Erstklassig versichert in den Urlaub

23.07.2014
Will man den nächsten Urlaub frei von Sorgen genießen, sollte man sich rechtzeitig um den richtigen Versicherungsschutz kümmern. Der Dschungel der Angebote ist für den Laien kaum zu durchschauen. Bei Fernreisen besonders wertvoll ist eine gute private Reisekrankenversicherung. Sie zahlt die medizinisch notwendige Behandlung im Ausland, soweit die Kosten nicht von der heimischen Krankenkasse erstattet werden. Im Ernstfall übernimmt die Reisekrankenversicherung sogar den viele tausend Euro teuren Rücktransport per Ambulanzjet, der von den gesetzlichen Kassen zuhause grundsätzlich nicht erstattet wird.

Wer mit dem Auto reist, ist mit einem Kfz-Schutzbrief finanziell auf der sicheren Seite. Wenn der Wagen liegen bleibt oder bei einem Unfall beschädigt wird, bezahlt der Schutzbrief-Anbieter den Transport in die nächste Werkstatt und den Versand der Ersatzteile. Bei länger dauernden Reparaturen übernimmt er auch die Hotelkosten, gegebenenfalls sogar die Heimfahrt per Bahn und den Transport des defekten Wagens zurück nach Hause. Schutzbriefe gibt es bei Automobilclubs, günstiger oft aber beim Kfz-Versicherer. Bei Auslandsfahrten am besten immer die grüne Versicherungskarte und den Europäischen Unfallbericht mitführen, den man vom Kfz-Versicherer mit den Vertragsunterlagen bekommen hat. Die heimische Kfz-Police sollte auch eine so genannte Mallorca-Klausel enthalten, dann besteht automatisch Haftpflichtschutz auf deutschem Niveau, wenn man mit dem Leihwagen im Urlaub einen Unfall hat.

Von einer Reisegepäckversicherung raten Experten eher ab. Der Verlust eines Urlaubskoffers ist im Allgemeinen finanziell zu verschmerzen. Die Bedingungen der Reisegepäckversicherung sind außerdem streng – wer sein Gepäckstück nur kurz aus den Augen lässt, riskiert schon den Versicherungsschutz, Wertgegenstände wie Kameras, Schmuck oder Uhren sind oft gar nicht oder nur bis zu geringen Wertgrenzen versichert. Empfehlenswert ist für Pauschalbucher allerdings eine Reiserücktrittsversicherung, denn sie zahlt die Stornokosten, wenn man die geplante Reise aus triftigen Gründen absagen muss, zum Beispiel wegen schwerer Erkrankung, Tod von nahen Angehörigen, Arbeitsplatzverlust oder Risikoschwangerschaft.

Quelle: finanztexter.de

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