AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG

An Krankheit mag in den schönsten Wochen des Jahres keiner denken. Besser wäre es jedoch für Sie, denn eine Auslandsreise-Krankenversicherung kann viel Ärger ersparen.

Ob Skiunfall in den Schweizer Alpen oder Montezumas Rache in den Hochebenen Mexikos – Unfälle und Krankheiten machen auch vor einem All-Inclusive-Ferienresort nicht halt. Schmerz und Leid fern der Heimat werden jedoch erst richtig schlimm, wenn Sie feststellen, dass Sie im Urlaubsland ungenügend versichert sind. Das bedeutet, Sie müssen unter Umständen alle Kosten für Arztbehandlung, Medikamente, Rücktransport oder Operationen selbst übernehmen. Eine bleibende Urlaubserinnerungen in Ihrem Geldbeutel, denn ein Tag in einem US-amerikanischen Krankenhaus schlägt mit täglich bis zu 2000 Euro zu Buche. Das kann ohne entsprechende Versicherung die Urlaubskasse sprengen.

Vorsicht Touri-Tarif!

Das ist jedoch nicht das einzige Problem. In vielen Ländern zahlen deutsche Touristen oft nicht nur für Taxifahrten mehr als Einheimische. Auch Arztrechnungen fallen oft überraschend hoch aus. Wenn Sie sich vor solchen Überraschungen schützen möchten, sollten Sie eine zusätzliche Reisekrankenversicherung für gesetzlich Versicherte abschließen. Denn in Ländern außerhalb Europa müssen Sie ohne zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung alle Behandlungskosten selbst tragen. Aber auch in der EU oder in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet hat, übernimmt die Krankenkasse nicht alle anfallenden Kosten. So zahlt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung beispielsweise auch den Rücktransport, falls eine Operation nicht im Urlaubsland durchgeführt werden kann.

Die Stolperfalle im Vertrag

Doch Achtung! Nur einige Wörter in den Versicherungsbedingungen des Vertrags wie „akut“ oder „unvorhersehbar“ können über die Kostenübernahme für Krankheiten im Urlaub entscheiden.
So passiert, als ein Erholungssuchender die Reise zum Beispiel mit einer nicht auskurierten Nebenhöhlenentzündung antrat und diese im Urlaub behandelt werden musste. In seinem Fall argumentierte die Versicherung, dass der Krankheitsfall nicht akut, sondern vorhersehbar war. Empfehlenswert ist die Beratung von einem Versicherungsexperten, damit Sie solche Fälle ausschließen können.

Was sollte eine gute Auslands-Krankenpolice noch einschließen?

  • Rücktransport-Kostenerstattung, die zweckmäßig und akzeptabel ist und nicht nur bei einem medizinischen Notfall
  • Der Vertrag sollte keine Altersbegrenzung festlegen.
  • Verletzungen, die während plötzlich in der Urlaubszeit ausgebrochener Kriege oder innerer Unruhen entstehen.

Behandlungskosten bei chronisch Kranken übernimmt die gesetzliche Krankenkasse – jedoch nur zu deutschen Konditionen und lediglich bis zu sechs Wochen.

Empfehlung: Rufen Sie im Notfall bei der Notrufnummer der Versicherung an und informieren Sie sich über die entsprechende Vorgehensweise.
Normalerweise bezahlt der Versicherte kleinere Beiträge. Im Anschluss reicht er die Belege sowie Angaben zur Diagnose bei der Versicherung ein. Höhere Behandlungskosten klärt das Versicherungsunternehmen direkt.

Die Karte für alle Fälle


Wer ins europäische Ausland verreist, sollte für Notfälle unbedingt die neue europäische Krankenversicherungskarte, die seit Mitte 2004 den alten EU-Auslandskrankenschein ersetzt, mitnehmen. „Diese Karte zeigen deutsche Patienten dann direkt beim Arzt oder im Krankenhaus vor“, sagt Elisabeth Reker, Europa-Expertin beim AOK-Bundesverband. Doch auch in Europa kann es Probleme geben. Nämlich dann, wenn deutsche Patienten im Notfall von einem privaten Arzt oder in einer Privatklinik behandelt werden müssen. Dann wird die europäische Krankenversicherungskarte normalerweise nicht anerkannt. Und in solchen Fällen zahlt die Krankenkasse nur die Vertragssätze des Reiselandes, die weit niedriger sein können als die teuren Privattarife. Daher rät Versicherungs-Expertin Reker auch für Europareisen: „Wer auf Nummer sicher gehen will, schließt am besten eine private Zusatzversicherung für Auslandsreisen ab.“ Dann ist man überall im Ausland Privatpatient und kann Arzt und Krankenhaus frei wählen.

Auch Privatversicherte profitieren

Im Gegensatz zu Kassenpatienten, sind Privatpatienten weltweit krankenversichert. Trotzdem kann eine zusätzliche Reisekrankenversicherung auch für sie sinnvoll sein. Verrechnen sie nämlich im Ausland gezahlte Arztquittungen mit ihrer normalen Versicherung, ist die Beitragsrückerstattung in Gefahr. Einen Anspruch behält ein Privatpatient aber, wenn die Kosten über die Reisekrankenversicherung gedeckt werden.

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kann für eine bestimmte Reise (nicht länger als sechs Wochen) oder fürs ganze Jahr abgeschlossen werden. Und das Beste zum Schluss: Sie ist sogar sehr günstig. Reiseversicherungen fürs ganze Jahr sind bereits ab 10 Euro zu haben. Der Vorteil dieser Jahrespolice: Man kann spontan verreisen, ohne sich Gedanken über den Versicherungsschutz zu machen. Bei Jahrespolicen gelten jedoch Einschränkungen hinsichtlich der Gesamtdauer der Auslandsaufenthalte. Ein halbes Jahr Aussteiger-Leben in Neuseeland wird wahrscheinlich keine Versicherungsgesellschaft akzeptieren.

