HAUSARZTWAHLTARIF - WAS IST DENN DAS?

Seit April 2007 sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, den Tarif als verbindliche Leistung aufzunehmen. Mit dem Tarif „Hausarztzentrierte Versorgung“ kann jeder gesetzlich Versicherte bei den Praxisgebühren sparen, eine kostenfreie Erstuntersuchung bzw. gesundheitliche Bestandaufnahme nutzen und Gesundheitschecks in Anspruch nehmen. Die Hausärzte, die am Hausarztmodell teilnehmen, nutzen den Tarif als zusätzlichen Service für ihre Patienten. Sie erweitern damit ihr Angebot an Präventionsberatung und ermöglichen arbeitnehmerfreundliche Sprechstunden am Abend. Das Modell dient zudem als Qualitätscheck. Jeder teilnehmende Hausarzt befindet sich auf aktuellem Stand der Wissenschaft und unterliegt der gesetzlichen Forderung, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Ebenso wird im Rahmen des Wahltarifs vorgeschrieben, dass die Qualität der Mitarbeiter und technischen Ausstattung den erweiterten Anforderungen entsprechen sollen.

Zuerst zum Hausarzt


Wer auf den Wahltarif „Hausarztzentrierte Versorgung“ eingeht, darf für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten seinen Hausarzt nicht wechseln. Für die meisten Versicherten bedeutet dies keine Umstellung, Ärtzehopper sind eher selten. Ein Widerruf der Arztwahl ist nur unter bestimmten Bedingungen, wie Umzug, möglich. Doch keine Sorge, im schlimmsten Fall muss nur die Praxisgebühr erneut bezahlt werden.

Bei Krankheit müssen Versicherte immer erst den Hausarzt aufsuchen, der dann weitere Überweisungen zu Fachärzten vornimmt. Willigt der Patient zusätzlich ein, dass der Hausarzt seine Daten in einer Patientenakte speichern darf, ergeben sich daraus weitere Vorteile: Alle Untersuchungen, Diagnosen und Arzneimittelversorgungen werden dokumentiert. Im Austausch mit beteiligten Fachärzten können so weitere Behandlungsschritte optimiert werden. Der Effekt: Überdosierungen, Fehleinnahmen von Medikamenten und kostenlastige Doppeluntersuchungen werden vermieden. Nachteile, wie Vorenthaltungen von Überweisungen zum Spezialisten oder Krankenhauseinweisungen, müssen Kassenpatienten nicht befürchten, versichert der Deutsche Hausärzte Verband e.V..

Initiator mit Erfolg

Der Bundesverband niedergelassener Hausärzte, derzeit mit über 32.000 Mitgliedern der größte Berufsverband in Deutschland und Europa, hat mit Erfolg den Hausarzttarif im Jahr 2006 beim Bundesgesundheitsministerium durchsetzen können. Das Ministerium reagierte damit auf die Lage der abnehmenden Hausarztdichte und die damit eng verbundene mangelnde Grundversorgung im Gesundheitssystem.

Bereits 75 Prozent der 40.000 in Deutschland niedergelassenen Hausärzte bieten den Hausarzttarif als zusätzlichen Service für ihre Patienten an. Die Ärzte können den Tarif mit mehreren gesetzlichen Krankenkassen vertraglich vereinbaren, so dass möglichst viele ihrer Patienten den Wahltarif nutzen können. Als Hausärzte gelten z.B. Allgemeinmediziner und Praktische Ärzte, auch der Kinderarzt oder Internist ohne Schwerpunktbezeichnung werden hinzugezählt. Alle Informationen zur „Hausarztzentrierten Versorgung“ erteilen die gesetzlichen Krankenkassen und der eigene Hausarzt.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr!

ERBSCHAFTSSTEUER 2008 - Gewinner und Verlierer

Erben sollte ab 2008 lukrativer werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah eine deutliche Erhöhung des Freibetrags vor. Doch nicht jeder Erbe profitiert von dieser Reform. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Freibeträge

Ehegatten, eingetragene Lebenspartner (jeweils 500.000 Euro Freibetrag), sowie Kinder (400.000 Euro Freibetrag), Enkel (200.000 Euro Freibetrag) und Eltern, Groß- und Urgroßeltern (jeweils 100.000 Euro Freibetrag) gelten als Gewinner der Erbschaftsreform. Dagegen müssen sich alle anderen Erbberechtigten, wie Geschwister, Nichten und Neffen, Onkel und Tanten oder Freunde, mit einem Freibetrag von 20.000 Euro zufrieden geben.

