Kfz-Versicherung wechseln und sparen

26.11.2014
Den Kfz-Versicherer kann man zwar grundsätzlich nur zum Jahresende wechseln. Schafft man aber ein neues Auto oder Motorrad an, kann man auch während des laufenden Jahres außerordentlich kündigen und sich einen preiswertere Versicherungsalternative suchen, egal ob das Fahrzeug fabrikneu oder gebraucht ist. Mit der Abmeldung des alten Kraftfahrzeugs endet die bisherige Kfz-Versicherung, den Neuen darf man sofort bei einem andern Anbieter versichern.

Bei Auswahl der richtigen Kfz-Versicherung zählt natürlich ein günstiger Preis, aber auch kundenfreundliche Leistungen und Tarifbedingungen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte die Deckungssumme bei mindestens 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegen, damit im Ernstfall auch schwerste Schäden voll versichert sind. In der Vollkasko sollte der Versicherer auch dann zahlen, wenn man Eigenschäden grob fahrlässig verursacht; andernfalls bleibt man trotz Vollkasko-Police ganz oder teilweise auf dem Schaden sitzen, wenn man beispielsweise wegen erhöhter Geschwindigkeit auf regennasser Straße wegrutscht und im Graben landet. Kundenfreundlich ist auch eine Rabattretterklausel im Vertrag, dann wird die Police nicht gleich nach dem ersten Schaden teurer. Einbaugeräte wie Radio und Navigation sollten bis mindestens 3.000 Euro im Kaskoschutz eingeschlossen sein.

Wenn man ein fabrikneues Fahrzeug versichert, sollten Schäden laut Kleingedrucktem mindestens einem Jahr lang nach der Erstzulassung zum Neuwert statt zum geringeren Zeitwert ersetzt werden. Wer im Ausland öfter Mietwagen nutzt, muss darauf achten, dass seine heimische Kfz-Haftpflichtversicherung eine so genannte Mallorcaklausel enthält, dann sind auch Unfälle mit dem Leihwagen haftpflichtversichert. Sie suchen eine erstklassige Kfz-Versicherung für Ihren Neuen? Fragen Sie jetzt Ihren Finanzexperten!

Quelle: finanztexter.de

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