Eltern mit Kindern sind oft falsch abgesichert
05.06.2014
Junge Eltern sind oft nicht gegen die wichtigsten Lebensrisiken abgesichert. Familien mit Kindern brauchen mindestens eine private Haftpflichtversicherung und eine Risikolebensversicherung, zusätzlich am besten einen guten Berufsunfähigkeitsschutz für beide Eltern und eine private Unfallversicherung für die Kinder. In keinem Fall sollten Familien auf eine private Haftpflichtversicherung verzichten. Diese Police springt finanziell ein, wenn ein mitversichertes Familienmitglied anderen Personen schuldhaft finanzielle oder gesundheitliche Schäden zufügt. Ohne Haftpflichtversicherung kann schon ein einfacher Zusammenstoß auf dem Radweg den finanziellen Ruin bedeuten, zum Beispiel wenn das Opfer dauerhafte Gesundheitsschäden davonträgt und man Schadenersatz von vielen tausend Euro zahlen muss. Für Familien mit Kindern ist die Haftpflichtversicherung besonders wichtig, denn Kinder sind weniger erfahren und umsichtig als Erwachsene, sie verursachen häufiger Haftpflichtschäden.
Dringend zu empfehlen für junge Familien ist auch eine Risikolebensversicherung für den Hauptverdiener und auch für denjenigen Partner, der sich um Haushalt und Kinder kümmert. Die Risikolebensversicherung zahlt eine hohe Summe an die Hinterbliebenen aus, wenn der Versicherte stirbt. So ist die Familie im schlimmsten Fall wenigstens finanziell auf der sicheren Seite. Beide Elternteile können ihr Todesfallrisiko übrigens kostengünstig mit einer so genannten verbundenen Risikolebensversicherung absichern. Junge Familien wählen in der Risikolebensversicherung am besten das drei- bis fünffache Jahreseinkommen als Versicherungssumme.
Immer bedeutsamer ist heute eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt im Ernstfall eine garantierte Monatsente und schützt vor Finanznot, wenn man aus gesundheitlichen Gründen plötzlich nicht mehr arbeiten und kein Geld mehr verdienen kann. Günstiger als ein vollwertiger Berufsunfähigkeitsschutz ist zwar eine private Unfallversicherung. Diese Police leistet aber nur, wenn man tatsächlich durch einen Unfall invalide wird. Kann man beispielsweise wegen Gelenk-, Kreislauf- oder Nervenerkrankungen nicht mehr arbeiten, ist man nur mit einer echten Berufsunfähigkeitsversicherung wirksam geschützt.
Quelle: finanztexter.de