Erbschaftssteuerreform 2009

Nach mühsamen Verhandlungen und Streitereien innerhalb und zwischen den Regierungsparteien kam kurz vor Fristablauf die Einigung bei der Erbschaftssteuer. Der Kompromiss war nicht ganz freiwillig: Die Bundesregierung wurde vom Bundesverfassungsgericht dazu verdonnert, bis Ende 2008 eine Neuregelung der Erbschaftssteuer vorzulegen. Vorgabe des höchsten deutschen Gerichts war, dass alle Vermögensarten (Geld, Immobilien, Firmen) beim Erbe gleich bewertet werden. Das neue Erbschaftssteuergesetz trat Anfang 2009 in Kraft.

Die Erbschaftssteuerreform bringt in erster Linie Verbesserungen für die enge Verwandtschaft. Entfernte Verwandte und Freunde hingegen sind Verlierer der Reform. Insgesamt aber kein Grund zur Verunsicherung: Aufgrund der hohen Freibeträge mussten bislang in 90 Prozent der Fälle überhaupt keine Steuern entrichtet werden. Mit der Reform werden sogar noch seltener Steuern anfallen, da die Freibeträge steigen. Das Gesamtaufkommen der Erbschaftssteuer ist in Deutschland mit ca. 4,5 Mrd. Euro im Jahr ohnehin relativ niedrig. Immerhin werden hierzulande jedes Jahr stolze 130 Mrd. Euro vererbt oder verschenkt.

Vererbung von Vermögen – Blut ist dicker als Wasser

Viele Menschen sparen selbst im Alter noch, um ihren Kindern und Enkeln ein finanzielles Polster zu hinterlassen. Das lohnt sich ab 2009 noch mehr, denn die Freibeträge für Kinder wurden von 205.000 Euro auf 400.000 Euro nahezu verdoppelt. Enkel können jetzt 200.000 Euro steuerfrei erben statt bisher 51.200 Euro. Der Freibetrag für Ehegatten erhöht sich gar von 307.000 Euro auf 500.000 Euro. Der Steuersatz für diese Gruppe (Erbschaftssteuerklasse I) bleibt nahezu gleich: Bis 75.000 Euro liegt er bei 7 Prozent und steigt dann etappenweise an, bis er bei 26 Mio. Euro den Höchststand von 30 Prozent erreicht hat.

Während also die direkten Nachkommen von der Reform profitieren, werden Geschwister, Neffen, Nichten und Freunde stärker belastet. Der Freibetrag für Geschwister steigt zwar von 10.300 Euro auf 20.000 Euro an, aber auch der Steuersatz steigt – von 12 auf 30 Prozent bei kleineren Summen. Der Höchstsatz steigt von 40 auf 50 Prozent. Für alle übrigen Erben, beispielsweise Neffen, Nichten oder Freunde, erhöht sich der Steuersatz nicht ganz so stark. Sie zahlen ab 2009 den gleichen Steuersatz wie Geschwister. Ihr Freibetrag erhöht sich jedoch von 5.200 Euro auf 20.000 Euro.

Eingetragene Lebensgemeinschaften sind Gewinner der Reform. Sie werden zumindest beim Freibetrag Ehepartnern gleichgestellt und können wie diese 500.000 Euro steuerfrei erben. Allerdings bleiben sie in der ungünstigeren Steuerklasse III – mit einem Steuersatz zwischen 30 und 50 Prozent.

Keine Angst um „Oma ihr klein Häuschen“

Wenn für Immobilien künftig Erbschaftssteuer anfällt, dann wird es für die Erben teurer als bisher. Denn vor 2009 wurden nur 50 bis 60 Prozent des tatsächlichen Werts berücksichtigt. Ab 2009 wird der vollständige aktuelle Marktwert der Immobilie besteuert. Trotzdem muss niemand Angst um „Oma ihr klein Häuschen“ haben. Schließlich können Haus oder Eigentumswohnung an Ehepartner oder Kinder steuerfrei vererbt werden, wenn der Erbe dort mindestens 10 Jahre selbst drin wohnt. Für Kinder gilt dies allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 m². Aber auch hier muss niemand Angst haben, dass der Staat die Zimmer oberhalb dieser Fläche konfisziert und daraus Amtsstuben macht. Denn ab 200 m² greift der persönliche Freibetrag von 400.000 Euro für Kinder. So kann sogar die viel zitierte Villa am Starnberger See steuerfrei vererbt werden.

