Kfz-Versicherung: Preisnachlass für begleitetes Fahren

22.10.2014
Wer sein erstes eigenes Auto versichert, zahlt in der Kfz-Versicherung deutlich höhere Prämien als jemand, der schon viele Jahre unfallfrei fährt. Mehr als 200 Prozent des Basisbeitrags werden von Führerscheinneulingen je nach Anbieter im Haftpflicht- und Vollkaskoschutz verlangt. Grund ist das stark erhöhte Unfallrisiko der Fahranfänger. Wer mindestens ein halbes Jahr lang am begleiteten Fahren teilgenommen hat und in dieser Zeit unfallfrei unterwegs war, hat ein geringeres Risiko und erhält bei Kfz-Versicherern schönen Rabatt.

Seit einigen Jahren gibt es das begleitete Fahren, umgangssprachlich den Führerschein ab Siebzehn. Jugendliche können die Fahrprüfung fürs Auto schon mit Sechzehneinhalb ablegen, bis zum 18. Geburtstag dürfen sie dann in Begleitung einer in ihrer Prüfungsbescheinigung eingetragen Person ans Steuer eines Pkws. Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und länger als 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B oder der alten Klasse 3. Sie darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Wer vor dem achtzehnten Geburtstag ohne eingetragenen Beifahrer am Steuer erwischt wird, muss den Führerschein wieder abgeben, dazu kommt ein Bußgeld und eine verlängerte Probezeit. Lässt man sich nichts zuschulde kommen, kann man die Prüfbescheinigung mit 18 in eine reguläre Fahrerlaubnis umtauschen und ab sofort ohne Begleiter fahren.

Über ein Drittel der Führerscheinneulinge sind heute unter 18. Diese Frühstarter verursachen deutlich weniger Unfälle als andere Fahranfänger, das zeigen die Statistiken klar. Immer mehr Kfz-Versicherer belohnen das geringere Schadenrisiko und gewähren jungen Leuten Rabatt, die bereits vor dem 18. Geburtstag schon ein halbes Jahr oder länger begleitet gefahren sind und jetzt eine eigene Kfz-Versicherung abschließen. Je nach Anbieter spart man 30 Prozent und mehr.

Quelle: finanztexter.de

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