Tipps:

  • Erkundigen Sie sich vor der Reise bei Ihrer Kasse, welche Leistungen von ihr nicht übernommen werden und vergleichen Sie die Preise privater Anbieter.
  • Fordern Sie vor jeder Urlaubsreise eine Krankenversicherungskarte von Ihrer Krankenkasse an. Die neue europäische Krankenversicherungskarte ist für alle Länder der EU und für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gültig.
  • Erkundigen Sie sich, ob Ihr Urlaubsland ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat. Ist das nicht der Fall: Unbedingt versichern!
  • Falls Sie mehrmals pro Jahr verreisen, sollten Sie eine günstigere Jahrespolice abschließen.
  • Sammeln Sie alle Quittungen von Behandlungen im Ausland und reichen Sie diese bei Ihrer Zusatzversicherung ein.


Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

RECHTSCHUTZVERSICHERUNG

Wenn Sie sich gegen das Risiko, einen Rechtsstreit zu verlieren, absichern wollen, können Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Dann übernimmt die Versicherung die Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Eine Geldstrafe, zu der man im Straf- oder Zivilprozess verurteilt wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht. Man unterscheidet verschiedene Versicherungsarten, die unterschiedliche Rechtsgebiete abdecken: Verkehrs-Rechtsschutz, Privat- und Berufs-Rechtsschutz, Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz.

Keine Rechtsschutzversicherung ist in den Bereichen Familien- und Erbrecht und bei Bauvorhaben möglich. Beachten Sie: Vor einem anstehenden Prozess können Sie nicht mal eben schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Denn ein Streitfall, der vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eingetreten ist, ist nicht versichert. Nur Versicherungsfälle, die sich nach einer dreimonatigen Wartezeit ereignen, sind abgedeckt. In der Regel ist außerdem nur die Geltendmachung von Ansprüchen versichert, nicht deren Abwehr. Dafür sind die Haftpflichtversicherungen zuständig.

Vielerorts wird der Ton am Arbeitsplatz gegenüber Arbeitnehmern härter. Da wäre es mehr als ärgerlich, wenn Sie aus Angst vor hohen Gerichts- und Anwaltskosten eines Gerichtsprozesses klein beigeben würden, obwohl Sie sich im Recht wähnen. Dagegen schützt die Rechtsschutzversicherung. Wer sie hat, ist im Streitfall abgesichert. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, achten Sie auf eine ausreichend hohe Selbstbeteiligung. So können Sie Prämien sparen und sind bei Prozessen um größere Summen, bei denen auch Gerichts- und Anwaltskosten entsprechend hoch sind, ausreichend geschützt.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen also die Möglichkeit, Ihr Recht ohne finanzielles Risiko erstreiten zu können. Eine Zahlung, zu der Sie verurteilt werden, übernimmt sie allerdings nicht.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG

Die gesetzliche Pflegeversicherung weist viele Gemeinsamkeiten mit der gesetzlichen Krankenversicherung auf: Vom Einkommen wird ein Teil (1,7 Prozent vom Bruttoeinkommen) in die Pflegeversicherung eingezahlt. Doch wie die Krankenkassen steht auch die Finanzierung der Pflegeversicherung auf wackeligen Beinen, denn die Pflegekosten nehmen von Jahr zu Jahr zu. Die gesetzliche Pflegeversicherung kann daher nur eine Standardversorgung sicherstellen. Wer für den Pflegefall mehr will und auf einen gewissen Komfort nicht verzichten möchte, dem bietet sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung an.

Je nach Pflegestufe und Art der Pflege (häuslich oder stationär) zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung einen unterschiedlich hohen Betrag an den Pflegebedürftigen aus. Bei häuslicher Pflege ist auch ein Betrag für die Angehörigen oder Freunde, die die Pflege übernehmen, mit inbegriffen. Trotzdem reicht das nicht. Die Finanzierungslücke muss durch eigene Mittel, z.B. Rente oder Ersparnisse, ausgefüllt werden. Reicht das eigene Kapital dafür nicht aus, so springt das Sozialamt ein – allerdings nur bis zu einer bestimmtem Grenze. Eine Luxus-Seniorenresidenz ist dann nicht drin.

Die Kriterien für die Beitragshöhe einer privaten Pflegeversicherung sind immer gleich: Sowohl der Gesundheitszustand, als auch die Höhe der vereinbarten Leistungen spielen eine wichtige Rolle. Frauen zahlen mehr als Männer, da ihre Lebenserwartung höher ist und sie häufiger pflegebedürftig werden. Billiger wird es, je früher man die Versicherung abschließt.
Wer sich für eine Pflegezusatzversicherung entscheidet, hat die Wahl zwischen drei Varianten:

1. Pflegetagegeld

Wer sich für einen Pflegetagegeldtarif entscheidet, erhält mit dem Beginn der Pflegebedürftigkeit jeden Tag einen vorher im Vertrag festgeschriebenen Geldbetrag. Die Verwendung dieses Tagegeldes ist frei. Es kann z.B. dafür verwendet werden, zusätzliche Pflegeleistungen einzukaufen oder z.B. Kinder für deren Hilfe zu belohnen. Der Pflegetagegeldtarif ist daher eher für Menschen geeignet, die so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung leben möchten und die Angehörige haben, die ihnen dabei helfend zur Hand gehen können.

2. Pflegekosten

Bei einem Pflegekostentarif beteiligt sich die private Versicherungsgesellschaft an den Pflegekosten – zu einem vorher vereinbarten Prozentsatz. Die Leistungen müssen hier allerdings zum gesetzlichen Pflegekatalog gehören. Anders als beim Pflegetagegeld ist somit die Verwendung der Auszahlungen nicht freigestellt. Durch die prozentuale Beteiligung an den Kosten werden allerdings zukünftige Kostensteigerungen in der Pflege abgemildert – ein wichtiger Vorteil gegenüber dem Pflegetagegeld. Pflegekostentarife sind eher für Menschen geeignet, die im Pflegefall nicht zu Hause von Angehörigen gepflegt werden können und sogleich in ein Heim müssten.

