So ist Ihr Verein erstklassig versichert

30.05.2014
Auch Vereine brauchen Absicherung. Schon ein einziger kostspieliger Schaden kann sonst das wirtschaftliche Aus bedeuten. Als Vorstand sollten Sie wichtige Risiken Ihres Vereins deshalb gezielt versichern, und das so günstig wie möglich.

Absolut unverzichtbar für jeden Verein ist eine Haftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro. Die Vereinshaftpflicht kommt für Schadenersatzansprüche Dritter gegen Ihren Verein auf – wenn beispielsweise ein Besucher auf der eisglatten Treppe zum Clubheim stürzt und bleibende Gesundheitsschäden erleidet oder wenn Ihre Radsportmannschaft bei einer Trainingsfahrt einen schweren Verkehrunfall mit hohen Sachschäden verschuldet. Falls Ihr Verein Feste, Umzüge, Märkte oder Konzerte organisiert, braucht er zusätzlich eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung, denn gerade bei öffentlichen Veranstaltungen kommt es sehr häufig zu Haftpflichtschäden. Verletzt sich beispielsweise ein Besucher auf einer unsachgemäß aufgebauten Tribüne oder beschädigt ein Festwagen ein parkendes Auto, kommt die Veranstaltungshaftpflicht für den Schaden auf. Wenn der Verein Veranstaltungen in gemieteten Räumlichkeiten durchführt, sollte seine Veranstaltungshaftpflicht unbedingt Mietsachschäden einschließen. Ratsam ist auch eine Unfallversicherung für die Vereinsmitglieder selbst zum kostengünstigen Gruppentarif. Wenn Sie mit Ihren Mitgliedern auf Fernreisen gehen, ist auch eine private Reisekrankenversicherung empfehlenswert, die im Ernstfall für Krankenhausaufenthalte aufkommt und teure Rücktransporte in die Heimat zahlt.

Je nach individueller Risikolage benötigt Ihr Verein weitere Policen. Größere Vereine sollten nicht auf eine Rechtsschutzversicherung verzichten. Der Rechtsschutz übernimmt Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten, wenn der Verein als Kläger oder Beklagter an Rechtsstreitigkeiten beteiligt ist. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Vorstandsmitglieder unabsichtlich Fehler machen, die den eigenen Verein finanziell schädigen – wenn etwa der Vereinschef Gewährleistungsansprüche gegen einen Handwerker verjähren lässt und der Verein die Mängelbeseitigung am neuen Vereinsheim deshalb aus eigener Tasche zahlen muss. Auch Vereinsausstattung wie Sportgeräte, Musikinstrumente oder Büroausstattung können Sie versichern. Der Versicherer ersetzt dann je nach Vertrag Schäden an der Vereinsausrüstung durch Verlust, Unfall, Brand, Unwetter, Raub und Einbruchdiebstahl.

Quelle: finanztexter.de

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