LOHNSTEUER DIGITAL - DIE NUMMER FÜRS LEBEN

Keine Druck- und Versandkosten mehr, Vereinfachung der Besteuerung – die Vorteile der neuen digitalen Lohnsteuer sind nicht von der Hand zu weisen. Doch was hat der Steuerzahler davon? Und wie sicher sind seine Daten?

Bis 2011 soll eine zentrale Datenbank für alle Steuerdaten aufgebaut werden – so sieht es zumindest das Jahressteuergesetz 2008 vor. Jeder Bundesbürger, ob Säugling, Arbeitnehmer oder Rentner, erhält eine elfstellige Steuer-Identifikationsnummer, kurz TIN genannt.

Laut Befürworter wird durch die Digitalisierung der Aufwand der Besteuerung erheblich verringert. Denn schließlich nutzen schon jetzt die meisten Firmen eine elektronische Lohnabrechnung. Einheitliche Nummern bewirken ein effizientes und modernes Besteuerungsverfahren und auch für den Steuerzahler sei das ganze Prozedere vereinfacht worden, heißt es im Finanzministerium. Der Arbeitnehmer müsse bei Arbeitsantritt einmalig seine TIN-Nummer und sein Geburtsdatum nennen, ansonsten habe er keine weiteren Aufgaben zu erfüllen. Darüber hinaus werde ein Steuerbetrug beim Wechsel von einem Bundesland ins andere dank der festen Nummer erschwert. Bedenken zum Thema Datenschutz gibt es nicht, denn die Daten würden nur zur Verwaltung der Steuern verwendet. Alle verwendeten Daten seien solche, die schon vorliegen, und würden nicht neu gesammelt.

Doch genau das bezweifeln die Kritiker. Denn neben Geburtsdatum werden noch weitere Informationen aufgeführt, die nicht unbedingt erforderlich sind. So gibt es Angaben zu Kinderzahl, Religionszugehörigkeit und möglichen Freibeträgen. Das Prekäre daran ist, dass jeder diese Daten abrufen darf, der sich als Arbeitgeber ausweisen kann.

Abgesehen von der digitalisierten Lohnsteuer sind in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz mehr als 200 Änderungen verankert. Einige Auszüge:

  • Anteilsverfahren – Seit 2009 gibt es eine neue Option für Ehepaare. Jeder Ehegatte kann seine Lohnsteuer entsprechend dem Anteil seines Einkommens am gemeinsamen Einkommen zahlen. Dem weniger verdienenden Partner käme in diesem Fall mehr Lohn zu. Für den Fiskus ändert sich nur die Berechnungsgrundlage – einen Steuervorteil für das Ehepaar gibt es letztlich nicht.
  • Gesellschaftsdarlehen – Wertverluste bei Gesellschafterdarlehen dürfen nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden. Denn wer Gewinne steuerfrei kassieren darf, kann gleichzeitig nicht verlangen, dass seine Verluste von der Steuer abgesetzt werden.
  • Missbrauchsregelung – Die Missbrauchsregelung wurde deutlich abgeschwächt. Der Bürger steht nur noch dann in der Beweislast, wenn er durch eine „ungewöhnliche, rechtliche Gestaltung“, für die es „keine beachtlichen außersteuerliche Gründe“ gibt, einen Steuervorteil erzielt.
  • Wohnungsunternehmen – Eine Pauschalsteuer von drei Prozent soll die 30-Prozent-Besteuerung ersetzen, die bei der Ausschüttung von kommunalen und gemeinnützigen Eigentümer auftritt. Damit wird der EK 02, eine Art unbesteuerter Sonderposten in den Bilanzen ehemals steuerbegünstigter und gemeinnütziger Wohnungsbaufirmen, in eine mildere Form geändert. Die bisherige Verfahrensweise hat laut Experten rund 78 Mrd. Euro an Reserven erzeugt, die aus steuerlichen Gründen in den Bilanzen von Wohnungsunternehmen schlummerten.

Für weitere Informationen: Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2008 (PDF 647 KB/Quelle: Bundesfinanzministerium)

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

RENTE MIT 67 – politische Notwendigkeit oder verdeckte Rentenkürzung?