3. Pflegerente

Die Pflegerente ist eine in Deutschland recht neue Form der Pflegezusatzversicherung. Hierbei entscheidet sich der Versicherte für eine monatliche Rente, die ab einer bestimmten Pflegestufe ausgezahlt werden soll. Die Rente wird unabhängig vom Verwendungszweck gezahlt und zwar egal, ob zu Hause oder im Heim gepflegt wird. Einige Institute bieten auch eine Pflegerente nach Einmaleinzahlung an. Dann zahlt man nicht kontinuierlich über Monate ein, sondern nur einmal einen hohen Betrag. Auch hier zahlt dann die Versicherung bei einer bestimmten Pflegestufe einen vorher festgelegten Monatsbetrag.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

S-Bahn oder S-Klasse?

Und es gibt sie doch, die Zwei-Klassen-Medizin. Gesetzliche und Private Krankenversicherung stehen sich diametral gegenüber. Masse auf der eine Seite, das Individuum auf der anderen. Die wichtigsten Infos zur Individuallösung PKV.

Als Kassenpatient hat man derzeit nichts zu lachen: Immer mehr Leistungen werden gekürzt oder fallen ganz weg. Das Einzige, was nicht fällt sind die Beiträge. Wer möchte da nicht lieber zu den über acht Millionen Erste-Klasse-Patienten gehören und in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln? Denn wo die Gesetzliche Krankenversicherung eher S-Bahn Niveau hat, bietet die PKV die Chance auf ein S-Klasse-Gefühl. Doch: Optimale medizinische Versorgung bei niedrigen Beiträgen – geht das wirklich?

Bei den privaten Kassen ist Geiz nicht immer geil. Wer nur auf die niedrigsten Beiträge schielt, verliert schnell die Leistungen aus den Augen. Und gerade darauf kommt es bei den Privaten an. Denn anders als bei den gesetzlichen unterscheiden sich die privaten Versicherungen stark in ihren Leistungspaketen.

Auserwählte Gesellschaft

Nicht allen Patienten steht die Tür zu einer privaten Krankenversicherung offen. Nur Selbständige, Freiberufler, Beamte und Besserverdienende (mit einem Einkommen von mindestens 47.250 Euro brutto im Jahr) dürfen in die PKV wechseln.
Das Einkommen zählt bei der Prämie jedoch nicht. Die Versicherungsinstitute wählen selbst, welche Kriterien die Beitragshöhe bestimmen. Meist sind Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und der gewünschte Versicherungsschutz entscheidend. Frauen zahlen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung mehr als Männer. Wer jung und gesund ist, zahlt weniger. So kann man in jungen Jahren mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung einen vierstelligen Eurobetrag sparen und Top-Leistungen genießen.

Heute schon an Morgen denken

Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge jedoch an. Allerdings: „In der Beitragsberechnung wird bereits einkalkuliert, dass mit dem Alter auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zunimmt,“ sagt Ulrike Pott vom Verband der privaten Krankenversicherung und ergänzt: „Hierfür wird eine Altersrückstellung gebildet, indem in jüngeren Jahren höhere Beiträge erhoben werden als es dem Risiko entspricht.“ So schafft sich jeder Privatpatient über die Jahre ein wertvolles Vorsorge-Polster fürs Alter.

Drum wird geprüft, wer sich ewig binden möchte

Jeder, der sich privat versichern möchte, muss sich zunächst einem Gesundheits-Check unterziehen. Wer dabei nicht gut abschneidet, muss mit höheren Beiträgen rechnen. Im Extremfall kann sogar eine Ablehnung erfolgen, denn im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen besteht keine Pflicht, alle Antragsteller aufzunehmen. Dennoch ist Ehrlichkeit Trumpf, denn: Werden frühere Krankheiten verschwiegen, darf die Krankenversicherung kündigen oder Leistungen verweigern.

Top-Leistungen sichern

Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand – manche Dinge kann man kaum ändern. Beim Leistungsumfang allerdings können Sie selbst entscheiden. Die Versicherungsinstitute bieten mehrere Tarife an, vom Standard- bis zum Luxustarif. Außer beim Standardtarif, der im Wesentlichen den Leistungen der gesetzlichen Kassen entspricht und von den Privaten angeboten werden muss, enthalten alle Tarife einen Basisschutz auf hohem Niveau: Freie Arztwahl, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und volle Erstattung der Medikamentenkosten.

Die Kosten für Massagen, Behandlungen durch Heilpraktiker, Sehhilfen und Hörgeräte können ebenfalls zu 100 Prozent übernommen werden. Besonders aber beim Zahnersatz ist der Privatpatient König: 70 bis 100 Prozent der Kosten werden je nach Tarif erstattet – auch wenn hochwertige Materialien wie Gold oder Keramik verwendet werden. Dabei gilt naturgemäß: Je besser die Leistungen, desto höher die Monatsbeiträge. Ideal ist, wenn man seinen Tarif je nach Bedarf anpassen kann. So kann für junge Leute zunächst ein günstiger, abgespeckter Tarif sinnvoll sein, der ab einem bestimmten Lebensjahr aufgebessert wird, ohne gleich unbezahlbar zu werden.

Eigenverantwortung spart Geld

Wenn der Tarif gewählt und der Gesundheits-Check überstanden ist, gibt es noch eine Möglichkeit, Beiträge zu sparen: durch einen Selbstbehalt. Wer beispielsweise bereit ist, pro Jahr 400 Euro seiner Krankheitskosten selbst zu tragen, kann den Beitrag im Schnitt um fünf Prozent drücken. Wichtig ist, dass die dadurch erzielte Ersparnis höher als die Selbstbeteiligung ist. Das ist zumeist bei Selbständigen der Fall. Angestellte verlieren bei einem Selbstbehalt allerdings die entsprechenden Zuzahlungen ihres Arbeitgebers, der wie bei Kassenpatienten die Hälfte der Beiträge (bis zu einer Grenze von 240 Euro im Monat) übernimmt. Aber auch für Privatpatienten gilt: Am besten gar nicht erst krank werden. Denn bei Leistungsfreiheit erhalten Privatversicherte eine Beitragsrückerstattung von bis zu sechs Monatsbeiträgen. Kassenpatienten ist dies nicht vergönnt.

