DREAD-DISEASE-VERSICHERUNG: DIE SCHÖNE UNBEKANNTE

Versicherungen springen ein, wenn etwas Schlimmes passiert ist. Dafür sind sie gedacht. Ebenso verhält es sich bei den Dread-Disease-Versicherungen. Übersetzt bedeutet Dread Disease: Schwere, gefürchtete Krankheit. Demnach handelt es sich bei dieser Police um eine zusätzliche Absicherung der Lebensumstände, die sich in Folge einer schweren Krankheit meist drastisch verändern können.

In Amerika schon lange bekannt, ist die Dread-Disease-Versicherung in Deutschland erst seit Anfang der 90er Jahre ein Begriff. Die noch wenigen deutschen Anbieter verbuchen kontinuierlich eine steigende Nachfrage nach dem Zusatz-Versicherungsmodell, das überzeugend und relativ unkompliziert klingt.

Welche schweren Erkrankungen sind versichert?

Die Anzahl und Art der versicherten Krankheiten variiert von Anbieter zu Anbieter. Bei allen aufgelistet sind Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Anspruch auf Versicherungsleistung besteht beispielsweise auch bei:

  • vollständigem Verlust der Sehkraft auf beiden Augen
  • Lähmung mindestens zweier Extremitäten
  • Verbrennung 3. Grades an mehr als 20% der Körperfläche
  • berufliche erworbene HIV-Infektion, so lange keine zulässigen Therapieformen angeboten werden

Wichtig für den Anspruch auf Versicherungsleistung ist die eindeutige ärztliche Diagnose der Erkrankung. In manchen Fällen werden noch klinische, radiologische oder histologische Labornachweise verlangt.

Weitere wesentliche Eckpunkte in den Dread-Disease-Versicherungen:

  • Der Zeitpunkt der Auszahlung variiert ebenfalls von Anbieter zu Anbieter, erfolgt generell in wenigen Wochen, meist nach einer Prüfungszeit von einem Monat.
  • Es bestehen Fristen bis der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Auch diese sind bei jedem Anbieter unterschiedlich.
  • Die Einmalzahlung der vereinbarten Versicherungssumme ist unabhängig davon, ob der Versicherte später wieder vollständig gesund wird oder nicht.
  • Der Versicherungsschutz tritt auch dann in Kraft, wenn der Versicherte trotz schwerer Krankheit arbeiten kann.
  • Die ausgezahlte Summe ist nach derzeitiger Rechtslage steuerfrei.
  • Entsteht in Folge eines Unfalls eine schwere Erkrankung, so fällt das ebenfalls unter den Versicherungsschutz.
  • Psychische Erkrankungen und typische Zivilisationskrankheiten, wie chronisches Rückenleiden, sind nicht versichert.
  • Die Kosten der Diagnosen und Laboruntersuchungen sind vom Versicherten selbst zu tragen.
  • Der Anspruch an Auszahlung ist mit zusätzlichen Klauseln versehen, die bei jeder aufgeführten Erkrankung genau auf die Art und Stärke des Erkrankungsgrads verweisen.

Die Dread-Disease-Versicherung gibt es meist als Zusatzpolice, beispielsweise als Ergänzung zur Lebensversicherung. Zwei Modelle werden angeboten. Einmal das Risikomodell, bei dem nur Geld fließt, wenn eine Erkrankung innerhalb der Vertragslaufzeit eintritt. Die zweite Variante ist an einen Fond gebunden. Dabei erhält der Versicherte nach Ablauf der vereinbarten Vertragszeit eine Ausschüttung, die allerdings erheblich kleiner ausfällt, als die Summe der monatlichen Einzahlungen. Die Höhe der Prämien variiert je nach Modell und ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Das Alter, die vorherigen Krankheiten, Erbanlagen und bestehende Risikofaktoren bestimmen ebenfalls die Höhe der monatlichen Zahlungen.

Dread-Disease-Versicherungen versus Berufsunfähigkeitsversicherungen?

Dadurch, dass bei den Dread-Disease-Versicherungen der Versicherungsschutz unabhängig von der Erwerbsunfähigkeit ist, wird sie mit Recht als interessante Alternative zu den klassischen Berufsunfähigkeitsversicherungen gesehen. Doch das sollte wohl überlegt sein. Das Risiko des ausgeübten Berufs bestimmt häufig, welche Versicherungsart letztendlich gewählt wird. Warum? Bei einem körperlich anstrengenden Beruf, beispielsweise Möbelpacker oder Fliesenleger, kann die Genesungszeit bis zur Wiederaufnahme der Arbeit mitunter Jahre in Anspruch nehmen. Die Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen monatlich so lange, bis der Versicherte ohne finanzielle oder körperliche Einbußen wieder arbeiten kann. Die Dread-Disease-Versicherungen hingegen zahlen einmalig die vereinbarte Summe, unabhängig von der Diagnose eventuell bleibender Folgeschäden. Das heißt: Sollten die Kosten im Rahmen der Genesung oder Pflege die Versicherungssumme übersteigen, kann es passieren, dass der Versicherte letztendlich mit leeren Händen dasteht. Andererseits kann es von Vorteil sein, beispielsweise im Falle einer Lähmung, eine stattliche Summe für einen behindertengerechten Umbau zur Verfügung zu haben.