Erbschaft Immobilien

Vor 2009 investierten viele Menschen in Immobilien, um so ihr Vermögen „günstig“ zu vererben. Der Vorteil: Nur 60 Prozent des tatsächlichen Markt- oder Verkehrswertes wurden versteuert. Wer Geld zu vermachen hatte, investierte noch schnell in eine Immobilie oder verschenkte Geld zweckgebunden zum Bau oder zum Kauf eines Hauses oder einer Wohnung.

Seit 2009 ist die Vererbung der selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner nach wie vor steuerfrei. Voraussetung: Der Erbe benutzt die Immobilie nach dem Erwerb zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken. Auch Kinder und Enkel, deren Elternteil bereits verstorben ist, können steuerfrei erben - allerdings nur bei einer Fläche bis 200 qm. Auch hier gilt die zehnjährige Wohnpflicht. Alles, was über die 200 qm hinausgeht, wird versteuert.

Aufgrund der erhöhten Freibeträge profitieren die meisten Erben. Ein Beispiel: Peter Schmitz vererbt seiner Frau die von ihm allein gekaufte Villa, deren Marktwert bei 450.000 Euro liegt. Da für seine Frau der Freibetrag bei 500.000 Euro liegt, muss sie die Villa nicht versteuern. Laut altem Gesetz hätte sie 15.730 Euro Steuern zahlen müssen.

Wird das Familienheim allerdings innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft oder vermietet, so entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Es gibt allerdings auch hier Ausnahmen von der Nachversteuerung: Nämlich dann, wenn "zwingende Gründe" wie beispielsweise Tod oder erhebliche Pdddddddddddflegebedürftigkeit, vorliegen. 

Betriebsvermögen

Ähnlich wie bei der Vererbung von Immobilien orientiert sich das Finanzamt bei der Versteuerung von Betriebsvermögen am Bodenrichtwert. Doch wenn die neuen Inhaber sich bereit erklären, die Firma mindestens 15 Jahre weiterzuführen, winkt ihnen eine Steuerersparnis auf 85 Prozent des Vermögens. Zudem darf die Lohnsumme zehn Jahre lang nicht unter 70 Prozent des durchschnittlichen Wertes der letzten fünf Jahre vor dem Firmenübergang sinken. So sollen Arbeitsplätze und Lohnzahlungen der Angestellten gesichert werden.

Schenkungen

Schenkungen nach dem geplanten Gesetz lohnen sich nur von Fall zu Fall. Ein Rechenbeispiel: Martin Berger schenkt seiner Nichte ein Haus mit einem Verkehrswert von 300.000 Euro. Nach altem Recht zahlte die Nichte 28.849 Euro Steuern, wenn der Wert des Hauses zu 60 Prozent angesetzt wird. Laut neuem Recht muss sie nun 84.000 Euro Steuern zahlen.

Für Schenkungen gelten die gleichen Freibeträge wie für Erbschaften. Eine Ausnahme gilt für Eltern, Groß- und Urgroßeltern. Diese zählen bei Schenkungen steuerlich nicht zur engsten Familie und zahlen deshalb als Beschenkte mehr Steuern als Erben.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr!
 

Alle Jahre wieder...

Weihnachten steht vor der Tür – und viele Arbeitnehmer freuen sich auf eine jährliche Sonderzahlung: das Weihnachtsgeld. Doch mancher Empfänger fragt sich schon bald, ob diese Freude nicht etwas verfrüht war. Denn für Sonderzahlungen im Monat Dezember ist der Steuersatz viel höher als in den restlichen Monaten des Jahres. Dementsprechend kann es – abhängig von der Gehaltsklasse – zu Abzügen für Steuern und Solidaritätszuschlag kommen, die über die Hälfte des Bruttobetrags beinhalten. Gewusst wie – es gibt einige Möglichkeiten, diese Abgaben zu reduzieren.

1. Freibetrag

Einen Monat vor der Sonderzahlung sollte beim Finanzamt ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigungen gestellt werden. Dabei werden angefallene Ausgaben aufgeführt, die das Finanzamt als Freibetrag anerkennt und in die Steuerkarte einträgt. In den verbleibenden Monaten des Jahres werden dann weniger Steuern bei der Gehaltsabrechnung gezahlt.