Wen sie wie hart trifft und wie wichtig jetzt private Altersvorsorge ist.

  Es ist amtlich: Die Deutschen werden immer älter und müssen entweder länger arbeiten oder in Zukunft mit weniger Rente auskommen. Im März 2007 stimmte der Bundestag mehrheitlich dem Gesetzentwurf des Reizthemas „Rente mit 67“ zu.  Schlagwörter wie Überalterung und Altersarmut fallen immer häufiger. Wer seinen gewohnten Lebensstandard halten möchte, muss privat vorsorgen.

Nicht jeder muss länger buckeln


Nicht alle müssen Rentenabschläge hinnehmen: Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann oder 1946 und eher geboren wurde, bleibt von den neuen Regelungen verschont. Doch bisher erreichen nur 28 Prozent der arbeitenden Männer und vier Prozent der beschäftigten Frauen die erforderlichen 45 Versichertenjahre. Neu ist, dass sich der Rentenzugang zukünftig aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege zusammensetzt. Lediglich 33 Prozent der Männern und elf Prozent der Frauen erfüllen diese Voraussetzung. Ein Beispiel: Eine Frau mit zwei Kindern, die zudem 25 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann mit 65 ohne Abschläge in den Ruhestand gehen.

Jahrgang neues Renteneintrittsalter Rente im Jahr
1946 65 Jahre 2011
1947 65 Jahre + 1 Monat 2012
1951 65 Jahre + 5 Monate 2016
1955 65 Jahre + 9 Monate 2020
1957 65 Jahre + 11 Monate 2022
1958 66 Jahre 2023
1959 66 Jahre + 2 Monate 2024
1962 66 Jahre + 8 Monate 2027
ab 1964 67 Jahre 2029

 
Die Rente mit 67 wird jedoch erst 2029 für die nach den 1. Januar 1964 Geborenen Realität. Wer dann früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge hinnehmen. Für jeden Monat weniger Arbeit werden 0,3 Prozent der Rente gekürzt. Möchte ein Dachdecker nach 40 Jahren körperlicher Arbeit in den Ruhestand wechseln, erhält er immerhin 18 Prozent weniger Rente.

Rente mit 67 – an der Arbeitsrealität vorbei?

Fest steht allerdings: Wenn Personalchefs weiterhin die Bewerbungsmappen älterer Bewerber gar nicht erst aufklappen, müssen viele Bürger bei Rentenbeginn hohe Abschläge befürchten. Zunächst muss etwas getan werden, damit ältere Arbeitnehmer überhaupt länger in den Betrieben bleiben, sonst ist die Rente mit 67 eine faktische Rentenkürzung. Fakt ist: Derzeit arbeiten nur 45 Prozent der Generation 50plus.

Auf die hohe Kante: Keine Sorgen im Alter dank guter Vorsorge


Immer weniger Erwerbstätige müssen zukünftig für immer mehr Rentner aufkommen. Akzeptable Lösungen bietet die Politik bisher selten. Soll nun das reale Rentenniveau gesenkt werden oder die Beiträge zur Rentenversicherung steigen? Diese Vorschläge benachteiligen die zukünftigen Generationen. Was also tun? Werden Sie selbst aktiv und sorgen Sie privat für Ihre Zukunft im Alter vor. Experten helfen Ihnen, das passende Altersvorsorgepaket zu finden. Wenn Sie risikobereiter sind, investieren Sie in Fonds, die Ihnen bei entsprechender Marktentwicklung höhere Renditen einbringen. Sofern Sie sichergehen wollen, dann sollten Sie in festverzinsliche Papiere investieren. Besonders attraktiv sind Riesterprodukte wegen ihrer staatlichen Förderung. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie Hartz IV geschützt sind. Deshalb nutzt die Riesterrente speziell Familien mit Kindern mit niedrigen Einkommen. Von Nachteil ist, dass Sie erst im Alter über die Rente verfügen und diese auch versteuern müssen. Eine weitere Option sind die vom Arbeitgeber bezuschussten Betriebsrenten. Darüber hinaus bietet sich die Rürup-Rente als private Altersvorsorge für Selbstständige an. Ähnlich der staatlichen Rente, finanziert sie sich über Beiträge und der Begünstigte erhält eine monatliche Auszahlung, die er jedoch versteuern muss.

