Im Fokus: Die Betriebshaftpflichtversicherung

14.04.2014
Wer Schäden verursacht, muss dafür zahlen, das gilt auch für Unternehmen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn beim Ausladen von Material geparkte Autos zu Schaden kommen, wenn der Elektrobetrieb beim Kunden einen Fehler macht und einen Brand verursacht oder ein Besucher auf der rutschigen Treppe zum Firmenbüro stürzt und sich schwer verletzt. Hohe Schadensersatzforderungen können die Existenz des Unternehmens bedrohen. Eine leistungsstarke Betriebshaftpflichtpolice ist deshalb unverzichtbar.

Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt Personen- und Sachschäden, die das versicherte Unternehmen verursacht. Zusätzlich übernimmt sie Vermögensschäden, wenn beispielsweise eine durch Betriebsmitarbeiter verletzte Person Behinderungen davonträgt und Ersatz ihrer Einkommenseinbußen fordert. Versicherungsschutz gilt in der eigenen Betriebsstätte genauso wie beim Kunden und an öffentlichen Orten. Abgesichert ist der Geschäftsführer selbst, aber auch seine leitenden Angestellten und alle anderen Beschäftigten, während sie für den Betrieb tätig sind. Unberechtigte Ansprüche wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung notfalls vor Gericht ab, auf diese Weise bietet sie sogar Rechtsschutz gegen Schadenersatzforderungen. Berechtigte Schadenersatzansprüche werden vom Versicherer bezahlt – allerdings nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Besonders Personenschäden können in die Millionen gehen. Die Deckungssumme also nicht zu niedrig wählen, im Zweifel den Finanzexperten fragen. Kleine und mittlere Unternehmen sollten mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern, besser das Doppelte.

Je nach Branche sind in der Betriebshaftpflicht spezielle Leistungserweiterungen wichtig. Finanzberatende Unternehmen benötigen Absicherung gegen finanzielle Schäden infolge fehlerhafter Beratung, diesen Schutz bietet eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Produzierende Betriebe haften gegenüber privaten und gewerblichen Kunden für Schäden durch gelieferte Güter, sie brauchen eine eigene Produkthaftpflichtversicherung. Für Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Krankengymnasten, Hebammen oder Ärzte werden maßgeschneiderte Berufshaftpflichtpolicen angeboten. Sie brauchen Haftpflichtschutz für Ihre unternehmerische Tätigkeit? Lassen Sie sich jetzt beraten.

Quelle: finanztexter.de

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