Invaliditätsversicherung schützt Kinder umfassend

08.07.2014
Rund 170.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland leben mit einer bleibenden Schwerbehinderung. Das kann den Alltag der Familie verändern und auch finanziell massiv belasten, oft ein ganzes Leben lang. Eine Invaliditätsversicherung für Kinder bietet nicht nur nach Unfällen finanziellen Schutz, sondern auch bei Schwerbehinderung durch Krebs, Infektionen, Epilepsie und anderen Erkrankungen, die zu den häufigsten Invaliditätsursachen im Kindesalter zählen.

Die Kinder-Invaliditätsversicherung leistet anders als ein privater Unfallschutz auch dann, wenn bleibende Gesundheitsschäden nicht durch einen Unfall, sondern durch eine Krankheit verursacht werden. Das ist in der Praxis enorm wichtig, denn Kinder werden wesentlich häufiger durch Krankheiten invalide als durch Unfälle. Im Ernstfall zahlt die Invaliditätsverssicherung die bei Vertragsabschluss vereinbarte monatliche Rente, sobald das Versorgungsamt dem Kind einen Grad der Behinderung von 50 % oder mehr bescheinigt. Dieses Geld hilft den Eltern, die Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung zu finanzieren, ein geeignetes Fahrzeug anzuschaffen und für gute Betreuung zu sorgen. Im Erwachsenalter ist die Invaliditätsrente dann zusätzliches Einkommen für den Behinderten, der finanziell oft nicht selbst für sich sorgen kann.

Eltern sollten darauf achten, dass auch Vergiftungen, Verschlucken von Gegenständen oder Infektionen etwa nach Zeckenbissen versichert sind. Ausschlüsse von seelischen Erkrankungen oder nach Versicherungsbeginn auftretenden Erbkrankheiten sollte man als Versicherungskunde nicht akzeptieren. Vorsorgeexperten empfehlen, die Kinderinvaliditätsversicherung möglichst früh für den Nachwuchs abzuschließen – umso geringer ist das Risiko einer Vorerkrankung, die der Versicherer mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Vertrag ausschließen wird. Wichtig zu wissen: Die Kinder-Invaliditätsversicherung zahlt auch dann in voller Höhe, wenn zusätzlich Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung fließen, die Leistungen werden nicht aufgerechnet.

Quelle: finanztexter.de

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