Der Zinseszins-Effekt

Doch egal, für welches Produkt man sich letztlich entscheidet, das Wichtigste dabei ist: Früh genug an später denken. Eine Beispielrechnung verdeutlicht dies. Wer mit 40 beginnt, bis zur Rente jeden Monat gerade einmal 50 Euro zu einem Zinssatz von fünf  Prozent anzulegen, der darf sich bei Rentenbeginn über ein Guthaben von mehr als 34.000 Euro freuen. Gut die Hälfte davon sind Zinserträge. Beginnt man aber bereits fünf Jahre eher mit der Vorsorge, dann zahlt man zwar 3000 Euro mehr ein, hat aber bei Rentenbeginn satte 13.000 Euro dazu gewonnen. Der Zinseszins-Effekt macht's möglich.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

RECHTE UND PFLICHTEN VON MIETERN IM WINTER

Für manch einen Mieter ist gerade im Winter ein Streit mit dem Vermieter vorprogrammiert. Denn oftmals funktioniert die Heizung nicht richtig oder es herrscht Unklarheit darüber, wer Schnee schaufeln und das Eis auf der Treppe beseitigen muss. Als Mieter sollte man hier seine Rechte und Pflichten kennen.

Der Winter bringt nicht nur die weiße Pracht, die sich idyllisch über die Landschaft legt, sondern auch eingeschneite Wege und Glatteis mit sich. Damit es dann zu keinem schlechten Rutsch ins neue Jahr kommt, mit Knochenbrüchen und blutiger Nase, hat Vater Staat die Räum- und Streupflicht eingeführt. Trotzdem kommt es oft zu Streitigkeiten, wer denn nun Schaufel und Streugut aus dem Keller holen muss.
 
Mit dem Winter kommt auch die Kälte. Und dann ist es wirklich ärgerlich, wenn die Heizung nicht warm genug wird oder gar ganz streikt. Als Mieter ist man dem aber nicht schutzlos ausgeliefert. Auch bei der Heizkostenabrechnung sollte man genauer hinsehen wenn man zur Miete wohnt. Hier gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Wer hat Winterdienst?

Die Gemeinden übertragen ihre Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen gerne auf die Straßenanlieger. Dann müssen die Eigentümer ran. Es sei denn, sie nehmen für den lästigen Winterdienst die Mieter in die Pflicht. Das geht aber nur, wenn dies auch im Mietvertrag klipp und klar drin steht. Die Mieter müssen dann turnusmäßig Geh- und Zufahrtswege von Schnee und Eis befreien. Um eine Rutschpartie zu vermeiden, muss zusätzlich gestreut werden. Als Streumittel sollte Sand, Asche oder Rollsplitt verwendet werden.

Auf Salz sollte man tunlichst verzichten: Es ist umweltschädlich und daher in vielen Gemeinden als Streumittel verboten. Auch Wege zum Hauseingang und zu den Mülltonnen müssen freigeschaufelt werden. Aber nicht der ganze Weg muss freigeräumt werden. Es genügt, wenn so viel Platz ist, dass zwei Passanten aneinander vorbeigehen können. Wer Winterdienst hat, sollte bereits rechtzeitig bei Beginn des Berufsverkehrs die Wege freischaufeln, also ab 7 Uhr. Rieselt der Schnee tagsüber munter weiter, müssen die Räum- und Streuarbeiten mehrfach wiederholt werden. Wer dazu keine Zeit hat, sollte sich rechtzeitig um Ersatz bemühen. Der Räum- und Streudienst endet abends gegen 20 Uhr.

Auch wenn Schnee schippen morgens in der Winterkälte alles andere als angenehm ist: Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, kann für Ausrutscher von Passanten verantwortlich gemacht werden. Bei Verletzungen heißt das im schlimmsten Falle: Arzt- und Krankenhauskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld zahlen. Und das kann teuer werden. Zumindest wenn man keine Haftpflichtversicherung hat. Besser ist allerdings: Lieber rechtzeitig den hilfsbereiten Nachbarn fragen.

Was tun, wenn die Heizung kalt bleibt?