Achtung: Nicht alle Aufführungen sind notwendig oder ergeben automatisch den Anspruch auf einen Freibetrag. Absetzen lassen sich Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Zu Werbungskosten zählen unter anderem Arbeitsmittel (Höchstsatz 487,90 Euro), Weiterbildungen im Beruf, Bewerbungen (z.B. Material, Anreise, Hotelunterkunft) oder die klassische Steuerberatung. In den Sonderausgaben sind Kirchensteuern, Spenden und gegebenenfalls auch Unterhaltszahlungen (bis zu 13.805 Euro) enthalten. Unter außergewöhnlichen Belastungen werden Krankheiten oder die Versorgung pflegebedürftiger Personen erfasst. Allerdings wird hier der Freibetrag erst nach dem Abzug einer zumutbaren Belastung zugestanden.

Die Posten sollten ein Mindestvolumen von 600 Euro im Jahr erreichen. Dabei gilt es zu beachten, dass bei Berechnung dieser Antragsgrenze Werbungskosten nur dann mitzählen, wenn sie 920 Euro (bei Versorgungsbezügen 102 Euro) übersteigen. Dieser sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag wird vom Finanzamt einbehalten. Auch bei den Sonderzahlungen wird ein Pauschbetrag von 37 Euro (Alleinstehende) bzw. 72 Euro (Ehepaare) abgezogen. Immer einen Freibetrag bringen dagegen Löhne von im Haushalt beschäftigten Haushalts- und Gartenhilfen sowie Handwerker. Arbeitnehmer müssen sich jedoch keine Sorgen machen, denn das Mindestvolumen von 600 Euro ist sowohl für Alleinstehende als auch für Ehepartner relativ einfach zu erreichen.

2. Wechseln der Steuerklasse

Ähnlich wie beim Freibetrag sollte sich der betroffene Arbeitnehmer möglichst früh um den Wechsel in eine andere Steuerklasse kümmern. Spätestens einen Monat vor der Auszahlung der Sonderzahlung sollte er bei seiner Gemeinde den Antrag auf Änderung der Steuerklasse stellen. Dies empfiehlt sich insbesondere in folgenden Situationen:

  • Ein alleinverdienender Ehepartner arbeitete bisher mit einer Steuerkarte der Steuerklasse IV. Die Lösung: Er beantragt den Wechsel in die günstigere Steuerklasse III.
  • Ein Alleinverdiener hat im Jahr 2007 geheiratet. Die Lösung: Er beantragt den Wechsel von Steuerklasse I in Steuerklasse III.


In beiden Fällen können sowohl Lohnsteuer als auch Solidaritätszuschlag gespart werden. Zu beachten ist, dass ein Steuerklassenwechsel nur einmal im Jahr möglich ist. Es gibt seltene Ausnahmen, beispielsweise wenn Ehepartner sich trennen.

3. Investition in die Firmenrente

Die meisten steuerlichen Vorteile hat der Arbeitnehmer, der sein Weihnachtsgeld in die Firmenrente investiert. Diese gibt es in Form einer Direktversicherung, einer Direktzusage, einer Unterstützungskasse, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse. Wer maximal 2.520 Euro seines Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge steckt, kann alle Steuern und auch Sozialabgaben sparen. Arbeitnehmer, die höchstens 42.750 Euro verdienen, können rund 20 Prozent an Sozialabgaben vermeiden. Wer jedoch mehr als 54.600 Euro in den neuen Bundesländern bzw. mehr als 63.000 Euro in den alten Bundesländern verdient, muss den vollen Betrag an Sozialabgaben zahlen. Die „Schlechterverdienenden“ dagegen können – unter der Voraussetzung, dass sie in die betriebliche Altersvorsorge investieren – auch in den kommenden Jahren weiterhin ihr Weihnachtsgeld genießen, ohne dass es durch Sozialabgaben reduziert wird.

DIE WICHTIGSTEN STEUERÄNDERUNGEN 2008

Alle Jahre wieder - auch 2008 ändert sich einiges im Steuerrecht. War im Vorjahr der Frust über die gekürzte Pendlerpauschale und den halbierten Sparerfreibetrag noch groß, so können Steuerzahler für das Steuerjahr 2008 schon mal die Sektkorken knallen lassen. Denn viele der geplanten Steueränderungen haben Rückzahlungen zur Folge.

