TIPPS ZUR AUTOANMELDUNG

Es ist der wohl schönste Gang zu einem Amt. Die Anmeldung eines neu erworbenen Wagens. Damit die Freude nicht vergeht, hier die wichtigsten Infos und Tipps.

Trotz steigender Spritpreise bleibt das Auto des Deutschen liebstes Kind. Jährlich steigen die PKW-Neuzulassungen auf mittlerweile fast 3,3 Millionen pro Jahr. Bevor man aber mit seinem neuen Boliden so richtig Gas geben darf, heißt es laufen – und zwar zur örtlichen Zulassungsstelle.
 
Damit es nicht unnötig viele schlankmachende Gänge werden, sollte jeder, der seinen funkelnagelneuen Wagen anmelden möchte, folgende Unterlagen zum Straßenverkehrsamt mitbringen: Personalausweis (oder Reisepass inklusive Meldebestätigung), Versicherungsbestätigung (bei Saisonkennzeichen Eintrag des Betriebszeitraums) und den Fahrzeugbrief. Falls das Fahrzeug gebraucht ist und nur der Besitzer gewechselt hat, sind zusätzlich vorzulegen: Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (bei abgemeldeten Fahrzeugen), Kennzeichen des Fahrzeugs und der Nachweis über die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung.

Rabatte ausgeschlossen

Umsonst gibt es den Ämtergang natürlich nicht. Die Kosten für An- oder Ummeldung variieren allerdings je nach Zulassungsstelle. Die Preisunterschiede sind dabei allerdings von unauffälliger Natur, was gut ist, denn eine Wahl hat man ja leider nicht. Im Augsburger Land zahlt man beispielsweise für eine Neuzulassung 26,90 Euro und für eine Ummeldung 29,50 Euro, in Wolfsburg hingegen 25,60 bzw. 28,20 Euro. Günstiger wird es allerdings, wenn ein Wagen im gleichen Kreis umgemeldet wird. Ansonsten sind Preisdiskussionen und Rabattgefeilsche nutzlos.

Alles neu macht die EU

Am 1. Oktober 2005 wurden in Deutschland, wie es in schönstem Amtsdeutsch heißt, EU-harmonisierte Zulassungsdokumente eingeführt. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich dabei zunächst nichts. Nur wer neue Dokumente benötigt, erhält anstelle des Fahrzeugscheins die fälschungssicherere „Zulassungsbescheinigung Teil 1“. Der Fahrzeugbrief wird durch die „Zulassungsbescheinigung Teil 2“ ersetzt. Letztere enthält aus Datenschutzgründen nur noch höchstens zwei statt bisher sechs Haltereintragungen. Die Anzahl der bisherigen Halter wird allerdings vermerkt, so dass der Käufer weiß, aus wievielter Hand sein Auto kommt.

Ganz reibungslos llief die Einführung der neuen Dokumente allerdings nicht. „Sowohl bei Zulassungsstellen als auch bei Verkehrskontrollen gab es Probleme, da in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, dem früheren Fahrzeugschein, lediglich eine Reifengröße angegeben wird“, sagt Helmut Blümer vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Beispielsweise muss der Fahrzeughalter nachweisen, dass wenn er andere Reifen als eingetragen montiert hat, diese ebenfalls zulässig sind. „Neben der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 sollte man auch eine Kopie des COC-Papiers bei Neufahrzeugen oder eine Kopie des alten Fahrzeugscheins bei Gebrauchtfahrzeugen mitführen“, rät Helmut Blümer. Mögliche Zweifel bei einer Verkehrskontrolle aber auch beim Reifenkauf können so leichter beseitigt werden.

Welches Schildchen wolln's denn?

Bei der Fahrzeuganmeldung erhält man auch das Autokennzeichen. Immer mehr im Trend sind Wunschkennzeichen. Bei etwa 60 Prozent aller Zulassungen wollen die Fahrer eine bestimmte Buchstaben-Zahlen-Kombination für ihren Straßenkreuzer haben. Mehr und mehr Straßenverkehrsämter bieten diese individuellen Kennzeichen an. Besonders oft werden Initialen und Geburtsjahr gewählt. Wenn die eigene Wunschkombination noch nicht belegt ist, kann man diese gegen eine Extra-Gebühr von 10,20 Euro bestellen. Wer bis zu 6 Monate im Voraus sein persönliches Kennzeichen reservieren möchte, zahlt noch einmal 2,60 Euro drauf. Eine Reservierung ist bei vielen Ämtern auch online möglich. Kurios: In manchen Städten sind bestimmte Buchstabenkombinationen allerdings nicht erlaubt, wie beispielsweise die Kombination „S-ED“ in Stuttgart. Wenn also ein Stuttgarter namens Edgar Dreher seine Initialen bei der Online-Wunschkennzeichensuche eingibt, erscheint auf seinem Bildschirm in großen roten Lettern: „Die Buchstabenfolge ist fehlerhaft: Diese Buchstabenkombination kann nicht ausgewählt werden.“ Pech gehabt.

Tipps:

  • Nehmen Sie in Ihrem Wagen immer eine Kopie des COC-Papiers und/oder eine Kopie des alten Fahrzeugscheins mit
  • Lassen Sie sich bei der Umstellung auf EU-Dokumente auch den alten entwerteten Fahrzeugbrief aushändigen
  • Schauen Sie im Internet bei Ihrer Zulassungsstelle nach, ob Ihr Wunschkennzeichen noch frei ist

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

GEFAHREN UNTERM TANNENBAUM

Es ist so besinnlich, dass es einem fast schon wieder verdächtig vorkommen muss. Zu Recht. In der schönen Adventszeit herrscht nicht nur beim Shopping oft Katastrophenalarm. Die wichtigsten Tipps für ein gelungenes Jahresende.