Bei manch einem Mieter heißt es alljährlich zum Winteranfang: hoffen und bangen, dass die Heizung warm wird. Dabei muss der Vermieter für eine ausreichende Temperatur sorgen. Mindestens 20 Grad sollte es in der Wohnung warm werden. Wird diese Temperatur über längere Zeit unterschritten, kann die Miete gemindert werden – bei Heizungsausfall gar um 100 Prozent. Vorher sollte man aber den Vermieter informieren und eine Frist setzen, die es ihm möglich macht, den Schaden zu beheben. Bleibt die Wohnung trotzdem kalt, kann sogar Schadenersatz verlangt werden, etwa für Kosten, die durch die Nutzung von Elektroheizöfen entstehen. Wichtig: Wer die Miete mindert, muss dies vorher in einer schriftlichen Mahnung ankündigen.

Streitpunkt Heizkosten

Die Preise von Heizöl und Gas steigen. Dagegen kann man zwar nichts machen, umso wichtiger ist aber die Überprüfung der jährlichen Heizkostenabrechnung. Die meisten Mieter kennen das: Nachdem das gestresste Ablesekommando die Wohnung gestürmt hat, ist es meist zu spät, selber die Werte der Heizkörper-Messröhrchen zu überprüfen. „Vor jeder Ablesung sollte eine Probeablesung vorgenommen werden,“ rät daher Ramona Siefke, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Thüringen. Der Ablesetermin muss nämlich mindestens zehn Tage vorher angekündigt werden. „Der Nutzer sollte sich eine Kopie des Ableseprotokolls aushändigen lassen,“ empfiehlt Energie-Expertin Siefke. „Später kann man die Werte des Ableseprotokolls mit denen der Heizkostenabrechnung vergleichen.“

Selbst wenn die Werte per Fernablesung ermittelt werden: Auch hier sollte man sich die Werte vorher notieren und später vergleichen. Stimmt etwas nicht, kann man Widerspruch einlegen. Gut zu wissen: Der Vermieter darf während der Abrechnungsperiode nicht einfach höhere Vorauszahlungen fordern – auch wenn die Heizkosten noch so steigen. Bei der Nebenkostenabrechnung ist aber immer Vorsicht geboten. Nicht selten bringt sie kuriose Ungereimtheiten mit sich. So manch ein Mieter wunderte sich bereits über ihm in Rechnung gestellte Schornsteinfeger-Kosten und musste dann verdutzt feststellen, dass seine Wohnung gar keinen Kamin hat. Wenn der Nachbar ein offenes Kaminfeuer genießen darf, muss man dafür jedenfalls nicht mitzahlen.

Tipps:

  • Als Mieter müssen Sie nur Schnee schaufeln und streuen, wenn dies im Mietvertrag geregelt ist. Sonst muss sich der Vermieter darum kümmern. Wenn Sie allerdings Winterdienst haben, können Sie für Sach- und Personenschäden haftbar gemacht werden, wenn Ihnen die Vernachlässigung dieser Pflichten nachgewiesen werden kann. Hiervor schützt Sie eine Haftpflichtversicherung.
  • Macht Ihre Heizung Probleme, dann benachrichtigen Sie umgehend Ihren Vermieter. Beseitigt er den Mangel nicht, dürfen Sie die Miete mindern.
  • Vor der Heizungsablesung sollten Sie die Ablesewerte notieren und hinterher mit den Werten auf der Heizkostenabrechnung vergleichen. Unterschreiben Sie das Ableseprotokoll nur, wenn Sie mit den abgelesenen Werten einverstanden sind.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

NEUES VERSICHERUNGSVERTRAGSRECHT SORGT FÜR BESSEREN VERBRAUCHERSCHUTZ

Nicht erst die Urteile von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2005, in denen eine angemessene Beteiligung der Verbraucher an den stillen Reserven und Überschüssen sowie mehr Transparenz bei den Lebensversicherungen gefordert wurde, machten eine Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) notwendig. Denn das geltende Versicherungsvertragsgesetz stammt aus dem Jahre 1908 und ist dementsprechend angestaubt. So befand auch das Bundesministerium der Justiz, dass dieses Gesetz den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr vollständig gerecht werde. „Wir sorgen bei allen Versicherungsverträgen für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Vorstellung der Eckpunkte der Gesetzesreform. Seit dem 1. Januar 2008 ist das Gesetz in Kraft  gilt für alle laufenden Versicherungsverträge.

