Gebäudeversicherung schützt vor Wintergefahren

03.02.2014
Winterstürme, Schneelast, durch Frost geplatzte Leitungen – in den kalten Monaten steigt die Zahl der Schäden an Häusern und Wohnungen enorm. Die Gebäudeversicherung springt finanziell ein, wenn Ihre Immobilie durch Frost, Brand, Sturm, Hagel, Wasserrohrbruch oder Gasexplosion beschädigt oder sogar zerstört wird. Je nach örtlicher Risikosituation sollten Sie auch die so genannten Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck in den Versicherungsschutz einschließen.

Experten raten, Immobilien zum „gleitenden Neuwert“ zu abzusichern. Bei Totalzerstörung ersetzt der Versicherer dann den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes, ohne einen Abzug wegen altersbedingter Wertminderung vorzunehmen. So reicht die Entschädigung im Ernstfall aus, um das zerstörte Haus wieder neu aufzubauen. In guten Tarifen mitversichert sind auch die Kosten für den Abbruch der Gebäudereste und die Entsorgung des Bauschutts, Entsorgungskosten bei Umweltschäden, die Entfernung von Graffiti, Regenwasserschäden, Rohrverstopfungen oder Rückstauschäden, wenn die Kanalisation die Wassermassen eines Starkregens nicht mehr vollständig aufnehmen kann. Leistungsstarke Anbieter kommen bei schweren Schäden sogar für die Hotelunterbringung des Versicherten und seiner Familie auf, bis das Gebäude wieder bewohnbar ist.

Alternativ zur Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert werden seit einigen Jahren auch Policen auf der Basis des neu entwickelten „Wohnflächenmodells“ angeboten. Der wesentliche Unterschied zur alten Variante ist der Wegfall der Versicherungssumme: Das Haus wird nach Ausstattung und Typ eingeordnet, die Versicherungsprämie bemisst sich nach Quadratmeter Gebäudefläche. Auch beim Wohnflächenmodell ersetzt der Gebäudeversicherer mögliche Schäden, ohne Abzüge wegen Wertminderung vorzunehmen.

Quelle: finanztexter.de

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