Bei Berufsgruppen mit körperlich leichter Arbeit empfiehlt es sich eher, eine Dread-Disease-Versicherung gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. In der Regel ist die Wiederaufnahme der Arbeit beispielsweise bei Büroangestellten früher möglich. So profitieren sie von der Einmalzahlung, die über die Genesungszeit hinaus noch anteilsweise besteht.

Doch die Wahrscheinlichkeit, eine schwere Erkrankung zu erleiden, steht im Allgemeinen nicht in Verbindung mit dem Beruf, der ausgeübt wird. Ob die Dread-Disease-Versicherungen demnach als Alternative zu den klassischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen gewählt werden, sollte jeder für sich selbst entscheiden. Wer es sich leisten kann, dem sei die sinnvollste Variante empfohlen, um die eigene Arbeitskraft und Person optimal abzusichern: Eine Kombination aus beiden Versicherungsmodellen.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr!

LEBENSVERSICHERUNGEN ERLEBEN NEUEN BOOM

Gerade im Zuge der aktuellen Diskussionen um die Rente machen sich immer mehr Menschen Gedanken um ihre Zukunft. Wer seinen Lebensstandard halten möchte, muss auf eine private Altersvorsorge zurückgreifen. Eine wieder beliebte Vorsorgeart sind Lebensversicherungen. Seit 2008 können Versicherungsnehmer von neuen Verbraucherrechten profitieren.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stärkt Verbrauchern den Rücken. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 hat die VVG-Überarbeitung zugunsten des Versicherungsnehmers gefordert. Wer ab 2008 eine Lebensversicherung abschließt, dem winken höhere Gewinnbeteiligungen, mehr Durchblick und handfeste Steuervorteile. Die wichtigsten Änderungen für Lebensversicherungen im Überblick.

Anspruch auf Überschussbeteiligung

Erwirtschaftet ein Versicherer Überschüsse aus dem Geld des Versicherten, der sich für eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung entschieden hat, so hat dieser Anspruch auf eine Überschussbeteiligung. Obwohl diese Prozedur schon vor der VVG-Reform Gang und Gäbe war – in den VVG-Richtlinien war sie bisher nicht festgehalten.

Zu diesen Überschüssen zählen auch die sogenannten stillen Reserven (noch nicht realisierte Gewinne). Diese können beispielsweise aus Kursgewinnen bei Aktien oder der Investition in Immobilien resultieren. Bedingung: Die Gewinne wurden durch Beiträge des Versicherten erzielt. Dabei obliegt es den Versicherern, diese stille Reserven offen zu legen und ihren Kunden jährlich über dessen Gewinn zu unterrichten. Bei Beendigung des Vertrags erhält der Versicherte die Hälfte der stillen Reserven, die andere Hälfte geht an das Unternehmen, um ggf. auftretende Kursschwankungen ausgleichen zu können. So werden sowohl die Interessen des Versicherten als auch des Versicherers berücksichtigt.

Mindestauszahlung bei Kündigung

Bis Ende 2007 erhielt jeder, der vorzeitig aus seinem Lebensversicherungsvertrag aussteigen wollte, wenig bis gar keine Rückzahlungen. Doch seit 2008 ist alles anders: Versicherungsnehmer haben nun ein Anrecht auf eine Mindestauszahlung. Künftig müssen die noch ausstehenden Beiträge anteilig erstattet werden. Ein Verlustgeschäft bleibt der vorzeitige Versicherungsaustritt aber auch weiterhin. Bei einer Kündigung werden die Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt. Somit ist der Rückkaufwert in den ersten Jahren höher.

Transparenz beim Abschluss

Verbraucher erhalten einen genauen Überblick über Abschluss- und Vertriebskosten. Reine Prozentangaben sind nicht mehr ausreichend, vielmehr sollen die konkreten Beträge in Euro angegeben werden. Mittels einer Modellrechnung erhält der Versicherungsnehmer einen Einblick in die ihm zustehenden Leistungen und deren Kosten. Diese Prognosen müssen auf drei verschiedenen Zinssätzen basieren. So kann sich der Versicherungsnehmer von Anfang an vor Augen führen, wie viel er in seine Lebensversicherung investiert. Jedes Beratungsgespräch wird protokolliert. Dieses Protokoll wird anschließend sowohl durch den Versicherer als auch den Versicherten unterzeichnet. Für beide Seiten bedeutet dies mehr rechtliche Sicherheit.


Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr!

VERSICHERUNG FÜR WINTERSPORTLER

Sicher die Pisten runter


Der Winter ist da – und mit ihm die neue Skisaison. Jedes Jahr begeben sich unzählige Skibegeisterte in die Berge und verbringen dort ihre Zeit mit Skifahren und Après-Ski. Das dabei bestehende Risiko wird jedoch nicht von jedem ernst genommen. Jährlich verunglücken über 60.000 Wintersportler allein in den beliebtesten Alpenregionen Europas. Und regelmäßig bleiben verunglückte Skifahrer auf Folgekosten sitzen, weil sie sich nicht ausreichend versichert haben.