Zwei Alternativen beim Firmenerbe

Seit 2009 können die Erben von Firmen aus zwei Alternativen wählen, um Erbschaftssteuer zu sparen. Vollkommen steuerfrei bleibt ein Firmenerbe dann, wenn dieser Arbeitsplätze und Lohnsumme zehn Jahre lang konstant hält. Als Basiswert für die Lohnsumme gilt der Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Innerhalb der zehn Jahre dürfen die gezahlten Löhne schwanken – die Summe muss aber das zehnfache des Basiswertes betragen.

Der Firmenerbe kann sich aber auch alternativ dazu entscheiden, 15 Prozent des Firmenvermögens zu versteuern. Die restlichen 85 Prozent bleiben vom Fiskus verschont, wenn er den Betrieb sieben Jahre lang weiterführt und in dieser Zeit mindestens das 6,5fache der jährlichen Lohnsumme auszahlt.

Mit diesen beiden Alternativen soll verhindert werden, dass Firmenerben aufgrund von hohen Steuerzahlungen den Betrieb aufgeben müssen. Das war aber auch schon vor der Reform selten der Fall, da es einen Freibetrag von 225.000 Euro gab und zudem ein Bewertungsabschlag von 35 Prozent auf das Betriebsvermögen die Steuern reduzierte. Außerdem hatte das Finanzamt die Möglichkeit, die fälligen Zahlungen zehn Jahre lang zu stunden.

Reformen und kein Ende

Durch die Erbschaftssteuerreform wird es einfacher, große Vermögen und Betriebe steuerfrei zu vererben. Die Freibeträge sind gestiegen und könnten in Zukunft noch weiter erhöht werden. Zumindest wenn es nach CSU und FDP geht. Nach der Bundestagswahl 2009 könnten die Karten neu gemischt werden und eine erneute Erbschaftssteuerreform anstehen. Entfernte Verwandte könnten dann auch in den Genuss höherer Freibeträge kommen. CSU und FDP streben außerdem eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer an. Das hätte zur Folge, dass jedes Bundesland eigene Erbschaftssteuersätze und Freibeträge festgelegt könnte.


Stand Dezember 2009. Alle Angaben ohne Gewähr.

Der 15 Jahre Euro  – ein Rückblick

Erinnern Sie sich noch an den Tag, an dem sich Ihr Vermögen „halbierte“? An den Tag, an dem das €-Zeichen die gute alte D-Mark ablöste? Das ist nun schon über zehn Jahre her. Im Januar 2009 war es soweit – der Euro feierte seinen 10. Geburtstag als Buchgeld. Anlass genug, einmal auf die vergangenen Jahre zurückzublicken.

Wie alles begann

Seit dem 1. Januar 1999 werden alle bargeldlosen Finanztranksaktionen offiziell in Euro abgerechnet. Die Basis für eine einheitliche europäische Währung entstand jedoch zehn Jahre zuvor. Der Europäische Rat beschloss die Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Das Ziel: Eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik sollte für finanzielle Stabilität sorgen. Die damit verbundenen Hoffnungen waren groß. So versprachen sich die Teilnehmerstaaten von der Fusion Wachstum, politische Stabilität, sowie Inflationsabbau und Entwicklungsangleichung. Doch ohne Fleiß kein Preis: Die Mitgliedschaft war (und ist auch noch heute) an Bedingungen geknüpft. Laut Konvergenzkriterien müssen interessierte Staaten
  1. Preisstabilität nachweisen. Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozent über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Ländern liegen.
  2. dafür sorgen, dass der öffentliche Haushalt nicht mehr als drei Prozent und die öffentliche Verschuldung nicht mehr als 60 Prozent des nominalen Bruttoinlandproduktes betragen.
  3. am Europäischen Währungssystem teilnehmen.
  4. einen langfristigen Zinssatz garantieren. Der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf maximal zwei Prozent über dem Durchschnitt der drei Mitgliedsstaaten mit der niedrigsten Inflationsrate liegen.
Die zwölf europäischen Staaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Griechenland bereiteten sich als erstes auf die Einführung des Euros vor. Der Startschuss für die neue Einheitswährung fiel im Mai 1998 mit der Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem damit verbundenen Beginn der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Am 31. Dezember 1998 legte die EZB den Wechselkurs aller beteiligten Staaten unwiderruflich fest. Nicht dabei war Griechenland. Der sonnige Staat am Mittelmeer konnte die mitbestimmten Bedingungen selbst nicht erfüllen. So führten zum 1. Januar 1999 lediglich elf Staaten den Euro als Buchgeld ein. Erst zwei Jahre später trat auch Griechenland bei. Im Jahr 2002 war es schließlich soweit: Zum 1. Januar kamen Banknoten und Münzen im Umlauf, der Euro war ab sofort das offizielle Zahlungsmittel.