Weihnachten steht vor der Tür. Hoffentlich sehen die Feiertage in diesem Jahr bei Ihnen nicht so aus: Während Sie hilfesuchend den brennenden Weihnachtsbaum löschen, versuchen die Kinder draußen im Garten mit Ihren Silvesterraketen die verschreckte Katze abzuschießen. Der Weihnachts-GAU droht. Doch dieses Ende ist vermeidbar.

Advent, Advent, das Bäumchen brennt.

So stimmungsvoll flackernde Kerzen an Weihnachten auch sein mögen: Jedes Jahr ereignen sich in der Advents- und Weihnachtszeit über 20.000 Wohnungs- und Gebäudebrände mit Schäden in zweistelliger Millionenhöhe. „Vor allem durch unbeaufsichtigte Kerzen an Adventskränzen, Gestecken und Weihnachtsbäumen kommt es immer wieder zu Bränden", sagt Gabriele Hoffmann, Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Angesichts dieser Zahlen erscheint eine elektrische Lichterkette in einem ganz anderen Licht. Schnell ist es nämlich passiert, dass der Adventskranz vom Tisch auf den leicht entflammbaren Teppichboden fällt oder der Weihnachtsbaum mitsamt brennenden Kerzen umkippt. Ganz auf Kerzen verzichten sollten Sie jedenfalls, wenn kleine Kinder oder Haustiere in der Wohnung sind. Wenn für Sie Kerzenlicht an Weihnachten einfach dazu gehört, sollten Sie darauf achten, dass Tannenbaum und Gedecke stabil auf einer feuerfesten Unterlage stehen.

Wichtig: Lassen Sie niemals Kerzen unbeaufsichtigt brennen. Für den Fall, dass doch mal etwas passieren sollte, halten Sie einen Feuerlöscher, einen Eimer Wasser oder eine Decke bereit. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand, treten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung für den Schaden ein. Die Hausratversicherung ersetzt sogar die zerstörten Weihnachtsgeschenke. Doch Vorsicht: Die Versicherung zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit.

Unfallfrei ins Neue Jahr

Kaum ist Weihnachten überstanden, steht das nächste brenzlige Fest an. Denn an Silvester verursachen unachtsame Hobby-Feuerwerker alljährlich Schäden in Millionenhöhe – und erleiden dabei manchmal selbst schwere Verletzungen. „Vor allem wenn Kinder unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden, ist die Gefahr besonders groß“, sagt Versicherungs-Expertin Gabriele Hoffmann und warnt zugleich alle Hobbybastler: „Häufige Unfallquelle sind aber auch selbstgebaute Böller.“ Damit an Silvester beim Zündeln mit Feuerwerkskörpern nichts schief geht, sollte die Gebrauchsanweisung strikt befolgt werden. Niemals sollten Böller in der Wohnung gezündet werden. Silvesterraketen gehören auch nicht in Kinderhände. Hier sollten Eltern stur bleiben, auch wenn die Kleinen noch so quengeln. Beachten Sie auch, dass die Silvester-Knallerei nur von 18 Uhr abends bis 7 Uhr morgens erlaubt ist.

Wenn durch eine fehlgeleitete Silvesterrakete etwas passiert, ist es wichtig, dass der dadurch entstandene Schaden versichert ist. Schlägt eine Rakete beispielsweise aufs Dach auf und verursacht einen Schaden, haftet die Wohngebäudeversicherung. Wird das Auto beschädigt, hilft eine Kasko-Versicherung. Verirrt sich eine Rakete aufs Grundstück des Nachbarn, dann kommt die Haftpflichtversicherung für einen Schaden auf. Wenn man sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern schwer verletzt, zahlt eine Unfallversicherung. Daher sollten Sie besser rechtzeitig prüfen, ob Sie ausreichend versichert sind. Allerdings: Wenn sich ein Gast auf Ihrer Sylvesterfeier daneben benimmt, beispielsweise zu tief ins Sektglas schaut und dann eine bleibende Erinnerung auf Ihrem Teppich hinterlässt, wird Ihnen der Schaden ersetzt. Selbst wenn Sie nicht versichert sind. Denn im diesem Falle kann der betrunkenen Partygast zur Kasse gebeten werden. Schöne Bescherung.

Tipps:

  • Lassen Sie brennende Kerzen auf Adventskranz und Weihnachtsbaum niemals unbeobachtet. Wechseln Sie Kerzen rechtzeitig aus bevor sie zu kurz werden und Äste anbrennen können.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung. Raketen nie aus der Hand abfeuern, sondern nur aus standsicheren Rohren oder Flaschen.
  • Achten Sie auf die Feuerwerksklasse. Die Raketen der Klasse "PII" dürfen nur an Silvester und nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden.
  • Überprüfen Sie rechtzeitig Ihren Versicherungsschutz.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

Allgemeines

Ob aktuelle Geschehnisse, neue Reformen oder Gesetzesentwürfe - In dieser Kategorie finden Sie einen bunten Mix aus den verschiedensten Bereichen, mit vielen alltagstauglichen Tipps und Tricks.

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