Skifahren ohne Risiko

Wer in den Skiurlaub reist, sollte sich nicht nur um seine Ausrüstung Sorgen machen, sondern zunächst einmal an sich selbst denken. Sicher fährt man mit einer privaten Unfallversicherung die Pisten runter. Diese übernimmt bei einer aus einem Skiunfall resultierenden Invalidität die aufkommenden Kosten. Darüber hinaus sind oftmals Bergungskosten in dieser Versicherung enthalten. Zum Beispiel kann ein Hubschraubertransport schnell Unkosten im vierstelligen Bereich erzeugen. Umso wichtiger ist es, dass Wintersportler sicher stellen, dass sie für den Krankentransport nicht selbst aufkommen müssen.

Skifahrer, die sich auf der Skihütte mehrere Gläser Jagertee gönnen und anschließend auf Skiern ins Tal rasen, riskieren ihren Versicherungsschutz. Denn eine Unfallversicherung muss nicht für Schäden aufkommen, die durch eine „Bewusstseinsstörung“ verursacht wurden. Mittlerweile versichern einige Gesellschaften zusätzlich auch Unfälle, die unter Alkoholeinfluss entstanden sind.

Ein Skifahrer mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung braucht keine Unfallversicherung. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt jegliches Invaliditätsrisiko ab. Die teuren Transport- bzw. Bergungskosten werden dagegen nicht übernommen. Diese können jedoch durch den Autoschutzbrief oder durch die Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt werden.

Damit alle anfallenden Kosten abgedeckt sind

Wenn ein gesetzlich Krankenversicherter seine Skiurlaub im Ausland verbringen möchte, sollte er unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Ansonsten bleibt er auf einem Teil seiner Arztrechnungen sitzen. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für Arzt- und Krankenhausbehandlungen, sondern auch jene für einen Krankenrücktransport nach Deutschland, sofern dieser medizinisch notwendig ist.

Ein weiteres Muss ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Diese zahlt, wenn durch eigenes Verschulden andere zu Schaden kommen. Bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme werden beispielsweise Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Ansprüche wegen Verdienstausfall oder bleibender Gesundheitsschäden des Geschädigten übernommen.

Wer seine Skiausrüstung versichern möchte, dem sei eines gesagt: Der Abschluss einer Wintersportgeräteversicherung ist nicht notwendig. Werden Skier durch Raub oder Einbruchdiebstahl entwendet, so haftet dafür die Hausratsversicherung.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr!

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung: Wenn der Öltank nicht ganz dicht ist

Bereits in der Schule haben wir gelernt, dass ein Liter Öl eine Million Liter Trinkwasser verseuchen kann. Darüber nachgedacht, wie teuer solch ein Schaden wirklich ist, hat allerdings kaum einer. Schließlich kippt niemand vorsätzlich eine Kanne Öl in den nächsten Fluss. 

Doch wenn der Heizöltank leckt und unbemerkt Öl in Erde und Grundwasser sickert, haftet der Besitzer des Tanks. Ganz gleich, ob er fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Und das kann teuer werden, schließlich muss das verseuchte Erdreich mit schwerem Gerät ausgehoben werden. Noch teurer wird es, wenn dafür Gebäudeteile abgerissen werden müssen. Wenn es dazu kommt, ist wohl jeder vom finanziellen Ruin bedroht. Teuer kann es auch werden, wenn sich das Öl bis zum Grundwasser oder zu einem Fluss durchgearbeitet hat. Im schlimmsten Fall können Menschen durch verseuchtes Wasser erkranken und hohe Schadenersatzforderungen stellen.

Zwar sind Schadenfälle eher selten, Verbraucherschützer raten dennoch jedem, der einen Heizöltank besitzt, sich zu versichern. Denn sollte einmal Öl auslaufen, ist gleich die Existenz bedroht. Trotzdem ist nur etwa jeder zehnte Besitzer eines Heizöltanks versichert. Dabei ist eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung nicht teuer. Es gibt sie für kleinere oberirdische Tanks bereits ab etwa 30 Euro – je nach Anbieter und Versicherungssumme. Bei unterirdischen Öltanks wird es etwas teurer, da hier die größeren Schäden auftreten. Ein Leck wird dann nämlich oft erst spät entdeckt, so kann das Öl ungehindert in die Erde fließen. Moderne Tanks mit doppelter Wand und Leckanzeige bieten einen zusätzlichen Schutz.

Experten empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro, damit auch der "worst case" abgesichert ist. Praktisch ist die Versicherung auch deshalb, da sie wie jede Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche abwehrt. Prüfen sollte man, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung um den Öltankschutz erweitert werden kann. So lassen sich oft Beiträge sparen. Diese Erweiterung wird allerdings noch nicht von vielen Instituten angeboten.

Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist umso wichtiger, wenn
  • Ihr Tank in der Erde liegt,    * Öl bei Aus- oder Überlaufen leicht ins Erdreich eindringen kann,
  • ein Trinkwassereinzuggebiet in der Nähe ist,
  • der Tank nicht regelmäßig kontrolliert wird.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr


 

VERSICHERUNGEN BEI UNWETTER

Keine Land-unter-Stimmung mit dem richtigen Versicherungsschutz


Naturgewalten können gewaltigen Ärger mit sich bringen. Ob Hagel oder Stürme ab Windstärke 8 – ausreichenden Schutz vor finanziellen Risiken für Ihr Eigentum bieten nur Hausrat- und Kfz-Haftpflichtversicherung. Besitzen Sie ein Eigenheim, dann benötigen Sie auch eine Wohngebäudeversicherung.