Mehr Schutz und Transparenz für Verbraucher

Die Gesetzesreform bringt einen verbesserten Verbraucherschutz mit sich. Versicherer werden in die Pflicht genommen, die Kunden verständlich zu beraten und das Beratungsgespräch schriftlich zu dokumentieren. Außerdem muss der Versicherer die Kunden vor Vertragsabschluss über alle Vertragsbestimmungen und allgemeine Versicherungsbedingungen informieren. Damit fällt das so genannte Policenmodell weg. Somit ist es nicht mehr möglich, den Versicherten sämtliche Vertragsunterlagen erst mit dem Versicherungsschein zu übersenden.

Mehr Rechte gibt es auch beim Widerruf. Es macht dann keinen Unterschied mehr, ob man einen Vertrag an der Haustüre, im Internet oder in der Agentur abschließt – die Vertragserklärung kann nun unabhängig von der Vertriebsform und ohne Angabe von Gründen innerhalb einer zweiwöchigen Frist widerrufen werden. Bei Lebensversicherungen beträgt die Frist sogar 30 Tage.

Weitere gravierende Änderung: Das so genannte Alles-oder-Nichts-Prinzip fällt weg. Bisher war es so, dass man bei leichter Fahrlässigkeit die volle Entschädigung erhielt und die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit gar nicht leisten musste.Seit Januar 2008 wird eine anteilige Entschädigung je nach Grad der Fahrlässigkeit gezahlt. Demnach kommt es zu einzelnen Abstufungen bei der Entschädigungshöhe. Nur wer vorsätzlich einen Schaden verursacht, geht nach wie vor leer aus.

Wichtige Änderungen bei den Kapitallebensversicherungen

Die Kapitallebensversicherung hat in Deutschland immer noch eine herausragende Bedeutung für die Altersvorsorge. Daher gibt es besonders hier weitreichende Änderungen. So wird im Gesetz ein Anspruch auf Überschussbeteiligung verankert. Auch soll der Versicherte angemessen an den so genannten stillen Reserven beteiligt werden.

Verbesserungen gibt es auch bei den Rückkaufswerten. Wer bisher seine Lebensversicherung frühzeitig kündigen musste, bekam nicht selten deutlich weniger raus, als er einbezahlt hatte. Nun werden die Rückkaufswerte allerdings höher ausfallen, da sie nach dem Deckungskapital der Versicherung zu berechnen sind. Bisher wurde für die Berechnung des Rückkaufswertes der unklare Begriff des Zeitwertes herangezogen.

Auch bei Abschluss- und Vertriebskosten wird für mehr Durchblick für die Kunden gesorgt und die Transparenz erhöht. Diese Kosten sollen von nun an klipp und klar offengelegt werden. Das schützt vor bösen Überraschungen.

Erste Reaktionen verhalten positiv

Der Bund der Versicherten (BdV), Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für Versicherungen, begrüßte die Gesetzesreform. In einzelnen Punkten geht sie den Verbraucherschützern aber nicht weit genug. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht die Neuerungen größtenteils positiv und reagierte bereits mit einer „Transparenzoffensive“ bei den Lebensversicherungen. Durch ein neues Informationssystem soll sowohl der Abschluss als auch der Verlauf von Versicherungsverträgen für die Kunden transparenter gestaltet werden. Einige der vorgestellten Eckpunkte will der GDV allerdings kritisch begleiten. Kritisiert wird insbesondere der Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

Die neue Gesundheitsreform: alles neu macht der April

2007 begann mit mehr als nur einem Silvesterknaller: Abgesehen von der erhöhten Mehrwertsteuer und Rentenversicherung stieg zusätzlich der Krankenkassenbeitrag um durchschnittlich 0,7 Prozent. Drei Monate später startete auch die neue Gesundheitsreform. Allerdings sind viele Versicherte verunsichert, denn 79 Prozent der Deutschen bestätigen in einer Forsa-Umfrage, dass sie die neue Reform nicht verstehen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Neuerungen, damit Sie wissen was Sie erwartet.