Zustehende Steuerrückzahlung einfordern


Arbeitnehmer können von den geplanten Änderungen stark profitieren. Jeder, der keine bzw. kaum Nebeneinkünfte hat, sollte eine freiwillige Steuererklärung abgeben. Denn die bisherige Zweijahresfrist entfällt. Künftig bleiben Arbeitnehmer bis zu vier Jahre, um zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Fiskus zurückzufordern. Dies kann 2008 und auch 2009 sogar noch rückwirkend für das Jahr 2005 durchgeführt werden. Besonders Arbeitnehmer, die nicht jeden Monat gleich verdienen oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten, dürfen mit einer Steuerrückzahlung rechnen. Da der Arbeitgeber oftmals zu viel Lohnsteuer abgeführt hat, sind Rückzahlungen von mehreren hundert Euro möglich.

Vorübergehend auswärts tätige Arbeitnehmer dürfen sich freuen. Pendler können nun für jeden Kilometer, der mit dem eigenen PKW gefahren wird, 30 Cent oder den tatsächlichen Ausgabenbetrag von der Steuer absetzen. Es gibt keine zeitliche Einschränkungen mehr (Bisher war die komplette Erstattung auf drei Monate begrenzt.). Neben Arbeitnehmern, die beispielsweise als Krankheitsvertretung auswärts im Einsatz sind, sind auch Berufstätige, die an wechselnden Einsatzorten arbeiten, von diesen Änderungen betroffen.

Vorsorgen lohnt sich immer mehr


Wie wichtig Vorsorgen für das Alter ist, wird täglich in den Medien vermittelt. Nun setzt sich auch der Gesetzgeber ein und versüßt Vorsorgern die Entscheidung mit einigen steuerlichen Vorteilen. Alleinstehende können bis zu 20.000 Euro, Ehepaare bis zu 40.000 Euro ihrer Vorsorgebeiträge abrechnen. Vom eigenen Rentenbetrag sind nun statt bisher 28 Prozent insgesamt 32 Prozent als Sonderausgaben absetzbar.

Auch die Riester-Rente wird attraktiver, denn Riester-Sparer erhalten nun 154 Euro (vorher: 114 Euro) Grundzulage. Elternwerden lohnt sich besonders ab 2008: Pro Kind soll es eine 300-Euro-Kinderzulage geben. Für alle Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es immerhin noch eine Zulagenerhöhung von bisher 114 Euro auf 185 Euro. Insgesamt können ab 2008 bis zu 2100 Euro (vorher: 1.575 Euro) pro Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Um die komplette Zulage zu kassieren, müssen Riester-Sparer statt bisher drei Prozent nun mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in die Riester-Rente investieren.

Erbschaften und Schenkungen

Erben erhalten höhere Freibeträge. Davon profitieren vor allen Dingen engste Familienangehörige. Statt bisher 307.000 Euro sind für Ehepartner nun 500.000 Euro steuerfrei. Der Freibetrag für Kinder verdoppelt sich nahezu und liegt jetzt bei 400.000 Euro (vorher 205.000 Euro). Für andere Empfänger steigen dagegen die Steuersätze – dazu gehören zum Beispiel Geschwister und Partner ohne Trauschein. Ihr Freibetrag liegt bei 20.000 Euro. Alle Erbschaften, die höher ausfallen, werden – abhängig von der jeweiligen Steuerklasse – mit mindestens 30 Prozent versteuert.

Bei Schenkungen gelten die gleichen Freibeträge. Doch nicht alles ist Gold was glänzt – Die geplanten Neuregelungen lassen Familien weniger Handlungsspielraum als bisher. Schenken Eltern ihren Kindern das Haus oder anderes Privatvermögen und erhalten im Gegenzug eine regelmäßige Rente, so ist es den Kindern nicht mehr möglich, diese Zahlungen als Sonderausgaben abzusetzen.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr!

ENERGIE SPAREN - ABER WIE?!

Steigende Energiekosten sind für viele Menschen ein Argument, den Energieanbieter zu wechseln. Doch gerade im Haushalt kann an vielen Stellen bequem gespart werden. Bis zu einige hundert Euro bringt der sparsame Umgang mit der Energie.