Schadensausgleich bei Haus und Wohnung

Als Eigenheimbesitzer müssen Sie dem Unwetter immer einen Schritt voraus sein: Wohngebäudeversicherungen übernehmen Schäden durch Brand und Explosion, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser. Bei diesen Schadensursachen zahlt die Versicherung Reparaturen und den Ausgleich für die Wertminderung. Wer ein 150 qm großes Haus mit einem Zeitwert von ca. 300.000 Euro besitzt, muss mit etwa 200 Euro im Jahr rechnen. Befindet sich Ihr Haus noch im Bau, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.

Wer in einer Mietwohnung wohnt, hat in diesen Fall Glück gehabt. Hier übernimmt der Vermieter die Schäden am Gebäude sowie für mitvermietete Gegenstände wie z.B. Einbauküchen. Für alle anderen Einrichtungsgegenstände muss der Mieter eine Hausratversicherung abschließen. Stimmen Versicherungssumme und Neuwert aller Einrichtungsgegenstände überein, dann ersetzt die Versicherung den Schaden in voller Höhe. Schauen Sie genau hin, ob Ihre Versicherung auch die am Haus angebrachten Markisen und Sattelitenschüsseln mit schützt.

Im Falle eines Blechschadens

Innerhalb der vier Wände ist Ihr Eigentum einigermaßen gut geschützt – aber was tun, wenn Ihr Auto auf einem Stellplatz vorm Haus parkt? Eine Kfz-Teilkaskoversicherung hilft in diesem Fall, jedoch nur, wenn umher fliegende Dachziegel, Äste oder umknickende Bäume Ihr Fahrzeug schädigen. Bauen Sie einen Unfall wegen des Sturms, zahlt nur eine Vollkasko.

Wer bei Überschwemmung und Überspannung zahlt

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht bei Hochwasser und anderen Naturkatastrophen. Bei überfluteten Wohnzimmern hilft nur eine Zusatzversicherung für Elementarschäden aus. Diese kann die jedoch nur bei einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Potz Blitz

Elementarschadenversicherungen helfen auch bei Blitzschlag: Denkbar ist, dass dadurch Hauswände einstürzen oder auch Feuer ausbricht.
Bei indirekten Schäden wie Überspannung springt jedoch die Hausratversicherung ein. Achtung: Lesen Sie sorgfältig im Kleingedruckten Ihrer Hausratversicherung, ob diese für Schäden elektronischer Geräte wie Fernseher oder Computer aufkommt. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, dann hier die günstigste Absicherung: Ziehen Sie den Stecker Ihrer Elektrogeräte!

Versicherungsexperten raten, dass jeder, der in einem erdebenen- oder hochwassergefährdeten Gebiet wohnt, eine Elementarschadenversicherung abschließen sollte. Der Haken dabei: Betroffene finden oft keinen Versicherungsanbieter, besonders dann nicht, wenn in den letzten Jahren in diesem Gebiet Hochwasser aufgetreten ist.

Jeder Tag zählt

Ist der Ernstfall eingetreten, sollten Sie keine Zeit verlieren. Setzen Sie sich im Schadensfall zuerst mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Innerhalb einer Woche müssen Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Zudem stehen Sie in der Schadenminderungspflicht, d.h. um weitere Schäden zu vermeiden, sollten Sie dafür sorgen, dass bereits entstandene Schäden nicht noch größer werden. Besser ist es, kaputte Fenster abzudichten oder dafür einen Handwerker zu rufen. Machen Sie dies nicht, dann könnte Sie beim nächsten Gewitter eine Notreparatur von mehreren hundert Euro erwarten. Weitere Folgen: Eindringende Nässe kann auch die Böden angreifen, was für Sie letztlich ein teurer Spaß wird.

Wichtig: Sichern Sie vor den Aufräum- und Absicherungsmaßnahmen alle Beweise, indem Sie die Schäden fotografieren, filmen und Schadensprotokolle erstellen. Ist Ihr Dach durch einen Sturm abgedeckt worden, dann reicht der Versicherung meist aus, dass andere Häuser der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden. Andere Beweise könnten auch entsprechende Artikel der Tageszeitungen darstellen.

Fahrlässigkeit zahlt sich nicht aus

Bei grob fahrlässigem Verhalten springt der Versicherungsschutz nicht ein: Achten Sie also auf Ihre Eigentum. So sollten Sie nicht das Fenster bei Gewitter offen lassen oder bewusst in ein Hochwassergebiet fahren.

Gut zu wissen:

  •   Für Aufräumarbeiten durch Sturm entwurzelter Bäume müssen Sie selbst aufkommen, denn sie zählen nicht zu direkten Schäden.
  • Eine Elementarschadenversicherung übernimmt nicht alle Schäden: Erstandene Schädigungen durch Sturmflut und durch Rückstau in der Kanalisation sind nicht mitversichert.
  • Bei schweren Gewittern sind viele Fahrzeughalter einer Region betroffen. Versicherungen organisieren in diesem Falle oft Sammelgutachten.