Der Euro – ein Erfolgsprojekt?!


In den Anfangszeiten noch belächelt, hat sich der Euro innerhalb von zehn Jahren zur zweitstärksten Währung nach dem US-Dollar entwickelt. Ende 2007 machte der Euro 26,5 Prozent der international gebräuchlichen Reservewährungen aus (US-Dollar: 63,9 Prozent). An der Börse ist der Euro bereits stärker notiert als sein amerikanisches Pendant. Seit 2006 ist er darüber hinaus die führende Bargeldwährung – vor dem US-Dollar. Es ist also durchaus möglich, dass der Euro den Dollar eines Tages als Leitwährung ablöst. Doch da der Handel im Öl- und Rohstoffmarkt ausschließlich in US-Dollar erfolgt, ist und bleibt der Dollar – zumindest vorerst – die wichtigste Währung.

Die starke Börsennotierung und seine Positionierung als Reservewährung macht den Euro attraktiv – gerade für europäische Staaten. Kein Wunder, dass ihn nicht nur EU-Staaten einführen. Derzeit nutzen 21 europäische Staaten den Euro als offizielles Währungsmittel, darunter befinden sich 15 EU-Mitglieder. 2009 kommt mit der Slowakei EU-Mitglied Nr. 16 hinzu. Weitere stehen auf der Warteliste, dazu gehören u.a. Polen, Bulgarien, Ungarn, Tschechien und Rumänien.

Natürlich gibt es auch Zweifler, die den Euro als Einheitswährung skeptisch betrachten. So haben Großbritannien, Schweden und Dänemark die Einführung des Euros zunächst einmal auf Eis gelegt. Im Gegensatz zu Großbritannien haben Schweden und Dänemark die Entscheidung ihren Einwohnern überlassen. Via Volksentscheid stimmte die Mehrheit gegen den Euro als Landeswährung. Doch die Skeptiker bleiben in einem überschaubaren Kreis.

Der Euro –  verbraucherfreundlich?!

Verbraucher tun sich immer noch schwer mit dem Euro. Nach wie vor rechnen viele in die gute alte Deutsche Mark um. Zur Einführung des Euros 2002 befürchteten viele einen Preisanstieg des Einzelhandels. Der Begriff „Teuro“ – 2002 zum Wort des Jahres gewählt – drückte aus, was viele Deutsche vom neuen Währungssystem hielten. Ein Blick auf die aktuelle Preise scheint die Befürchtungen zu bestätigen. Gerade die Lebensmittelpreise sind in den letzten Jahren explodiert. Gleiches gilt auch für Benzin- und Ölpreise. Doch gibt es auch Gegenbeispiele. So sind bei Elektrogeräten mit der Einführung des Euros deutliche Preisnachlässe festzustellen. Da diese jedoch wesentlich seltenerer als Lebensmittel gebraucht werden, fallen solche Vergünstigungen gegenüber den Teuerungen nicht auf. Fakt ist: Diese Teuerungen und Vergünstigungen hätte es auch ohne die Einführung des Euros gegeben. Das alles auf den Euro zu schieben ist zwar praktisch, aber falsch. Aufgrund der wachsenden Engpässe an der Öl- und Lebensmittelfront waren (und sind) Preisanstiege unvermeidbar.

Den erhöhten Lebensmittelpreisen zum Trotz profitieren Verbraucher von der Euro-Währung. Nicht nur, dass komplizierte Umtauschaktionen bei Reisen in Währungspartnerländern entfallen – das ist nur ein kleiner positiver Nebeneffekt. In den Eurozonenländern ist neben einer nachhaltigen Preisstabilität auch ein deutlicher Zuwachs an Arbeitsplätzen zu erkennen. Dem Euro sei dank!

