Berufsunfähigkeitsschutz für die Arbeit im Haushalt

19.05.2014
In Familien kümmert sich oft einer der Partner um Haushalt und Kinder, der andere verdient den Lebensunterhalt. Der Einsatz zuhause ist genauso wichtig wie die Arbeit des erwerbstätigen Partners. Kann die Familie nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung plötzlich nicht mehr versorgt werden, wird es finanziell oft knapp. Gerade Hausfrauen und Hausmänner bekommen kaum gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil Sie vor dem Dienst für die Familie keine ausreichenden Rentenansprüche erworben haben. Wer Haushalt und Kinder versorgt, braucht deshalb eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung überweist im Ernstfall Monat für Monat eine feste vereinbarte Privatrente, falls man aus gesundheitlichen Gründen Haushalt und Familie nicht mehr versorgen kann. Kundenfreundliche Anbieter zahlen die Berufsunfähigkeitsrente ohne wenn und aber bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Von diesem Geld können Sie zum Beispiel eine professionelle Haushaltshilfe einstellen, die Ganztagsbetreuung Ihrer Kinder bezahlen oder Ihre Wohnung behinderungsgerecht umbauen. So schützen Sie Ihre Familie wirksam vor finanziellen Notsituationen. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach Eintrittsalter, Vorerkrankungen, Beruf und natürlich nach der Höhe der versicherten Leistung. Experten empfehlen Hausfrauen und -männern, eine Monatsrente von mindestens 1.000 Euro abzusichern. Diesen Schutz bekommen Sie in jungen Jahren schon ab rund 30 Euro im Monat. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind umso günstiger, je früher Sie in den Berufsunfähigkeitsschutz einsteigen.

Wenn die Kinder größer sind und Sie nach der Familienzeit Ihren erlernten Beruf wieder ausüben wollen, achten Sie schon beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf, dass der Beruf im Vertrag steht und ausdrücklich mitversichert ist. Wenn Sie die bezahlte Tätigkeit dann wieder aufnehmen, können Sie den Berufsunfähigkeitsschutz problemlos weiterführen, ohne dass der Versicherer eine neue Risiko- und Gesundheitsprüfung vornimmt, die zu Beitragszuschlägen oder Vertragsausschlüssen für Vorerkrankungen führen könnte.

Quelle: finanztexter.de

Ihr persönlicher Kontakt

Tel: 05665-40301
Fax: 05665-40302
Mobil: 0172-4286384
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kundenmodul

Helpdesk-Support

Kunden-Modul pcvisit Support 15.0 starten

Adresse

Versicherungsmakler Heinrich
Versicherungsfachwirt
Knut Heinrich
Waldstr. 9
34277 Fuldabrück

Kontakt

Tel: 05665-40301
Fax: 05665-40302
Mobil: 0172-4286384
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir benutzen Cookies
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Die von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.