Im Fokus: Die Grundfähigkeitsversicherung

27.02.2014
Eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht zum Spottpreis zu haben. Wer die 40 schon überschritten hat, in einem risikoreichen Job arbeitet oder ernsthafte Vorerkrankungen mitbringt, such oft nach einer günstigeren Alternative. Nur rund 10 % aller Fälle von Berufsunfähigkeit sind unfallbedingt, eine private Unfallversicherung alleine löst das Problem also nicht. Einen bezahlbaren und deutlich besseren Schutz bietet aber die noch relativ unbekannte Grundfähigkeitsversicherung.

Im Gegensatz zum Berufsunfähigkeits- oder Unfallschutz sind die Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs oder an Unfallereignisse als Krankheitsursache gebunden. Geld gibt es beim Grundfähigkeitsschutz immer dann, wenn man infolge Krankheit, Kräfteverfall oder Verletzungen nicht mehr über bestimmte im Versicherungsvertrag festgelegte körperliche Fähigkeiten verfügt. Die versicherten Grundfähigkeiten werden in der Regel in zwei Stufen eingeteilt: Zur Stufe A zählen das Sehen, Sprechen und Hören, der Gebrauch der Hände und die Gehfähigkeit. Der Stufe B werden bspw. das Treppensteigen, Knien und Bücken, Heben und Tragen sowie das Autofahren zugeordnet. Als Versicherter hat man einen Leistungsanspruch, sobald man nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage ist, eine der Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Grundfähigkeiten der Stufe B auszuüben. Gezahlt wird auch dann, wenn man von der gesetzlichen Pflegeversicherung in Pflegestufe II oder III eingestuft wird.

Im Ernstfall zahlt der Grundfähigkeitsversicherer eine feste monatliche Rente. Als Kunde entscheidet man bei Abschluss des Vertrages selbst, ob man die Rente bis zu einem bestimmten Alter oder lebenslang haben will. Wie die Unfallversicherung ist die Grundfähigkeitsversicherung allerdings kein vollwertiger Ersatz für einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz: In der Praxis häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit wie psychische Erkrankungen, Bandscheibenschäden oder Gelenkverschleiß sind im Grundfähigkeitsschutz nicht abgesichert, hier hilft tatsächlich nur eine umfassende Berufsunfähigkeitsversicherung.

Quelle: finanztexter.de

Ihr persönlicher Kontakt

Tel: 05665-40301
Fax: 05665-40302
Mobil: 0172-4286384
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kundenmodul

Helpdesk-Support

Kunden-Modul pcvisit Support 15.0 starten

Adresse

Versicherungsmakler Heinrich
Versicherungsfachwirt
Knut Heinrich
Waldstr. 9
34277 Fuldabrück

Kontakt

Tel: 05665-40301
Fax: 05665-40302
Mobil: 0172-4286384
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir benutzen Cookies
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Die von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.