Stand Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

VERKEHRSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Sicher durch den Verkehr

Unverhofft kommt oft: Verkehrsunfälle können schnell passieren. Im Jahr 2008 sind über zwei Millionen Straßenverkehrsunfälle geschehen. Einmal unaufmerksam und schon fährt man an der nächsten roten Ampel dem vorfahrenden Auto in den Kofferraum. In solchen Fällen hilft die Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt den Versicherten in Rechtsfragen. Sie bezahlt, auch wenn der Versicherte am Ende nicht Recht bekommen sollte. Unter anderem werden Anwalts- und Gerichtskosten übernommen. Auch die Verteidigung in einem Strafverfahren wird bezahlt, vorausgesetzt die Straftat wurde nicht vorsätzlich begangen. Hat ein Versicherter einen Streit mit dem Verkäufer, der Werkstatt oder dem Leasingunternehmen, dann wird er durch die Versicherung unterstützt.

Gerade für PKW-Fahrer, die viel auf Achse sind, oder für Berufstätige, die mit dem Firmenwagen unterwegs sind, kann sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung lohnen. Diese gibt es in drei Varianten:

  1. Fahrzeugversicherung: Mit der Fahrzeugversicherung wird ein einzelnes Fahrzeug versichert. Alle Personen, die mit diesem Fahrzeug unterwegs sind, erhalten Rechtsschutz. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig versichert, wenn er sich anderweitig im Straßenverkehr fortbewegt. Mit einer Selbstbeteiligung können die Beiträge gesenkt werden. So ist ein Jahresbeitrag ab ca. 40 Euro möglich.
  2. Fahrerrechtsschutz: Der Fahrerrechtsschutz ist für berufliche Vielfahrer im Dienstwagen hilfreich. Diese Art der Versicherung schützt den Versicherungsnehmer nur, wenn er nicht im eigenen Auto unterwegs ist. Ab ca. 30 Euro ist eine solche Versicherung zu haben.
  3. Familienverkehrsrechtsschutzversicherung: Diese Versicherung ist die umfangreichste der drei Pakete. Sie schützt neben Fahrzeug und Versicherungsnehmer auch dessen Familienmitglieder. Nutzen diese beispielsweise im Urlaub einen Mietwagen und es kommt zu einem Unfall, dann steht ihnen Rechtsschutz zu. Zu den Familienmitgliedern zählen Kinder, die beim Versicherungsnehmer wohnen und noch keinen eigenen Verdienst haben sowie Ehe- oder Lebenspartner, die im Versicherungsschein eingetragen sind. Wer diesen Rundumschutz haben möchte, muss mit mindestens 60 Euro im Jahr rechnen.

Der Verkehrsrechtsschutz kann sowohl einzeln als auch im Paket mit anderen Rechtsschutzarten abgeschlossen werden. Dabei gibt es je nach Versicherung unterschiedliche Serviceleistungen, z. B. einen Telefonservice. Bei nahezu jedem Versicherungsanbieter können Kunden mit Fragen rund um Verkehr und Fahrzeug Informationen erhalten. Dabei sind die Telefonpartner am anderen Ende der Leitung Anwälte, die vom Versicherer bezahlt werden.

Oftmals ist der erste Weg bei einem rechtlichen Problem die telefonische Rechtsberatung. Aber Vorsicht: Zum einen wird durch diese telefonische Beratung das Problem häufig nicht gelöst und der Gang zum Rechtsanwalt bleibt dem Versicherten nicht erspart. Zum anderen können Versicherer die Telefonhotlines als Marketinginstrument einsetzen. Gerne wird ein „Anwalt des Vertrauens“ empfohlen. Dieser arbeitet zu günstigeren Konditionen, wodurch die Versicherer sparen. Es ist nicht klar, ob diese empfohlene Anwälte sich nur dem Mandanten gegenüber verpflichtet fühlen, denn die Versicherer sind diejenigen, die letzten Endes die Rechnung bezahlen. Empfehlung: Wer Zweifel hat, sollte sich selbst einen Anwalt suchen.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

TIERHALTER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

AUF DEN HUND GEKOMMEN


Jedes Jahr werden 35.000 Menschen durch mehr oder minder schwere Hundeangriffe verletzt – und das betrifft nicht allein Briefträger. Beschädigen Hunde fremdes Eigentum, kann es für den Halter teuer werden. Zum Beispiel, wenn sich ein Tier losreißt und anschließend einen Unfall verursacht. Die Lösung: Tierhalter-Haftpflichtversicherungen springen in solchen Schadensfällen ein.

Bei Kleintieren wie Katzen, Meerschweinchen und Vögel übernimmt die Private Haftpflichtversicherung die Kosten für verursachte Schäden. Bei Hunden, Pferden und Wildtieren gilt dies allerdings nicht. Deshalb schließen Sie als Hundehalter unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ab.