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr!

Ratings in der Kundenberatung: Sinnvoll oder sinnlos?

Ratings sind heute in der Assekuranz nicht mehr wegzudenken. Sie werden bei der Beurteilung von Versicherungsprodukten und deren Anbietern als qualifiziertes Instrument eingesetzt. Verbraucher ziehen Ratings gerne zur Entscheidungsfindung bei der Versicherungswahl heran. Die Studie „Kundenmonitor Assekuranz 2008“ des Marktforschungs- und Beratungsinstituts psychonomics AG belegt, dass bei rund 15 Prozent der Deutschen Bewertungen entscheidend für den Vertragsabschluß sind. Jeder vierte Deutsche informiert sich aufgrund von Gütesiegeln näher über das Angebot der Versicherung.
Makler und Vermittler diskutieren eher kontrovers über das Thema Rating und deren Institutionen. Für die einen sind sie eine sinnvolle Orientierungshilfe. Andere stehen den Rating-Agenturen, die meist privat sind und gewinnorientiert arbeiten, skeptisch gegenüber.

Experten aus Versicherung, Rechtswissenschaft und Rating-Agenturen nehmen in der Juliausgabe der ASSCompact 2008 Stellung zur Frage nach dem Nutzwert von Ratings in der Kundenberatung. Unter dem Titel: „Wie viel Gewicht sollten Ratings in der Beratung des Maklers haben?“ treffen unterschiedliche Meinungen aufeinander. Für die einen stellen sie eine notwendige Orientierungshilfe dar. Andere verneinen deutlich den Einsatz von den Bewertungen im Kundengespräch. Einigkeit besteht dennoch in einem wesentlichen Punkt: Ratings sollten nicht als alleiniges Entscheidungskriterium herangezogen werden. Eine individuelle Kundenberatung bleibt nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil in der Arbeit eines Maklers, Vermittlers oder Mehrfachagenten.


Individuelle Beratung ist Pflicht
Der unabhängige Vermittler ist verpflichtet, den Markt sehr gut zu kennen. Seine Empfehlung für den Versicherungsnehmer sollte auf Basis einer objektiven und ausgewogenen Untersuchung des Marktes stattfinden. Hilfreiches Instrument, um den Anforderungen der Marktkenntnis gerecht werden, sind Bewertungsverfahren. „Ein gutes Rating ist auf der anderen Seite aber auch kein Allheilmittel, denn natürlich muss der Versicherungsmakler auch wissen, auf welchen Ratingansätzen ein bestimmtes Rating beruht und ob diese Ratingansätze auch die Wünsche und Bedürfnisse seines konkreten Versicherungsnehmers ausreichend berücksichtigen.“, kommentiert Dr. Frank Baumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht der Kanzlei Wolter Hoppenberg. Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter der Rating-Agentur Franke und Bornberg GmbH, sieht die Bewertungen als unverzichtbare Bausteine für die Arbeit des Vermittlers an. Nach seiner Ansicht sind solche Testverfahren ein perfekter Vorfilter, um mit einer maßgeschneiderten Beratung zu beginnen.
Aber auch er meint: „Das beste Rating kann eine Beratung nicht ersetzen.“ Hans-Ludger Sandkühler, Vorsitzender des Institut der Versicherungsmakler e.V., sieht es genauso: „Generell gilt: Produktratings und sonstige Ratings entlassen den Makler nicht aus seiner Pflicht zur individuellen Beratung seiner Kunden.“