Richtig heizen
Etwa 70 Prozent der gesamten Haushaltsenergie geht für Heizkosten drauf. Daher gibt es gerade hier ein großes Sparpotential. Ein erster Schritt ist die Anpassung der Raumtemperatur. Denn es gilt: Jedes Grad Raumtemperatur weniger spart etwa sechs Prozent Heizkosten. Das Umweltbundesamt empfiehlt deshalb:
  • Wohn- und Arbeitsräume: 20 Grad
  • Küche: 18 Grad
  • Toilette: 16 Grad
  • Schlafzimmer: 17 Grad
In welchem Haushalt kommt es nicht vor: Die Luft ist schlecht und das Fenster wird „auf Kipp“ gestellt. Die Heizung ausmachen kommt nicht in Frage, schließlich wird es dann zu kalt. Besser als das Dauerlüften ist jedoch das Durchzuglüften. Dabei wird kurz (maximal zehn Minuten) und kräftig frische Luft in die Wohnung gelassen, bevor die Fenster wieder geschlossen werden.

Wer länger abwesend ist tut gut daran, seine Heizung entweder herunterzudrehen oder bestenfalls auf die Frostschutzposition (zumeist als * gekennzeichnet) zu stellen. Ist man mehrere Tage verreist, so kann die Durchschnittstemperatur auf 12 bis 15 Grad heruntergestellt werden.

Richtig kühlen

Auch Kühl- und Gefrierschränke sind Energieschlucker. Stellen Sie diese Geräte möglichst in ungeheizte Räume und vermeiden Sie jegliche Anordnung neben Wärmequellen wie Herde, Heizkörper oder Standorten mit direkter Sonneneinstrahlung. Ordnen Sie die Lebensmittel in Ihren Schränken so an, dass nicht lange nach ihnen gesucht werden muss, denn dann müssen die Türen nicht so lange geöffnet bleiben. Außerdem sollten Sie die Kühl- oder Gefriertemperatur anpassen. Es reicht, wenn der Kühlschrank eine Lagertemperatur von 7 Grad und der Gefrierschrank eine von minus 18 Grad aufweist. Steht der Urlaub an, dann kann der Kühlschrank entweder auf kleinster Stufe laufen oder komplett ausgeräumt und abgeschaltet werden. Dann jedoch sollte die Tür des Kühlgerätes offen bleiben, um Schimmelbildungen zu vermeiden. Zudem sollten Sie Ihr Kühlgerät regelmäßig abtauen und die Lüftungsgitter auf der Rückseite reinigen.

Richtig waschen
Sowohl Waschmaschinen als auch Geschirrspüler sollten möglichst voll beladen im Energiesparmodus betrieben werden. Einige Geräte verfügen zwar über eine Mengenautomatik, die Energie und Wasser aufeinander abstimmt. Dennoch ist es in der Regel günstiger, eine gefüllte Maschine laufen zu lassen.

Richtig kochen
Kochprofis aufgepasst, denn auch in der Küche gibt es Energieeinsparpotenzial. Verschließen Sie Töpfe und Pfannen möglichst mit Deckeln. Achten Sie bei den Töpfen darauf, dass diese über einen ebenen Boden verfügen. Zudem sollte die Topfgröße auf die Plattengröße abgestimmt sein. Tipp: Mit Schnellkochtöpfen kann bis zu 50 Prozent Energie und Zeit gespart werden.

Richtig beleuchten
In Sachen Stromverbrauch empfehlen sich vor allem Energiesparlampen. Diese verbrauchen rund 80 Prozent Strom weniger als herkömmliche Glühbirnen. Darüber hinaus haben Energiesparlampen eine höhere Lebensdauer. Während Glühbirnen schon nach rund 1.000 Stunden den Geist aufgeben, leuchten Energiesparlampen acht Mal so lang.

Richtig unterhalten
Besonders einfach ist es, bei elektronischen Unterhaltungsgeräten Energie zu sparen. Stichwort: Stand-by. Ob Fernseher, Videorekorder, DVD-Spieler, Computer oder Stereoanlage: all diese Formate verfügen über eine Stand-by-Funktion. Wer die Geräte konsequent von ihrem Bereitschaftsdasein erlöst und komplett ausschaltet, kann viel Energie sparen. Doch aufgepasst: PCs sind im ausgeschalteten Zustand auch Stromschlucker. Wer richtig sparen will, muss diese Geräte komplett vom Stromnetz nehmen. Gleiches gilt auch für Aufladegeräte und Steckernetzteile. Die ziehen nämlich solange weiter Strom, wie sie an die Steckdose angeschlossen sind.


Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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