Wildunfall: Welche Kfz-Police zahlt den Schaden?

19.02.2014
Die Zahl der Wildunfälle im Straßenverkehr ist hoch – rund 250.000 Zusammenstöße zwischen Fahrzeugen und Wildschweinen, Rehen und anderen Wildtieren werden Jahr für Jahr gemeldet. Die Schadenssumme allein durch solche Wildschäden liegt bei mehr als einer halben Milliarde Euro, das zeigt die Statistik der Kfz-Kaskoversicherer. Unter den Kfz-Teilkaskoschäden rangieren Wildunfälle mittlerweile auf dem zweiten Platz. An erster Stelle liegen Glasschäden, auf Platz drei folgen Beschädigungen durch Marderbiss.

Schäden am eigenen Wagen durch Zusammenstöße mit Haarwild wie Wildschweinen, Rehen oder Hirschen zahlt die Kfz-Teilkaskoversicherung. Leistungsstarke Kaskotarife erweitern den Wildunfallschutz zusätzlich auf Unfälle mit anderen Wirbeltieren wie Schafen, Hunden, Pferden und Rindern. Auch wenn es nicht durch den direkten Zusammenstoß, sondern infolge eines Ausweichmanövers zu einem Fahrzeugschaden kommt, übernimmt die Kfz-Teilkasko die Kosten. Dazu muss man allerdings nachweisen, dass bei einem Zusammenstoß mit dem Wildtier ein ähnlicher oder sogar größerer Schaden entstanden wäre. Weicht man dagegen einem Kleintier wie etwa einem Kaninchen oder einer Katze aus und fährt dabei sein Auto zu Schrott, zahlt der Versicherer nicht. Die Kfz-Teilkaskoversicherung wird nach einem Wildunfall nicht teurer, denn in der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, der zurückgestuft werden könnte. Beschädigt man beim Ausweichen ein anderes Fahrzeug, springt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Nach einem Haftpflichtschaden muss man allerdings mit einer Rückstufung und einem höheren Beitrag rechnen, sofern man keine Rabattretterklausel vereinbart hat.

Um den Schaden nachweisen zu können, sollte man nach einem Wildunfall sofort Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom beschädigten Wagen machen. Bevor man den Pkw zur Reparatur gibt, meldet man den Schaden möglichst zeitnah beim Versicherer und klärt die Kostenübernahme mit ihm ab. Nach einem Wildunfall am besten gleich das Warnblinklicht einschalten, das Warndreieck aufstellen und die Polizei rufen. Als Nachweis über den Schaden reicht dem Versicherer das Unfallaufnahmeprotokoll der Polizei oder auch eine Wildunfallbescheinigung vom zuständigen Förster oder Jagdpächter.

Quelle: finanztexter.de

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