Bauherren haften persönlich

23.04.2014
Viele Bauherren unterschätzen Ihre Verantwortung gegenüber Helfern, Besuchern und Anliegern, denn teure Haftungsfälle sind keineswegs selten. Schon vom ersten Spatenstich an hat man als Bauherr die so genannte Verkehrssicherungspflicht. Für alle Schäden, die Andere im Zusammenhang mit dem eigenen Bauobjekt erleiden, haftet man persönlich. Ohne Versicherung kann schon ein einziger schwerer Schaden den Traum vom Eigenheim finanziell zerstören. Als Bauherr brauchen Sie deshalb eine gute Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Wird der Carport des Nachbarn durch herabfallende Teile beschädigt oder fällt ein spielendes Kind bei schlechter Beleuchtung in einen ungesicherten Treppenschacht, kommt man als Bauherr aus eigener Tasche und im Notfall mit dem gesamten Vermögen für den Schaden auf. Besonders wenn Menschen verletzt werden, entstehen oft enorme Schadenersatzansprüche. Selbst wenn der Fehler nachweislich beim Bauunternehmen oder einem ausführenden Handwerksbetrieb lag, ist zunächst der Eigentümer der Baustelle verantwortlich, der Geschädigte kann ohne Umwege direkt vom Bauherrn Schadenersatz verlangen. Und wenn das Unglück erst passiert ist, wird es oft schwierig nachzuweisen, dass die Baustelle ausreichend gesichert war und regelmäßig kontrolliert wurde.

Nur kleinere Bauvorhaben wie Anbauten, Garagen oder Renovierungsmaßnahmen sind in der einfachen Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Wer ein Haus baut, braucht in jedem Fall eine separate Bauherrenhaftpflicht. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt umfassend vor Schadenersatzforderungen Dritter. Die Police sollte rechtzeitig vor Baubeginn abgeschlossen werden. Die Bauherrenhaftpflicht kostet etwa ein Promille der Bausumme, sie schützt vom Tag des Baubeginns an bis zur endgültigen Abnahme durch die Baubehörde. Wichtig ist auch eine ausreichende Deckungssumme: mindestens drei Millionen Euro Versicherungsleistung pauschal sollte der Vertrag bei Personen- und Sachschäden vorsehen.

Quelle: finanztexter.de

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