Experten empfehlen eine Mindestabdeckung von drei Millionen Euro, um neben Sachschäden auch Rentenansprüche im Falle von Personenschäden erfüllen zu können. Vergleichsweise gering fallen für den Hundebesitzer die jährlichen Prämien aus. Günstigste Tierhalter-Haftpflicht bekommt man schon ab 75 Euro. Besitzer von Kampfhunden werden stärker zur Kasse gebeten: Sie müssen mit über 120 Euro im Jahr rechnen.

Wichtig: Schauen Sie ins Kleingedruckte, ob Ihre Police auch bei Verstößen gegen Halterpflichten einspringt. Sonst werden Schadenskosten nicht übernommen, wenn Ihr Hund trotz Leinenzwang frei läuft und dabei einen Menschen verletzt.

Weiterer Vorteil dieser Versicherung: Gehen abwechselnd Familienmitglieder mit dem Hund spazieren oder haben Sie einen Hundesitter, dann sind alle als Tierhüter mitversichert. Wird jedoch ein Tierhüter verletzt, hat er keinerlei Ansprüche.

In manchen Gemeinden, wie z.B. Hamburg und Berlin, gilt Versicherungspflicht für alle Hunderassen. In Zukunft wird wohl die Tierhalter-Haftpflicht zur Pflichtsache.

Viele Versicherer geben Rabatte wenn mehr als ein Tier versichert wird. Einige Versicherungen bieten auch Preisnachlässe für Senioren und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes an.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

FAHRRADVERSICHERUNG

Sommer, Sonne, Fahrradzeit: Bei schönem Wetter macht es doppelt Spaß, sich auf den Fahrradsattel zu schwingen und ins Grüne zu fahren. Denn Rad fahren ist nicht nur gesund, sondern schont auch noch Umwelt und Geldbeutel. Doch leider sind im Sommer nicht nur Radfahrer sondern auch Fahrraddiebe besonders aktiv. Die besten Tipps, wie Sie Ihren Drahtesel richtig versichern, finden Sie hier.

Nicht immer ist eine spezielle Fahrradversicherung notwendig. Oft bietet die Hausratversicherung ausreichend Schutz. „Fahrräder sind in der Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und vor allem Einbruchdiebstahl mitversichert“, sagt Bianca Höwe, Versicherungsexpertin vom Bund der Versicherten. Bei Diebstahl zahlt die Hausratversicherung allerdings nur, wenn Fahrräder in verschlossenen Gebäuden oder Garagen aufbewahrt wurden.

Wer sein Fahrrad auch außerhalb der eigenen vier Wände gegen Langfinger versichern möchte, benötigt einen Zusatzschutz zur Hausratversicherung. Der kostet gerade einmal 20 bis 30 Euro im Jahr – je nach Anbieter und Diebstahlrisiko. Wer in einer Stadt mit hoher Diebstahlrate wohnt, muss höhere Beiträge zahlen.

Die spezielle Hausrat-Fahrradversicherung springt ein, wenn das Fahrrad zwischen 6 und 22 Uhr gestohlen wird. Außerhalb dieses Zeitraumes zahlt sie nur, wenn das Rad noch benutzt wird, man es also beispielsweise während der Kinovorstellung vor dem Kino ankettet um hinterher damit nach Hause zu fahren. Wichtig: Legen Sie Ihr Fahrrad immer an die Kette. Denn die Versicherung zahlt nur, wenn das Rad mit einem Schloss gesichert wurde – egal ob Sie es drinnen oder draußen abstellen.

Hochwertige Fahrräder extra versichern


Manche Fahrräder mit allerlei technischem Schnickschnack kommen preislich fast schon in die Kategorie Kleinwagen. Für diese Hightech-Produkte reicht dann der Zusatz bei der Hausratversicherung längst nicht aus. Schließlich beschränkt diese den Schutz meist auf nur ein Prozent der Versicherungssumme. Bei 40.000 Euro sind das dann lediglich 400 Euro. Kaum ein halbwegs fahrtüchtiges Rennrad dürfte für diesen Preis neu zu haben sein. Eine spezielle Fahrradversicherung empfiehlt sich hier.

Eine Fahrradversicherung wird allerdings nur von wenigen Versicherungsinstituten angeboten und ist auch nicht gerade billig, bietet dafür aber besseren Schutz – und das rund um die Uhr. Die Beiträge steigen mit der Versicherungssumme. Wer beispielsweise sein 1000-Euro-Fahrrad im Schadensfall vollständig absichern möchte, muss mit über 120 Euro im Jahr rechnen.

Wichtig ist, im Kleingedruckten nachzulesen, ob man im Schadensfall ein gleichwertiges neues Fahrrad oder nur den Zeitwert ersetzt bekommt. Verbraucherschützerin Bianca Höwe rät: “Kaufunterlagen zum Fahrrad unbedingt gut aufbewahren. Im Versicherungsfall spielen sie für die Erstattung eine entscheidende Rolle.“

Eine spezielle Fahrradversicherung sollte abschließen, wer ein sehr teures Fahrrad besitzt oder seinen Drahtesel immer draußen parkt. Auch wenn man keine Hausratversicherung besitzt oder der entsprechende Fahrradzusatzschutz zu teuer ist, sollte man darüber nachdenken.