Pflicht ist Pflicht
Zunächst wird die Krankenversicherung für alle zur Pflicht und jeder Deutsche erhält notwendige medizinische Behandlungen. Krankenversicherungen dürfen keinen Antragsteller mehr ablehnen.
Beispiel 1: Ein aus dem Ausland zurückkehrender Senior kann auch einer Krankenversicherung beitreten.
Beispiel 2: Die Kündigung eines Versicherten nach zweimonatigem Beitragsrückstand ist nicht möglich.

Neugeschnürte Leistungspakete
Außerdem verspricht der zusätzlich beschlossene Ausbau des Leistungspakets einige Vorteile, wie zum Beispiel:

  • Die Kassen bezahlen Schutzimpfungen als vorbeugende Maßnahme gegen Infektionskrankheiten wie Grippe oder Hepatitis B und müssen Kosten für erforderliche Mutter/ Vater-Kind-Kuren erstatten.
  • Die Rehabilitationsangebote für Ältere werden ausgebaut, um z.B. den Pflegeheimaufenthalt nach einem Unfall vorzubeugen. Darüber hinaus haben besonders ältere Menschen, die in Wohngemeinschaften oder anderen Wohnformen leben, einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege.
  • Die Versorgung Schwerkranker und Sterbender wird durch die Betreuung von Spezialisten und entsprechenden Teams verbessert.
  • Verantwortung für die eigene Gesundheit zahlt sich aus. Die Kassen bieten verbesserte Leistungen zur Vorsorge an. Doch wer sie nicht nutzt, zahlt im Krankheitsfall mehr. Zum Beispiel bitten die Krankenkassen bei fehlendem Nachweis von regelmäßigen Krebsvorsorgeuntersuchungen zur Kasse, das gilt für Männer, die nach dem 1. April 1962 und Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden.
  • Allerdings: Aufpassen muss, wer sich freiwillig unters Messer oder die Nadel legt. Denn für Folgeschäden nach Piercing, Tattoo oder Schönheits-OP muss man selber aufkommen.


Ab April erwarten den Versicherten außerdem die neuen Wahltarife der Krankenkassen. Versicherte können zwar mit den neuen Wahlmöglichkeiten Beiträge sparen, doch Extraleistungen kosten dann auch extra.

Wahltarife: Die Chance auf das passende Leistungspaket?
Kassen bieten wahlweise Angebote, die auf die Bedürfnisse und Präferenzen der Versicherten abgestimmt sein sollen – ob der Versicherte nun gerne Sport treibt oder lieber einen Entspannungskurs besucht.
Er kann sich u.a. zwischen Hausarzttarifen oder Kostenerstattungstarifen entscheiden – für das was zu ihm und seinem Geldbeutel am besten passt.

Ferner bieten Krankenkassen Selbstbehalttarife oder Prämien für Versicherte an, wenn sie ein Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben oder einen Teil der Behandlung selbst übernehmen.
Versicherte können innerhalb der variablen Kostenerstattungstarife die erbrachten Leistungen direkt mit dem Arzt abrechnen und dann von der Kasse einfordern. Zusätzliche Leistungen muss der Versicherte jedoch selbst bezahlen.

Wer homöopathische Behandlungen bevorzugt, kann sich in einem speziellen Tarif absichern.
Punkten kann der, wer seine Rückenprobleme durch die Rückenschule in Griff bekommen oder mit dem Rauchen aufhören möchte. Die Krankenkassen belohnen die gesundheitsbewussten Versicherten mit Bonuspunkten.

Mit diesen auf ihn abgestimmten Angeboten kann der Versicherte, abhängig vom Beitragsatz, bis zu 600 Euro jährlich sparen.

Lieber abwarten und Tee trinken
Doch Verbraucherschützer haben geraten, nicht sofort die neuen Wahltarife abzuschließen. Die frühe Entscheidung wirkt lange nach: Der Versicherte legt sich für drei Jahre auf den Tarif und Krankenkasse fest. Das ihm normalerweise zustehende Kündigungsrecht wird somit aufgehoben. Zwar bieten einige Krankenkassen schon jetzt augenscheinlich attraktive Angebote, doch könnten diese wegen nur teilweise Absicherung bei Krankheitsfall den Patienten teuer zu stehen kommen. Ergo: Teilweise ist noch unklar, welche neuen Angebote der gesetzlichen Krankenkassen im Laufe des Jahres dazukommen. Deswegen gilt für Versicherte, erst mal die neuen Wahltarife abzuwarten und sie miteinander zu vergleichen.