Transparenz von Ratings
Rating ist nicht gleich Rating. Die Kriterien, die sie zu erfüllen haben, um als qualitativ hochwertiges Bewertungsverfahren zu gelten, sind Transparenz, Eindeutigkeit und Nachvollziehbarkeit. Der Makler muss erkennen können, auf welcher Informationsbasis das Bewertungsverfahren durchgeführt wurde: auf Grundlage von öffentlich zugänglichen Unterlagen oder internen Informationen aus dem Unternehmen. Ratings müssen ihren Nutzwert eindeutig wiedergeben. Sind sie als Unternehmensrating oder zur Produktbewertung durchgeführt worden.
Ratings machen nur dann Sinn, wenn sie von unabhängigen, aber branchenversierten Institutionen durchgeführt werden. Zu keiner Zeit sollte der Verdacht aufkommen, dass weitere, möglicherweise gewinnorientierte, Interessen neben der objektiven Aufklärungsintension mit im Spiel sind. Welche Qualitäten eines Produkts oder Unternehmens bewertet wurden, muss ebenfalls eindeutig sein. Beispielsweise kann das Preis-Leistungs-Verhältnis vergleichbarer Angebote nebeneinander gestellt werden. „Ich muss durch das Rating zielgerichtet mehr Information über das Produkt oder das Unternehmen erhalten.“, meint Günther Weinzierl, Inhaber und Geschäftsführer der Kanzlei Weinzierl Wirtschaftstreuhand in der ASS Compact. Er setzt grundsätzlich Ratings begleitend zur Beratung ein. Für ihn gelten sie als praktisches Instrument, um seinen Kunden Schwächen und Stärken von Produkten oder Unternehmen transparent zu machen. Jedoch: „Allerdings glaube ich nur einem Rating, das ich selber nachvollziehen und hinterfragen kann.“


Ratings bieten nur scheinbare Sicherheit
Der Vorstandsvorsitzende der Versicherungsgruppe Die Continentale, Rolf Bauer, hält Ratings für zu allgemein, da zur Bedarfsermittlung ein Musterkunde als Maßstab angenommen wird. Für ihn sind sie demnach keine wesentliche Entscheidungsgrundlage in der Kundenberatung: „Ratings bieten nur eine scheinbare Sicherheit für eine Kaufentscheidung. Grundlage für die Beratung eines Kunden kann immer nur der individuelle Bedarf sein, nicht eine allgemeine Einstufung.“ Der Vorstandsvorsitzende distanziert sich deutlich sowohl von Produkt-, als auch von Unternehmensratings. Ihm fehlt der aktuelle Bezug, da Ratings in der Regel auf Basis von Vergangenheitswerten erstellt werden. Einen anderen Ansatz, Ratings zu beurteilen, hat Adolf Brandt, Geschäftsführer der Brandt&Veitl Versicherungsmakler GmbH. Für ihn haben Ratings an Glaubwürdigkeit verloren. Er warnt davor, Ratings als das Maß der Dinge anzunehmen: „Es kann eben sein, dass Versicherer ihre Produkte zu günstig auf den Markt geworfen haben, diese zwar top geratet sind, aber man dann im Leistungsfall böse Überraschungen erlebt.“


Boom von Ratings und Tests
Laut der eingangs genannten Studie des Marktforschungs- und Beratungsinstituts psychonomics AG sind Tests und Ratings von Verbraucher-Organisationen, Fachmedien oder Rating-Agenturen in den vergangenen Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen.
In einem Versicherungsmarkt, der zunehmend unübersichtlich wird, können sie Vermittlern und Versicherungskunden eine zuverlässige Orientierung und Entscheidungshilfe bieten. Auf der anderen Seite, laut Studienergebnisse, ist ein fehlendes Gütesiegel für mehr als die Hälfte der Versicherungskunden kein Hinderungsgrund, die Versicherung abzuschließen.

Fazit: Ratings ja – wenn sie transparent sind. Sie sollten aber nicht als einziges Entscheidungskriterium eingesetzt werden und ersetzen auf keinen Fall die individuelle Kundenberatung.


Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

Die neue Steuer-ID im Kreuzfeuer

Wussten Sie, dass unser kompliziertes und teures Lohnsteuerverfahren noch aus den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammt? Grund genug für eine Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Mit der bundesweit einheitlichen Steueridentifikationsnummer wagt jetzt der Fiskus zumindest organisatorisch den Sprung ins digitale Zeitalter. Ab 2011 soll die zentrale Steuerdatenbank für die Lohnsteuer um weitere persönliche Daten, wie Religionszugehörigkeit oder Freibeträge, erweitert werden. Zudem wird dann das Lohnsteuerkartenverfahren vollständig durch ein elektronisches Abrufverfahren abgelöst. Ein Zukunftsszenario, das bei Datenschützer auf geteilte Meinungen stößt.

