dann auch noch einen ungefährlichen Beruf ausübt, dem ist ein Top-Tarif sicher. Schlecht beraten ist allerdings, wer bei den Gesundheitsfragen flunkert, denn dadurch wird der Versicherungsschutz gefährdet. Auf die ärztliche Schweigepflicht kann man sich jedenfalls nicht verlassen. Mit der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag wird diese aufgehoben.

Tipps

  • Beantworten Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit mit größter Sorgfalt und unbedingt wahrheitsgemäß. Ansonsten kann das Versicherungsinstitut später vom Vertrag zurücktreten.
  • Achten Sie auf den Verzicht auf abstrakte Verweisung. Dadurch kann der Versicherer dem Kunden die Rente nicht mit der Begründung verweigern, er könne ja noch in einem anderen Beruf arbeiten.



Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

Private Versicherungen

Das Angebot an Versicherungen wird stets verbessert: Für alle Lebenssituationen und nahezu jedes Sicherheitsbedürfnis gibt es die passende Versicherung. Das führt aber auch dazu, dass die Versicherungswelt immer komplexer und für den Verbraucher undurchschaubarer wird. Mit unserer Wissensrubrik möchten wir Ihnen zum richtigen Durchblick verhelfen.

Bei uns finden Sie ausführliche Informationen zu den wichtigsten Versicherungen.

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