Tipps:

  • Bei der Gesundheitsprüfung sollten Sie auf gar keinen Fall falsche Angaben machen, da Sie so Ihren Versicherungsschutz gefährden.
  • Wer in jungen Jahren einen günstigen Tarif wählt sollte darauf achten, dass er später zu günstigen Konditionen in einen Tarif mit besseren Leistungen wechseln kann.
  • Insbesondere für Selbständige und Freiberufler lohnt ein Selbstbehalt. So können Beiträge gespart werden.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

KFZ-VERSICHERUNG

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Halter von Kraftfahrzeugen Pflicht, da durch Fehlverhalten von Auto-, LKW- und Motorradfahrern Schäden in erheblichem Ausmaß entstehen können. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung stellt sicher, dass den Geschädigten auch dann Schadenersatz gezahlt wird, wenn der Schädiger nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt. Auch soll der Unfallverursacher vor dem finanziellen Ruin bewahrt werden. Zusätzlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Art Rechtsschutzversicherung, denn sie führt Prozesse im Interesse des Versicherten, um unberechtigte Schadenersatzansprüche abzuwehren. Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme von 2,5 Millionen Euro für Personenschäden (bei mehreren Verletzten oder Getöteten bis zu 7,5 Mio. Euro), 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden vorgesehen. Auch deutlich höhere Deckungssummen werden angeboten.

Teil- und Vollkasko bieten zusätzlichen Schutz

Wer Schäden an seinem Fahrzeug wie z.B. Wildschaden oder mutwillige Beschädigungen versichern möchte, kann zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Durch eine Kaskoversicherung ist das Fahrzeug selbst und alles, was serienmäßig dazugehört, mitversichert. Die Teilkasko versichert gegen Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Glasbruch und Überschwemmung. Schmor- oder Haarwildschäden sind ebenfalls versichert. Einige Versicherer zahlen auch bei Marderschäden. Zudem erhält der Versicherte aus der Teilkasko im Schadensfall das notwendige Geld, um sich ein Ersatzfahrzeug zu kaufen oder um eine Reparatur zu bezahlen. Umfangreicheren Schutz bietet die Vollkaskoversicherung. Hier sind sogar selbstverschuldete Unfallschäden mitversichert. Auch so genannte Vandalismusschäden, die dem Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter zugefügt werden, werden von der Versicherung übernommen. Die Vollkaskoversicherung springt auch dann ein, wenn ein Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat und somit nicht haftbar gemacht werden kann.

Wann sich eine Kaskoversicherung lohnt


Für Neuwagen ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kauf kreditfinanziert ist. Wäre der Neuwagen nämlich nicht versichert und es käme zum Totalschaden, dann wäre das Auto verloren und die hohen Kreditschulden blieben bestehen. Es dürfte unter diesen Bedingungen äußerst schwierig werden, ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen. Nach einigen Jahren kann ein Wechsel von der Voll- in die Teilkaskoversicherung sinnvoll sein, um Prämie zu sparen. Ist der Wert des Wagens allerdings sehr gering, so lohnt weder eine Teil- noch eine Vollkaskoversicherung, da Schäden immer nur in Höhe des Zeitwertes beglichen werden. Auch ist bei älteren Fahrzeugen das Diebstahlrisiko nicht mehr besonders hoch.

Bei der Kaskoversicherung besteht die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Dadurch können die Beiträge gesenkt werden. Der Vorteil ist, dass bei geringen Schäden der hohe Verwaltungsaufwand vermieden wird, da diese Schäden vom Versicherten selbst getragen werden. So kann man zum Beispiel eine Selbstbeteiligung von 200 Euro vereinbaren. Ein Schaden bis 200 Euro würde dann komplett vom Versicherten getragen. Bei einem Schaden von beispielsweise 1500 Euro zahlt die Versicherung dann 1300 Euro.

Die Insassenunfallversicherung

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Insassenunfallversicherung abzuschließen. Sie versichert die Insassen des Fahrzeugs unabhängig von der Schuldfrage. Sie schützt bei Unfällen während des Fahrens, beim Be- und Entladen, beim Ein- und Aussteigen, beim Waschen und bei Reparaturen. Für dauerhafte Unfallfolgen können individuelle Versicherungssummen vereinbart werden.

Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs braucht also eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus kann man sich je nach Bedarf mit Teil- oder Vollkasko absichern. Dazu muss jeder Fahrzeughalter abwägen, inwieweit er sich gegen weitergehende Fahrzeugschäden und eigenes Fehlverhalten absichern möchte.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr




 

KAPITALLEBENSVERSICHERUNG

In Deutschland bestehen momentan etwa 66 Millionen Kapitallebensversicherungen. Keine andere Versicherung wird öfter abgeschlossen. Zwei Leistungen beinhaltet sie: Zum einen bietet sie beim frühzeitigen Tod des Versicherten finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen. Zum anderen ist sie ein Sparvorgang. Wie bei der Risikolebensversicherung ist also der Todesfall des Versicherten finanziell abgesichert. Die monatlichen Einzahlungen werden aber zusätzlich dazu verwendet, Kapital fürs Alter anzusparen.

Die Kapitallebensversicherung dient somit auch zur Altersvorsorge. Am Ende der Laufzeit bekommt der Versicherte dann die eingezahlten Beiträge mit einer Überschussbeteiligung zurückgezahlt. Der Garantiezins, also der gesetzliche Mindestzins, der auf die eingezahlten Beiträge garantiert sein muss, beträgt momentan 2,25 Prozent. Eine höhere Verzinsung ist aber möglich, wenn hohe Überschüsse vom Versicherer erwirtschaftet werden.

Sollten Sie Alleinernährer Ihrer Familie sein, dann ist es wichtig, dass im Todesfall für eine finanzielle Absicherung gesorgt ist, damit Ihre Familie nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Dazu ist eine Lebensversicherung notwendig. Wenn Sie zusätzlich zur Todesfallabsicherung, der ja alleine durch eine Risikolebensversicherung abgesichert wäre, für die Altersvorsorge sparen möchten, bietet sich die Kapitallebensversicherung an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsmakler, ob sich dadurch für Sie Steuervorteile ergeben. Diese sind insbesondere für Selbständige realisierbar. Bedenken Sie aber: Wenn Sie eine Kapitallebensversicherung abschließen, sollten Sie auch über die gesamte Laufzeit die Beitrage einzahlen können.

