Berufsunfähigkeit: Das Risiko wächst

01.07.2014
Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt von Jahrgang zu Jahrgang. 1947 Geborene haben erst einen Monat nach dem 65. Geburtstag Anspruch auf gesetzliche Rente, für jeden jüngeren Jahrgang verschiebt sich die Altersgrenze um einen weiteren Monat. Wer 1964 oder später geboren ist, geht erst mit 67 Jahren in den Ruhestand. Mit steigendem Renteneintrittsalter wächst natürlich das Risiko, schon vorher erwerbsunfähig zu werden. Gut, wenn man im Ernstfall eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung im Policenordner hat.

Die knappe gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht im Ernstfall zum Leben kaum aus. Selbst bei Vollinvalidität bekommt man im Durchschnitt heute nur noch rund 600 Euro im Monat. Im Abstand von zwei Jahren überprüft die Rentenversicherung zusätzlich, ob man die Anspruchsvoraussetzungen überhaupt noch erfüllt. In einem Fragebogen muss man als Frührentner jedes Mal ausführlich Auskunft über den aktuellen Gesundheitszustand geben, auch der Befund des behandelnden Arztes wird eingefordert. Mit diesen Informationen entscheidet die Rentenversicherung dann, ob man die gesetzliche Erwerbsminderungsrente überhaupt weiter bekommt. Für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gelten außerdem enge Hinzuverdienstgrenzen. Der Rentenversicherer nimmt oft schon einen kleinen Job zum Anlass, um nachzuprüfen, ob man noch erwerbsgemindert ist. Ohnehin bekommen Viele die EU-Rente nur noch auf Zeit – nach Ablauf der dreijährigen Befristung müssen sie einen vollständig neuen Antrag samt aller geforderten Formalien stellen.

Wenn Sie im Ernstfall finanziell nicht in Not geraten wollen, schützen Sie sich rechtzeitig mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Am besten gleich zum Berufseinstieg, denn wegen der noch geringen Ansprüche auf gesetzliche Rente ist die Vorsorgelücke zu diesem Zeitpunkt besonders hoch. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine feste Monatsrente in vereinbarter Höhe, solange Sie Ihren aktuellen Beruf gesundheitsbedingt nicht ausüben können. Die volle Leistung erhalten sie schon ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. So bleiben Sie selbst bei Unfall oder schwerer Krankheit unabhängig und sind nicht auf Sozialleistungen angewiesen.

Quelle: finanztexter.de

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