Stand Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

HANDY-VERSICHERUNG

Wenn das Handy nicht mehr klingelt


Am 30. Juni 1992 fiel der Startschuss für eine neue Ära der Kommunikation: Digitale Mobilfunkgeräte, kurz Handys, eroberten den Markt. Nach 15 Jahren gibt es mehr Mobiltelefone als Einwohner in Deutschland. Waren die ersten Handys noch klobig, so sind sie heute multifunktional und klein. Das ist Fluch und Segen zugleich, denn was einerseits praktisch ist, bedeutet andererseits, dass es der Besitzer schnell verlieren kann. Die Versicherungen haben darauf reagiert und bieten spezielle Handyversicherungen an.

Die springen ein, wenn neue Handys durch Sturz, Diebstahl oder Wasser geschädigt werden. Dann erhält der Kunde ein neues Gerät. Belastet der Dieb die Telefonrechnung des Bestohlenen, dann gibt es jedoch kaum finanziellen Ausgleich – normalerweise nur bis zu 10 Euro.

Vorsicht: Will der Besitzer sein Handy gegen Diebstahl versichern, steigt der jeweilige Tarif entsprechend des Anschaffungspreises. Für Telefone bis 900 Euro kann sich der Monatsbeitrag schon mal auf 8,49 Euro belaufen. Doch Achtung: Bezahlt wird nur, wenn der Besitzer sein Mobiltelefon sicher, am Körper, mitführt. Im Falle von Taschendiebstahl muss der Kunde ein teureres Versicherungspaket abgeschlossen haben. Auch Schäden durch Brand, Sturm und Hagel versichern nicht alle Institute. Teilweise muss der Geschädigte einen Selbstbehalt bei Diebstahl und anderen Schäden übernehmen. Gar nicht bezahlen Versicherungen bei Schussligkeit wie vergessen oder verlieren. Leer geht der Versicherungsnehmer auch bei Abnutzungserscheinungen aus.

Wenn Ihnen Ihr Handy lieb und teuer ist, ist diese Versicherung zwar nicht notwendig, aber empfehlenswert. Wer nicht auf hochwertige und kostspielige Mobiltelefone verzichten mag oder wem das Telefon schon mal aus der Hand fällt, für den kann sich eine Handyversicherung durchaus lohnen. Hier gilt jedoch, die Tarife und Leistungen genau zu vergleichen. Für weniger technikaffine Handynutzer reichen im Schadensfall auch günstige Ersatzgeräte.


Stand Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr
 

REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG

Entspannt auf den Urlaub mit der Reiserücktrittskostenversicherung warten

Raus aus dem Alltag – ab in den Urlaub. Mit Vorfreude und gepackten Koffern erwarten Urlaubsplaner den letzten Arbeitstag. Mögliche Risiken vergessen sie jedoch häufig: Was wenn einer der Mitreisenden am Abreisetag krank wird oder im Urlaubsland plötzlich eine Terrorwarnung herausgegeben wird?

Kann der Reisende den Urlaub nicht antreten, dann ist der einzige Ausweg, die Reise zu stornieren. Das Problem: Je näher der Abreisetag rückt, desto höher wird auch die Rücktrittsgebühr. Tritt der Reisende z.B. am Abreisetag vom Urlaub zurück, muss er trotzdem die gesamten Reisekosten übernehmen. Also bezahlt er und keiner fährt hin zum Urlaubsziel. Was tun? Denn Unvorhergesehenes kommt oft.

Die Lösung: Durch die Reiserücktrittsversicherung werden die anfallenden Stornogebühren bei unvorsehbaren, wichtigen Anlässen übernommen.
Häufig bieten Reisebüros zusammen mit der gebuchten Reise diese Versicherung an. Unser Tipp: Kunden sollten nicht übereilt entscheiden, sondern in Ruhe die Angebote vergleichen. Eine Nachfrage beim Makler lohnt sich häufig, denn sie kennen die günstigsten Rücktrittskostenversicherungen.

Nicht können und nicht wollen sind zwei Paar Schuhe

Die Reiserücktrittsversicherung springt nicht bei allen Eventualitäten ein. Immer jedoch in folgenden Fällen:

  • Plötzlich auftretende schwere Krankheiten
  • Unfälle (Familienmitgliedern, jedoch nicht bei Eltern, die über 75 Jahre alt sind)
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Unvorhergesehenes wie ein Hausbrand oder Einbruch
  • Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzwechsel
  • Chronische Leiden oder psychische Erkrankungen, die zum ersten Mal oder unerwartet auftreten

Stornokosten werden nicht zurückerstattet bei:

  • Nichtantritt der Reise aufgrund anderer Pläne
  • Chronischen Krankheiten, die schon bei der Buchung bestanden und eine Therapie fortgeführt werden muss
  • Höherer Gewalt, z.B. Terroranschläge und kriegerische Ereignisse (Der Reiseveranstalter muss in diesen Fällen den Reisepreis erstatten.)
  • Unerwartete Berufung als Trauzeuge

Ein ärztlicher Nachweis ist bei krankheitsbedingter Stornierung Pflicht. Dabei kann die Versicherungsgesellschaft umfassende Auskunft einfordern, z.B. das Attest von einem Facharzt.