Startschuss zu einer neuen Überwachungsära?
Bis Ende Oktober 2008 haben alle in Deutschland gemeldeten Bürger, vom Baby bis zum Greis, ihre neue Steuer-ID mit einem Anschreiben vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Zukünftig müssen die Bundesbürger ihre Nummer bei allen Änderungen, Erklärungen oder Mitteilungen die Finanzbehörde betreffend, angeben. Die persönliche ID ändert sich weder bei Umzug, noch beim Wechsel des Finanzamts. Sie wird zentral verwaltet, gilt ab sofort und ein Leben lang. Die gespeicherten Daten der ID werden erst gelöscht, wenn sie nicht mehr gebraucht werden – etwa 20 Jahre nach dem Tod. Neugeborene erhalten in Zukunft gleich zur Geburt eine Steuer-ID.

Die persönlichen Daten

Jede ID-Nummer setzt sich aus einer Zahlenkombination von elf Ziffern zusammen, die keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen und dessen persönlichen Daten zulassen soll. Die gespeicherten Informationen dienen der korrekten Zuordnung bei der Einkommenssteuer und sind gesetzlich streng zweckgebunden. Das bedeutet, dass die gespeicherten Daten aus Gründen des Datenschutzes allein auf die Verwendung bei der Finanzverwaltung beschränkt sind. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt – so der offizielle Tenor.

Folgende Informationen sind zu der persönlichen Steuer-ID (wirtschaftlich Tätige, juristische Personen oder Selbstständige erhalten eine Wirtschafts-ID) gespeichert:


  • Familienname, früherer Name und Vorname
  • Titel, Doktorgrad, Künstlername
  • Tag und Ort der Geburt
  • Geschlecht
  • gegenwärtige, letzte bekannte Anschrift
  • zuständige Finanzbehörde
  • Sterbetag

Warum die neue Nummer?
Das Lohn- oder Einkommenssteuersystem in Deutschland ist kompliziert und teuer. Die Hoffnung ist, dass mit der neuen Steueridentifikationsnummer in Zukunft das Zusammenspiel zwischen Bürgern und Finanzbehörden leichter, unbürokratischer und transparenter wird. Das elektronische Datenübermittlungsverfahren stellt gleichzeitig für die Finanzbehörden neue Kontrollmöglichkeiten dar, um schwarze Schafe schneller ausfindig zu machen. Denn in der Vergangenheit gingen dem Finanzamt viele steuererhebliche Informationen verloren, da sie nicht zugeordnet werden konnten. Die Behörden sollen mit der Einführung der bundeseinheitlichen Steuer-ID organisatorisch und technisch fähiger sein, zusätzlich zur elektronischen Steuererklärung auch zulässige Überprüfungen effizienter vorzunehmen. Die verbesserte Vernetzung auch mit anderen staatlichen Behörden, beispielsweise mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen, der Bafög-Stelle oder dem Sozialamt, lässt die staatliche Kontrolle dichter werden. Steuersünder, die in der Vergangenheit unentdeckt blieben, können sich zukünftig bei Steuerhinterziehung oder Sozialbetrug warm anziehen.

Wer muss mit zunehmenden Kontrollen rechnen:
  • Rentner – Alle Rentenzahlungen werden mit der entsprechenden Steuererklärung abgeglichen. Auch wird geprüft, wer in den Vorjahren bereits steuerpflichtig gewesen wäre, um unter Umständen Nachzahlungen einzufordern.
  • Unternehmer und wirtschaftlich Tätige – Bislang hatte jedes Bundesland eigene Steuernummern vergeben. So konnten sich Firmen in verschiedenen Bundesländern registrieren lassen, um die Vorsteuer gleich mehrmals zu kassieren. Mit der zentral verwalteten und bundesweit einheitlichen Wirtschaftsidentifikationsnummer für Selbständige, juristische Personen oder Personenvereinigungen ist dies in Zukunft nicht mehr möglich.
  • Erben – Wenn Oma und Opa sterben, so melden Versicherungen, Banken, Gerichte und Standesämter alle Informationen an das Finanzamt. Eingereichte Erbschaftssteuererklärungen können ab sofort mithilfe der Steuer-ID eindeutig zugeordnet werden. Lücken fallen sofort auf!