Wer seine Kapitallebensversicherung vor Ende der Laufzeit kündigt, erhält vom Versicherer den so genannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser kann aber relativ gering sein, da der Versicherte die Kündigungskosten trägt und natürlich auf die Schlussüberschüsse verzichten muss. Eine Alternative zur Kündigung ist der Policenverkauf auf dem Zweitmarkt. Der Versicherte erhält hier meist eine höhere Abfindung als den Rückkaufswert des Versicherungsinstitutes. Eine unabhängige Beratung, ob eine Kündigung, der Verkauf oder eine Laufzeitänderung der Versicherung vorteilhafter ist, bieten die Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten an.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat allerdings kürzlich die Rechte der Versicherten in Sachen Rückkaufsrecht gestärkt. Bei vorzeitigen Kündigungen können die Versicherten mit deutlich höheren Rückkaufswerten rechnen. Die Richter entschieden, dass mindestens die Hälfte der Beiträge zurück erstattet werden müssen. Auch wurde vom BGH mehr Kostentransparenz von den Versicherungsinstituten gefordert. Diese müssten dafür sorgen, dass die Versicherten an den mit ihren Beiträgen geschaffenen Vermögenswerten bei der Schlussauszahlung angemessen beteiligt werden.

Fazit: Die Kapitallebensversicherung ist Lebensversicherung und Sparanlage in einem. Die Familie ist abgesichert und am Ende der Laufzeit erhält der Versicherte die Einzahlungen zuzüglich Rendite ausgezahlt.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

HAUSRATVERSICHERUNG

Gegen Schäden, die durch Feuer, Rohrbruch, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruch und Vandalismus entstehen, können Sie sich durch einer Hausratversicherung schützen. Im Schadensfall werden dann die zerstörten bzw. gestohlenen Gegenstände ersetzt. Die Hausratversicherung wird auf eine bestimmte Versicherungssumme abgeschlossen. Diese sollte dem Neuwert aller Gegenstände im Haushalt entsprechen, damit Sie sich im Schadensfall mit allen notwendigen Möbeln und Elektrogeräten neu eindecken können. Versichert sind aber auch Kleidung, Teppiche, Bücher, Musikinstrumente bis hin zu Satellitenschüsseln und der Kellereinrichtung.

Sämtliche Gegenstände des Haushaltes und der Einrichtung und sogar Wertsachen wie Schmuck, Wertpapiere, Bargeld und Kunstgegenstände sind mitversichert. Hier gelten allerdings Höchstgrenzen von in der Regel 20 Prozent der Versicherungssumme. Deshalb sollten Sie bei allzu kostbaren Wertgegenständen über eine Spezialversicherung nachdenken. Mitversichert sind aber auch die Gegenstände in Ihrer Wohnung, die z.B. Verwandten oder Freunden gehören. Nur das Hab und Gut eines Untervermieters deckt Ihre Hausratversicherung nicht ab.

Eine Hausratversicherung schützt aber nicht nur die eigene Wohnung. Selbst im Urlaub, wenn das Zimmermädchen Ihre Uhr vom Nachttisch entwendet oder ein Einbrecher Ihren Reisekoffer aus dem Hotelzimmer stiehlt, steht die Hausratversicherung dafür ein. Auch wenn Ihre Kinder studieren, Wehr- oder Zivildienst verrichten oder in der Ausbildung sind, ist deren Wohnung mitversichert. Dies gilt allerdings nur, wenn die Kinder ihren Lebensmittelpunkt noch im elterlichen Hause haben.

Bedenken Sie, dass die Versicherung einen Schaden nicht zahlt, wenn er durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Da es bei der Auslegung von grober Fahrlässigkeit zu Uneinigkeiten kommen kann, werden von Versicherern oft bestimmte Sorgfaltspflichten in den Vertrag hineingeschrieben. So kann z.B. gefordert werden, dass Waschmaschinen nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen, damit man im Falle eines Wasserschadens schnell eingreifen kann. Auch wer bei Abwesenheit sein Fenster geöffnet lässt, hat bei einem Diebstahl schlechte Karten bei seiner Versicherung. Ein gewisses Maß an Achtsamkeit ist also notwendig.

Zusätzlich zur normalen Hausratversicherung können Sie eine Fahrrad-, Glas- und Elementarschadenversicherung abschließen. Die Hausratversicherung würde das Fahrrad nur ersetzen, wenn es aus der geschlossenen Garage gestohlen würde. Eine Fahrradversicherung schließt auch Diebstahl unter freiem Himmel mit ein. Eine Glasversicherung kann bei großflächigen Isolierglasscheiben sinnvoll sein. Wer z.B. einen Wintergarten baut, sollte darüber nachdenken. Ebenfalls als Ergänzung zur Hausratversicherung kann eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Diese ersetzt Schäden aus Überschwemmungen, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und ähnliches. Hierbei sind die Prämien je nach Gefährdung unterschiedlich. In besonders hochwasserbedrohten Regionen ist beispielsweise eine Versicherung gegen Überschwemmung nur sehr schwierig zu bekommen.

Prinzipiell gilt: Je wertvoller die Wohnungseinrichtung, desto wichtiger ist eine Hausratversicherung. Drei Viertel aller Haushalte haben sie. Wichtig ist, dass eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart wird, die dem Neuwert aller Hausratsgegenstände entspricht.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn: Wer anderen durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss auch dafür aufkommen. Und zwar in vollem Umfang. Das mag beim Rotweinfleck oder bei der zertrümmerten Vase nicht allzu teuer werden, falls aber Personen durch fahrlässiges Verhalten verletzt werden, kann es zu erheblichen Schadenersatzforderungen kommen. Um sich dagegen abzusichern, ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Denn ohne Haftpflichtversicherung haftet man mit seinem gesamten Vermögen und seinem Einkommen bis zur Pfändungsgrenze. Daher ist es wichtig, dass eine hohe Deckungssumme vereinbart wird. Diese sollte mindestens 2,5 Millionen Euro betragen.