Kostensenkung für Medikamente
Aus Sicht der Krankenkassen haben sich Zuzahlungen für Medikamente bewährt und bleiben bestehen: Sie betragen zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf bis maximal zehn Euro. Neu ist, dass die Apotheke auch einzelne Tabletten ausgeben kann, so dass der Patient Geld sparen kann.

Kassen können mit einzelnen Herstellern Rabattverträge abschließen. Diese Einsparungen geben die Krankenkasse als Zuzahlungseinsparungen an den Versicherten weiter, der wiederum einspart.

Weiterhin stehen den Versicherten neue Arzneimittel zur Verfügung. Die Kassen prüfen und bewerten ihre Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität. Diese Kosten-Nutzen-Bewertung hilft dem Arzt zu erkennen, ob der therapeutische Nutzen im angemessenen Verhältnis zu den erhöhten Kosten steht. Qualität wird auf diese Weise messbar.
Darüber hinaus muss der behandelnde Arzt vor der Verschreibung von innovativen und teuren Medikamenten eine ärztliche Zweitmeinung einholen.

Kranke Kassen: Der Gesundheitsfonds soll Abhilfe schaffen?
Eine weitere Neuerung ist der Gesundheitsfonds, der Januar 2009 startet.

gesundheitsfonds



Alle Arbeitnehmer zahlen den staatlich festgelegten Einheitssatz in den Gesundheitsfonds ein.
Zusätzlich werden Steuerzuschüsse benötigt, um weiterhin die kostenlose Mitversicherung von Kindern zu gewährleisten. 2009 belaufen sich die Zuschüsse auf 4 Milliarden Euro, die in den Folgejahren um jeweils 1,5 Milliarden Euro ansteigen und 14 Milliarden Euro im Jahr 2016 erreichen.

Krankenkassen im Wettbewerb: Kassen, die z.B. die erweiterten Spielräume bei Verträgen mit Krankenhäusern und Pharmaherstellern nutzen, können gut wirtschaften und Versicherten Vergünstigungen anbieten. Zusatzbeiträge müssen jedoch die Kassen einfordern, die weniger gut haushalten. Diese Extrabeiträge dürfen jedoch nicht mehr als ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen übersteigen. Tritt dieser Fall ein, muss die Krankenkasse ihre Versicherten darüber umgehend informieren und ihnen ein sofortiges Kündigungsrecht einräumen.
Der Wechsel zu einer anderen Kasse ist im Normalfall nach einer Mindestzugehörigkeit von 18 Monaten möglich.

Schwerer Wechsel zu den Privaten
Wer als Arbeitnehmer in die PKV wechseln möchte, muss drei Jahre in Folge ein Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (derzeit 47.700 Euro) aufweisen. Positiv für die Verbraucher: Die Bundesregierung will den Gesundheits-Darwinismus der Privaten unterbinden. Die privaten Krankenversicherer sollen ab 2009 einen Basistarif anbieten, der mit den gesetzlichen Leistungen vergleichbar ist und in dem sie auch chronisch Kranke und Ältere aufnehmen müssen. Auch der Wechsel innerhalb der PKV wird 2009 erleichtert, denn der Versicherte kann seine Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs zur anderen PKV mitnehmen.

Tipps:

  • Erhebt Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, sollten Sie über einen Wechsel nachdenken
  • Gute Nachricht für alle, die ohne Krankenversicherung sind. Sie können zu ihrer alten Krankenkasse zurückkehren. Egal, ob zuletzt gesetzlich oder privat versichert.
  • Warten Sie die neuen Wahltarifangebote der Krankenkassen ab.
  • Bonushefte dokumentieren die Teilnahme der Versicherten an Vorsorgeuntersuchungen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese Ihnen für regelmäßig wahrgenommene Vorsorge günstigere Tarife oder Beitragserstattung anbietet.



Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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