Datenschutz in Gefahr?
Systematisch hat die Finanzbehörde in den letzten Jahren die Steuerkontrollen verschärft und ihr Netz dichter geknüpft. Ziel der Maßnahmen ist, Steuerpflichtige zu mehr Steuerehrlichkeit zu erziehen, so dass jeder Bürger auch gleich belastet wird. Die Steuerdatenbank umfasst Daten von 82 Millionen Bundesbürgern. Datenschützer stufen die zentral verwaltete Datenmenge als bedenklich ein. Zwar baut die Regierung einige datenschutzrechtliche Sicherungen ein, doch wird der Gesetzgeber noch daran arbeiten müssen, dass rechtswidrige Datenabrufe Dritter, auch nicht zugriffsberechtigte Behörden und Ämter, technisch ausgeschlossen sind. Ein zentraler Datenpool in der Größe kann zudem in den Händen des Staates wie eine Goldmine sein, auf die einige Firmen scharf sind. Und selbst klare gesetzliche Vorgaben haben keinen Ewigkeitswert, zeigt die momentane Diskussion über die Verwendung der Mautdaten zum Zweck der Strafverfolgung. Niemand kann damit garantieren, dass die Steueridentifikationsnummer sich nicht zum Personenkennzeichen entwickelt.

Linktipp:
www.steuerliches-info-center.de


Stand Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr
Schwere Kost? Das neue Produktinformationsblatt

Seit dem 1. Juli 2008 gilt die neue Informationspflichtverordnung, mit dem Produktinformationsblatt, kurz PIB, als Kernstück. Zielsetzung ist, dass dem Kunden auf einer Seite knapp, präzise und verständlich die wichtigsten Fakten zu seiner gewählten Versicherung erläutert werden. So sieht es die Theorie vor.

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hat für jede Versicherung ein unverbindliches Muster des PIB herausgegeben, auf denen jeweils in gleicher Reihenfolge die Punkt eins bis neun zu finden sind. Das bedeutet, wenn ein Kunde Versicherungen beispielsweise unter dem Maßstab der Ausschlussgründe von Risiken vergleichen will, so schaut er immer unter Punkt vier nach. Von Vorteil, denn eine Vergleichbarkeit von Angeboten verschiedener Gesellschaften würde somit theoretisch erreicht werden. Folgende neun Punkt müssen inhaltlich auf den PIBs verankert sein:
  • Punkt 1: Welchen Schutz bietet die Police?
  • Punkt 2: Was ist versichert, was nicht?
  • Punkt 3: Wie hoch ist der Beitrag?
  • Punkt 4: Welche Risiken sind ausgeschlossen?
  • Punkt 5: Was ist bei Vertragsabschluß zu beachten?
  • Punkt 6: Welche Verpflichtungen bestehen während der Laufzeit?
  • Punkt 7: Was muß im Schadensfall beachtet werden?
  • Punkt 8: Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
  • Punkt 9: Wie lange läuft der Vertrag und wann kann gekündigt werden?
Wer sich detaillierter über Vertragsbestandteile informieren möchte, der kann das Produktinformationsblatt als Navigator verwenden. Unter jedem Punkt sollen die zutreffenden Ziffern im Versicherungsvertrag mit angegeben werden. Auch der Hinweis dazu, dass beiliegendes Produktinformationsblatt lediglich der Übersicht dient, gehört auf das Blatt. Das ist keine Theorie geblieben und wurde bislang von allen Versicherungsgesellschaften befolgt.

Anders sieht es mit Umfang und optischen Aufmachung der PIBs aus. Die meisten Versicherungsgesellschaften greifen zwar zu den Mustern des Gesamtverbandes, doch erweitern sie diese häufig mit zusätzlichen Informationen. Während anderen noch an ihren ganz eigenen „Beipackzettel“ arbeiten, zeichnet sich bereits vor Einführung der Informationspflichtverordnung die Tatsache ab, dass die Zielsetzung von knapp und präzise nicht einzuhalten ist: Verständlichkeit statt Versicherungslatein gibt es nur in der Theorie, denn juristisches Deutsch dominiert weiterhin. Aus dem angedachten einen Blatt werden schnell drei. Und die optische Darstellung kränkelt bedenklich.

Wer eine neue Versicherung abschließen will, wird demnach der Papierflut und bedingter Unverständlichkeit nicht entkommen. Um die inhaltlich schwere Kost der Versicherungsverträge dennoch begreifen zu können, hat der Kunde den Anspruch auf eine ausführliche Beratung. Und auf das persönliche Gespräch sollte er auf keinen Fall verzichten.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr!

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