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die im privaten Umfeld des Versicherten, wie etwa Nachbarschaft, Familie, Freizeit und Sport, entstehen. Sie prüft auch, ob Schadenersatzansprüche Dritter gerechtfertigt sind und führt und finanziert notfalls auch Gerichtsprozesse. Somit schützt sie den Versicherten auch vor unberechtigten Forderungen. Die Versicherung zahlt allerdings nicht bei Schäden, die absichtlich verursacht wurden. Bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung kann eine geringe Selbstbeteiligung gewählt werden. Dies ist sinnvoll, da man dadurch Prämien sparen kann und kleine Schäden, die mehr Verwaltungskosten verursachen als die Schadenssumme groß ist, gar nicht erst gemeldet werden müssen. Denn nach mehreren Schäden ist es gut möglich, dass die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsvertrag kündigt. Danach kann es schwierig sein, einen neuen, günstigen Versicherer zu finden.

Bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sind in der Regel sowohl Ehepartner als auch die Kinder mitversichert. Auch erwachsene Kinder genießen den Versicherungsschutz, solange sie unverheiratet sind und noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Lebt der Versicherte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, so kann der Partner ebenfalls kostenlos mitversichert werden. Dies muss das Versicherungsunternehmen allerdings schriftlich bestätigen. Kinder unter 7 Jahren können für von ihnen verursachte Schäden per Gesetz nicht haftbar gemacht werden. Wenn die Eltern in solch einem Fall ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, muss die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Der Geschädigte bleibt dann auf seinem Schaden sitzen. Für Unfälle im Straßenverkehr müssen seit Neuestem Kinder bis 10 Jahre nicht mehr haften. Gegen ungerechtfertigte Ansprüche wird die Familie des Kindes durch die Versicherung geschützt.

Die private Haftpflichtversicherung versichert allerdings nicht die Risiken, die zum Beispiel durch Vermietung von Immobilien, Heizöltankschäden und Hundehaltung auftreten können. So sollten Hunde- und Pferdehalter eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen, da sie für alle Schäden haften, die ihr Tier angerichtet hat, auch wenn ihnen selbst kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung braucht, wer ein Grundstück oder ein Haus besitzt, in dem Wohnungen vermietet werden. Denn Grundstücks- und Hauseigentümer müssen ihren Besitz in verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand halten. Für Hausbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen, reicht die normale private Haftpflichtversicherung aus.

Die Haftpflichtversicherung ist also eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schätzt den Versicherten und seine Familie vor dem finanziellen Ruin, wenn durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn bei dritten Personen oder deren Eigentum ein schwerer Schaden entstanden ist.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

BRITISCHE LEBENSVERSICHERUNG

Kontinentale Mindestverzinsung adé. Wer für seine Hinterbliebenen engagiert vorsorgen möchte, sollte das deutsche Zinstal verlassen und sich jenseits des Kanals nach höheren Renditen umsehen. Das Ziel: Britische Policen.

Wenn Ihnen die Rendite von Kapitallebensversicherungen zu mager, das Risiko von Aktienfonds aber zu hoch ist, sollte Sie überlegen, ob Sie nicht längst reif für die Insel sind. Denn Britische Lebensversicherungen bieten sowohl hohe Renditen als auch eine sichere Anlage.

Pimp my yield

Längst sind britische Policen in Deutschland auf dem Vormarsch. Bereits jeder zehnte Euro, der hierzulande in eine Lebensversicherung investiert wird, fließt nach Großbritannien. Die Britische Lebensversicherung vereint, ähnlich wie die teutonische Kapitallebensversicherung, eine Risikolebensversicherung mit einem Sparplan. Der wesentliche Unterschied ist aber, dass bei britischen Versicherungen 50 bis 80 Prozent der Beiträge in Aktien angelegt werden – theoretisch wären sogar 100 Prozent möglich. Bei deutschen Kapitallebensversicherern hingegen ist die Aktienanlage auf nur 35 Prozent beschränkt.

Safety first

Trotz der hohen Aktienanteile sind Britische Lebensversicherungen eine recht sichere Anlage. Denn auch wenn es keinen Garantiezins wie bei Kapitallebensversicherungen aus Deutschland gibt, so ist doch garantiert, dass der Wert der Anteile niemals fallen kann. Zusätzlich wird bei Britischen Lebensversicherungen jedes Jahr eine Garantie für das nächste Jahr ausgesprochen, die nicht zurückgenommen werden kann. Für das Jahr 2005 haben britische Lebensversicherer einen Bonus zwischen 2,5 und 4 Prozent gewährt. Außerdem werden in guten Börsenjahren Rücklagen gebildet, die in schlechten Zeiten ausbezahlt werden. „Smoothing“ nennt das der Brite.

Time to say hello

Wer sein Geld auf die Insel schickt, muss wirklich keine Angst haben, dass es für immer „good bye“ sagt. Die staatliche Kontrolle britischer Versicherer ist nämlich vorbildlich. Zum einen müssen die Auflagen der britischen Aufsichtsbehörde (FSA) erfüllt werden. Diese prüft in erster Linie die Solvabilität, also die Erfüllbarkeit von finanziellen Zusagen. Zum anderen unterliegen britische Versicherer, die ihre Policen in Deutschland anbieten, auch der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) – doppelte Kontrolle hält eben besser.

