Im Fokus: Die Dienstreise-Kaskoversicherung

03.06.2014
Ist man mit dem eigenen Wagen für die Firma unterwegs, trägt im Regelfall der Chef das finanzielle Risiko. Hat man einen selbst verschuldeten Unfall, muss der Arbeitgeber zahlen, sofern man den Schaden nicht gerade vorsätzlich oder extrem leichtsinnig verursacht hat. Sogar bei grob fahrlässiger Fahrweise muss sich der Chef zumindest anteilig am Unfallschaden beteiligen. Arbeitgeber können sich gegen dieses Risiko mithilfe einer Dienstreise-Kaskoversicherung schützen.

Die Dienstreise-Kaskoversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz für die Privatfahrzeuge der Mitarbeiter, während sie für die Firma im Einsatz sind. Versichert sind zum einen Teilkaskoschäden durch Diebstahl, Brand, Glasbruch, Hagel, Sturm, Überschwemmung und Wildunfall. Ebenfalls abgesichert sind Vollkaskoschäden, also Unfallschäden am Privatfahrzeug, die der Mitarbeiter während der Dienstfahrt selbst verschuldet, außerdem Schäden durch Vandalismus. Der Dienstreisekasko-Kaskoschutz reicht vom Antritt bis zum Ende aller betrieblich veranlassten Fahrten, egal ob der Arbeitnehmer vom Firmensitz aus oder direkt von zuhause zum Diensteinsatz startet. Die tägliche Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz liegt allerdings immer im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers, sie ist nicht durch die Dienstreise-Kaskoversicherung abgedeckt. Die Dienstreise-Kaskoversicherung lässt sich als Rahmenvertrag für den gesamten Betrieb abschließen. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt je von der Anzahl der genutzten Privatfahrzeuge ab, außerdem von der Schadenquote und der Kilometerleistung der Privatfahrzeuge im dienstlichen Einsatz.

Eine Dienstreise-Kaskoversicherung macht übrigens auch dann Sinn, wenn der Mitarbeiter selbst eine Vollkaskoversicherung für seinen Wagen besitzt. In diesem Fall kann er bei Dienstfahrten entstandene Vollkaskoschäden über den Versicherungsschutz des Arbeitgebers abrechnen, ohne selbst im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft zu werden. Der Mitarbeiter braucht nicht einmal selbst Eigentümer des Privatfahrzeugs zu sein: Die Dienstreise-Kaskoversicherung springt auch dann ein, wenn er zum Beispiel das Fahrzeug des Ehepartners für dienstliche Fahrten benutzt.

Quelle: finanztexter.de

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