Risikolebensversicherung: Extrem wichtig für Bauherren

25.02.2014
Als Bauherr trägt man enorme Verantwortung. Meist muss ein hohes Baudarlehen über viele Jahre zurückgezahlt werden, zusätzlich ist oft eine Familie mit Kindern zu versorgen. Natürlich denkt niemand gern daran, dass ihm etwas zustoßen könnte. Wenn aber der Hauptverdiener durch Unfall oder Krankheit sein Leben verliert, bevor die Schulden abbezahlt sind und der Nachwuchs auf eigenen Beinen steht, hat das oft katastrophale finanzielle Folgen. Nicht selten muss der überlebende Partner das mit viel Herzblut errichtete Eigenheim verkaufen, weil das Geld nicht mehr reicht.

Eine Risikolebensversicherung schützt im Todesfall zwar nicht vor seelischem Leid, zumindest aber vor einem Schuldendesaster. Faustregel: Versichern Sie eine Todesfallleistung von mindestens drei, besser fünf Jahreseinkommen plus die Höhe des noch zurück zu zahlenden Baudarlehens. Eine besondere Tarifvariante, die verbundene Risikolebensversicherung, zahlt beim Tod eines der beiden Lebenspartner automatisch dem Überlebenden die volle bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme. Gegenüber zwei Einzelpolicen sparen Partner auf diese Weise Beiträge von rund zehn Prozent. Mit einer weiteren Variante der Risikolebensversicherung – der Restschuldversicherung – kann man genau die Summe absichern, die man dem Kreditgeber noch schuldig wäre, falls man zu irgendeinem Zeitpunkt während der Kreditlaufzeit verstirbt. Dadurch bleiben im schlimmsten aller Fälle wenigstens Haus und Grundstück sicher im Eigentum der Familie. Als 30jähriger Nichtraucher erhalten Sie eine Risikolebensversicherung über 250.000 Euro mit Laufzeit bis zum 55. Lebensjahr schon für weniger als 200 Euro im Jahr.

Experten empfehlen Bauherren, die Risikolebensversicherung gleich mit einem Zusatzschutz gegen Berufsunfähigkeit zu koppeln. Finanzielle Sicherheit besteht dann auch, wenn man wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und das bei der Baufinanzierung langfristig eingeplante Einkommen plötzlich verliert. Die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens der monatlichen finanziellen Belastung minus eventueller Versorgungsansprüche aus gesetzlicher und betrieblicher Rente im Berufsunfähigkeitsfall entsprechen.

Quelle: finanztexter.de

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