Bei der Lebensversicherung gab es in Deutschland einige gesetzliche Änderungen. „Zwar unterliegen bei Neuverträgen, die ab 1.1.2005 abgeschlossen werden, bei einer Kapitalauszahlung die Erträge zumindest zur Hälfte dem individuellen Steuersatz, aber dafür können die Policen künftig wesentlich flexibler gestaltet werden“, sagt Michael Hanitz, Vertriebs-Chef Deutschland von Clerical Medical, einem führenden Anbieter Britischer Lebensversicherungen. Positiv für die Versicherungsnehmer ist allerdings, dass Lebensversicherer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zukünftig für mehr Kostentransparenz und eine bessere Überschussbeteiligung sorgen müssen. Dieses Urteil richtete sich vor allem an die Anbieter von deutschen Kapitallebensversicherungen, denn Briten-Experte Hanitz unterstreicht: „Die Transparenz, die das höchste deutsche Gericht fordert, erfüllen wir längst.“

Welcome to the club

Bei britischen Lebensversicherern handelt es sich oft um Gesellschaften oder Versicherungsvereine. Mit dem Versicherungsabschluss wird man dann automatisch Mitglied. Das hat den Vorteil, dass man an der Gewinnausschüttung komplett beteiligt ist, ohne dass weitere Institute oder Vermittler die Rendite schmälern. Und die Renditechancen sind enorm: In den letzten 25 Jahren wurden durchschnittlich zweistellige Renditen realisiert. Momentan liegen die Renditeerwartungen der Versicherungsinstitute zwischen 6 und 9 Prozent. Sonnige Aussichten auf der sonst so trüben, verregneten Insel.

Britische Lebensversicherungen sind zudem recht flexibel. Bei Vertragsabschluss kann die Laufzeit individuell bestimmt werden. Außerdem hat der Versicherte das Kapitalwahlrecht, das heißt, dass er jederzeit entscheiden kann, ob er am Ende der Laufzeit eine monatliche Rente oder die Gesamtsumme ausbezahlt bekommen möchte. Außerdem kann man bereits fünf Jahre vor Vertragsablauf eine Auszahlung verlangen.

Positiv: Für deutsche Anleger gibt es kein Währungsrisiko, da Britische Lebensversicherungen auch auf Euro-Basis abgeschlossen werden können. So erobert der Euro doch noch die britischen Inseln.

Tipps:

  • Achten Sie auf Abschluss- und Verwaltungskosten. Niedrigere Kosten bedeuten für Sie eine höhere Rendite
  • Wählen Sie eine ausreichend lange Laufzeit, um das Risiko von Kursschwankungen auf dem Aktienmarkt zu minimieren
  • Achten Sie auf das Rating der verschiedenen Versicherungsangebote und vergleichen Sie.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

1,2,3 und raus

Niemand denkt gerne daran, doch jeder dritte Arbeiter wird vor der Rente berufsunfähig. Oft droht dann der finanzielle Absturz. Auf den Staat kann man sich in diesem Falle nicht mehr verlassen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb ein absolutes Muss. Die Fakten:

Drei von vier Deutschen spielen Roulette mit ihrer finanziellen Absicherung. Nicht einmal jeder vierte Deutsche hat sich für eine Berufsunfähigkeit abgesichert. Und das, obwohl etwa jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig wird. Mit der Rente ab 67 werden diese Zahlen noch gravierender ausfallen.
Berufsunfähig ist, wer nach medizinischem Befund in dem bisher ausgeübten Beruf auf Dauer zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig ist. Dabei sind keineswegs Unfälle die Hauptursache der Berufsunfähigkeit, sondern zu über 90 Prozent Krankheiten. Die können jeden treffen. Um dann die schwerwiegenden finanziellen Einbußen abzumildern, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar. Wer sie hat, dem ist im Leistungsfall eine monatliche Rente für die vereinbarte Laufzeit sicher, so dass er von Hartz IV verschont bleibt.

Nicht den Bock zum Gärtner machen

Die Unterstützung bei Berufsunfähigkeit von Vater Staat ist dürftig. Die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente wurde 2001 durch die weitaus niedrigere Erwerbsminderungsrente ersetzt. Und die kann bei weitem nicht mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mithalten. Denn bei der Erwerbsminderungsrente ist nicht der ausgeübte Beruf ausschlaggebend, sondern die Fähigkeit, irgendeinen Beruf ausüben zu können. Ausbildung, Beruf und Lebensumstände werden von staatlicher Seite aus nicht mehr berücksichtigt. So erhält der Ingenieur keine staatliche Rente, wenn er noch als Nachtportier arbeiten könnte.

Ausnahme: Für alle vor 1961 Geborenen gilt nach wie vor Berufsschutz. Die Erwerbsminderungsrente wird aber nur dann voll ausgezahlt, wenn eine Person keine drei Stunden am Tag arbeiten kann. Können drei bis sechs Stunden am Tag gearbeitet werden, ist die halbe staatliche Erwerbsminderungsrente fällig.

Die private Berufsunfähigkeitsrente hingegen kann nicht den Bock zum Gärtner machen. Wenn der Versicherte seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, unabhängig davon, ob er eine andere Tätigkeit ausüben könnte, erhält er die vertraglich vereinbarte Rente. Wichtig hierbei: Der Versicherte sollte darauf achten, dass im Versicherungsvertrag ein Verzicht auf die so genannte abstrakte Verweisung enthalten ist. Sonst ist auch hier eine Verweisung auf einen anderen Beruf möglich – aber nur, wenn dieser mit der Ausbildung und dem bisherigen Gehalt des Versicherten vergleichbar ist.

Aber nicht nur Berufstätige sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sondern jeder im erwerbsfähigen Alter. Insbesondere jüngere Menschen, die nicht über eine ausreichende Grundabsicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verfügen, brauchen sie, um nicht durch Unfall oder Krankheit zum Sozialhilfefall zu werden. Ohnehin erhalten sie die günstigsten Konditionen. Daher sollten sich auch Auszubildende und Studenten frühzeitig versichern. Aber auch Hausfrauen und -männer benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn sie erbringen Leistungen, die ansonsten teuer eingekauft werden müssten.

Nicht jeder ist willkommen

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhält nicht jeder Interessent die gleichen Konditionen. Wer beim obligatorischen Gesundheits-Check schlecht abschneidet, nicht mehr der Jüngste ist oder einen körperlich belastenden Beruf hat, muss mit einem Risikoaufschlag oder gar einer Ablehnung rechnen. Denn die Versicherer sind nicht gezwungen, jeden Antragsteller anzunehmen. Gute Karten hat, wer jung und gesund ist. Wer dann auch noch einen ungefährlichen Beruf ausübt, dem ist ein Top-Tarif sicher. Schlecht beraten ist allerdings, wer bei den Gesundheitsfragen flunkert, denn dadurch wird der Versicherungsschutz gefährdet. Auf die ärztliche Schweigepflicht kann man sich jedenfalls nicht verlassen. Mit der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag wird diese aufgehoben.

