Im Fokus: Die Manager-Haftpflichtversicherung

28.03.2014
Leitende Mitarbeiter von Unternehmen tragen oft hohe finanzielle Risiken. Als Unternehmensvorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer unterliegen sie der verschärften Organhaftung, für Fehler werden sie häufig persönlich zur Verantwortung gezogen. Mit einer Manager-Haftpflichtversicherung können Unternehmen sich selbst und ihre leitenden Angestellten wirksam vor dem Haftungsrisiko aus Managementfehlern schützen.

Die Managerhaftpflicht versichert je nach Vertrag Ansprüche von Geschädigten aller Art, beispielsweise von Kunden, Gläubigern oder Aktionären der Firma. Eingeschlossen sind auch Schadenersatzansprüche des eigenen Unternehmens an den Manager, wenn er die "Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes" verletzt und seiner Firma dadurch finanzielle Verluste zufügt. Beispiel: Der Geschäftsführer eines Maschinenbauunternehmens versäumt die fristgerechte Abgabe von Konstruktionsunterlagen an einen Kunden, der Kunde tritt vertragsgemäß vom Kauf zurück, der Firma entgeht ein hoher Gewinn. Ähnlich einer privaten Haftpflichtversicherung prüft der Versicherer im Schadenfall zunächst, ob und in welcher Höhe der versicherte Manager tatsächlich haftbar ist. Der Versicherer übernimmt alle außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtskosten. Wenn dem Versicherten ein Verschulden nachgewiesen wird, zahlt die Managerhaftpflicht Schadenersatz bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Das unterscheidet die Managerhaftpflicht von einem einfachen Managerrechtsschutz, der zwar die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen zahlt, nicht aber den Schaden selbst.

Die Managerhaftpflicht kann als Firmenvertrag abgeschlossen werden, dann sind automatisch alle Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte versichert. Kapitalgesellschaften können auf Wunsch sogar die Haftung Ihrer Aufsichtsräte für Fehler bei der Unternehmenskontrolle mitversichern. Die Jahresprämie zur Managerhaftpflicht bemisst sich im Regelfall nach der Bilanzsumme des Unternehmens. Bei einer Bilanzsumme von beispielsweise 20 Millionen Euro gibt es die Manager-Haftpflicht für den Geschäftsführer bei einer Deckungssumme von 500.000 Euro schon ab rund 1.000 Euro im Jahr.

Quelle: finanztexter.de

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