Tipps

  • Beantworten Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit mit größter Sorgfalt und unbedingt wahrheitsgemäß. Ansonsten kann das Versicherungsinstitut später vom Vertrag zurücktreten.
  • Achten Sie auf den Verzicht auf abstrakte Verweisung. Dadurch kann der Versicherer dem Kunden die Rente nicht mit der Begründung verweigern, er könne ja noch in einem anderen Beruf arbeiten.



Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

ARBEITSRECHTSSCHUTZ

Rambos in Nadelstreifen

Wenn der Aufschwung nicht kommt, macht mancher Chef wenigstens rhetorisch die Bremsen los. Im schlimmsten Fall folgt der Verbalattacke auch der Vollzug des Angedrohten. Wer dagegenhalten möchte, sollte sich vorher besser absichern – mit einer Arbeits-Rechtsschutzversicherung.

Ein Satz wie in Stein gemeißelt: „Wir müssen alle den Gürtel enger schnallen.“ Doch längere Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich, Kürzungen beim Weihnachtsgeld und unbezahlte Überstunden sind für viele Arbeitnehmer längst Alltag. Kein Wunder also, dass immer mehr Chefs ihre Angestellten vor Gericht wiedersehen. Bereits eine halbe Million Prozesse werden alljährlich vor den Arbeitsgerichten Deutschlands ausgefochten.

Kein Rückzug

Recht haben und Recht bekommen, sind jedoch auch beim Streit mit dem Boss zwei verschiedene Sachen. Da wäre es schade, wenn Sie aus Angst vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten zähneknirschend klein beigeben und beispielsweise auf Ihr ausstehendes Gehalt verzichten. Hier hilft eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung. Mit ihr in der Tasche begegnen Sie Ihrem Chef auf gleicher Augenhöhe. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, sichert Sie die Arbeits-Rechtsschutzversicherung gegen hohe Anwalts- und Gerichtskosten ab.

Wir versuchen es demnächst mal ohne Sie

Stress mit dem Chef gibt es hauptsächlich wegen Kündigungen, Abmahnungen, Urlaubsanspruch und ausbleibenden Gehaltszahlungen. Aber auch gegen eine Versetzung oder unbefriedigende Arbeitszeugnisse kann man sich wehren. Ein Rechtsstreit kostet allerdings nicht nur Nerven, sondern auch Geld – zumindest wenn man nicht versichert ist. Bei einer Niederlage vor Gericht kommen zum Karriereknick oft auch noch hohe Kosten hinzu. Selbst bei einem erfolgreichen Prozess wird man zur Kasse gebeten. Denn Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht haben die Besonderheit, dass der Gewinner des Prozesses seine Anwaltskosten in der ersten Instanz selber tragen muss.

Erst in den nächsten Instanzen kommt der Unterlegene für sämtliche Kosten auf. Kurios: Diese Regelung wurde ursprünglich geschaffen, um finanzschwache Arbeitnehmer zu schützen – sie sollten nicht bei einer Niederlage die horrenden Anwaltsgehälter ihrer Arbeitgeber übernehmen müssen. Es war offenbar nicht eingeplant, dass auch der Kläger einen Anwalt benötigen könnte. Heutzutage sind die tariflichen und einzelvertraglichen Bestimmungen im Arbeitsrecht aber so kompliziert, dass eine Beratung durch einen erfahrenen Anwalt oft sinnvoll ist.

Da kommt was zusammen

Gerade bei einem hohen Streitwert lohnt sich der Arbeits-Rechtsschutz. Denn um so höher der Streitwert, desto höher sind Gerichts- und Anwaltskosten. Der Streitwert wird vorher vom Gericht festgelegt. Bei Kündigungsprozessen beträgt dieser drei Monatsgehälter. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3000 Euro wären dann Anwaltskosten von über 1500 Euro möglich. Hinzu kämen Gerichtskosten von rund 180 Euro.

Der Streit zur rechten Zeit

Arbeits-Rechtsschutzversicherungen werden oft mit einer Privat-Rechtsschutzversicherung im Paket angeboten. Dieses Paket kann je nach Bedarf noch um Verkehrs- und Mietrechtschutz erweitert werden. Beachten Sie: Beim Arbeits-Rechtsschutz gilt der Versicherungsschutz erst nach einer Wartezeit von drei Monaten. Zeichnet sich ein Streitfall ab, können Sie nicht mal eben schnell durch einen Versicherungsabschluss die Anwaltskosten sparen. Bei Rechtschutzversicherungen kann es durchaus sinnvoll sein, eine hohe Selbstbeteiligung zu wählen. Dadurch zahlen Sie niedrigere Beiträge und sind trotzdem bei großen Streitsummen, die mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden sind, ausreichend geschützt. Außerdem bewahren Sie sich selbst davor, wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt zu laufen. Die Versicherungsinstitute mögen nämlich keine Prozesshanseln. Bereits nach zwei Streitfällen innerhalb von 12 Monaten dürfen sie die Versicherung kündigen.

Tipps:

  • Bei Arbeitsgerichten muss selbst der Gewinner seine Anwaltskosten übernehmen. Daher ist ein Rechtsschutz im Beruf besonders wichtig.
  • Wählen Sie eine Selbstbeteiligung. So senken Sie Ihre Beiträge und sind trotzdem bei hohen Streitsummen optimal geschützt. Denn: Je höher der Streitwert, desto höher das Anwaltshonorar.
  • Ziehen Sie nicht wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht – das sehen die Versicherungsinstitute nicht gerne.


Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

Private Versicherungen

Das Angebot an Versicherungen wird stets verbessert: Für alle Lebenssituationen und nahezu jedes Sicherheitsbedürfnis gibt es die passende Versicherung. Das führt aber auch dazu, dass die Versicherungswelt immer komplexer und für den Verbraucher undurchschaubarer wird. Mit unserer Wissensrubrik möchten wir Ihnen zum richtigen Durchblick verhelfen.

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