Tarife mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Experten raten zu Tarifen ohne Selbstbeteiligung. Zwar erscheinen sie im ersten Moment teurer, doch zahlen sie sich z.B. im Krankheitsfall aus.  Die Höhe der Tarife ist jedoch abhängig  vom Reisepreis. Bei einer Fernreise nach Thailand für  1.500 Euro, bewegen sich die Beiträge für die Urlaubzeit zwischen 30 und 50 Euro. Einen 3.000 Euro teuren Urlaub kann der Reisende schon mit 60 bis 100 Euro absichern.

Teurer wird es für den Versicherten bei einer Rücktrittsversicherung mit Selbstbehalt. Im Krankheitsfall bezahlt er 20 Prozent der Reisekosten selbst. Wer eine Fernreise im Wert von 3000 Euro nicht antritt, zahlt für die Stornierung immerhin 600 Euro.
Verschiedene Zusatzleistung bieten Versicherungen bei Tarifen mit Selbstbeteiligung an. Der Reisende kann auf diese Weise eventuelle Ereignisse wie den vorzeitigen Abbruch der Reise oder die verspätete Rückkehr absichern.

Meldepflicht: Zeit ist Geld

Tritt der Krankheitsfall ein, sollte der Versicherte unverzüglich die Stornierung mitteilen, damit die Versicherung zahlt. Das sich eine Rücktrittskostenversicherung auszahlt, verdeutlicht ein Rechenbeispiel: Wenn der Kunde 30 und mehr Tage vor der Reise storniert, muss er ohne Versicherungsschutz etwa 15 Prozent der Kosten übernehmen. Sagt er zwei Tage vor der Abreise ab, dann bezahlt er 80 Prozent vom Gesamtpreis.

Schiff ahoi: Bei Kreuzfahrten muss der Reisende bei den anfallenden Gebühren tiefer in die Tasche greifen. Denn die Reiseveranstalter können bis zu 75 Prozent des Reisepreises verlangen, wenn diese in den letzten zwei Wochen storniert wird.

Bei solchen Beträgen lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung in jedem Fall. Um diese in Anspruch nehmen zu können, sollte sie jedoch acht bis 14 Tage nach der Buchung abgeschlossen werden.

Wer mit der Familie verreist, sollte ebenfalls auf eine Reiserücktrittsversicherung nicht verzichten. Besonders bei Kindern besteht die Gefahr einer plötzlichen Erkrankung.

Was tun, wenn ich keine Reiserücktrittsversicherung habe?

Wenn Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten und keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, können Sie bloß noch einen guten Freund oder gute Freundin suchen, der oder die für Sie fährt und sich auch für Sie erholt. Have a nice trip!

 Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllt hat, wird sicherlich auch dafür sorgen wollen, dass das Eigenheim gegen Gefahren wie Feuer oder Sturm versichert ist. Dazu dient die Wohngebäudeversicherung. Will man ein Haus bauen, so wird diese Versicherung meist schon von der Bank verlangt, die den Kredit zum Hausbau gewährt. Denn wenn das Haus abbrennt und es besteht kein Versicherungsschutz, so ist meist die Existenz bedroht – und für die Bank die Rückzahlung verloren.

Die Wohngebäudeversicherung versichert Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser entstehen. Möglich ist aber auch, einzelne dieser Gefahren nicht mitversichern zu lassen. Eine Feuerversicherung sollte allerdings unbedingt bestehen, da Feuer den größten Schaden anrichten kann. Bei Feuerschäden ersetzt die Versicherung ebenfalls den eventuellen Mietausfall und übernimmt die Kosten für eine Ersatzwohnung – für maximal ein Jahr. Versichert ist nur das Gebäude, nicht das Grundstück. Auch Erschließungskosten werden von der Versicherung nicht erstattet.

Da sich die Bau- und Materialkosten beim Hausbau mit der Zeit ändern, verändert sich auch die Versicherungssumme. Schließlich soll das Haus im Schadensfall wieder so hergerichtet werden, wie es vorher war. Daher ist ein so genannter “gleitender Neuwert“ versichert, der sich entsprechend mit dem Baukostenindex verändert. Aber nicht nur die Entschädigungssumme ändert sich mit der Zeit, sondern auch die Beiträge. Diese verändern sich mit dem jährlich angepassten Prämienfaktor. Die Beiträge sind aber auch von der Bauartklasse und von Leitungswasser- und Sturmzone abhängig. Je höher das Risiko eines Schadens, desto höher die Beiträge. Massiv gebaute Häuser mit Hartdach sind relativ günstig zu versichern, während man für Leichtbau- oder Holzhäuser tiefer in die Tasche greifen muss. Bei wertsteigernden Um- und Anbauten steigt die Prämie auch. Allerdings erhöht sich dann ebenfalls die Versicherungssumme, also der Wiederherstellungswert. Daher sollte man der Versicherungsgesellschaft diese An- und Umbauten auf jeden Fall mitteilen.

Zusätzlich zur normalen Wohngebäudeversicherung können Sie eine Elementarschadenversicherung abschließen. Dadurch sind auch Schäden aus Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen versichert. Auch hierbei sind die Prämien je nach Gefährdung unterschiedlich. In besonders hochwasserbedrohten Regionen ist beispielsweise eine Versicherung gegen Überschwemmung nur sehr schwierig zu bekommen.

Laut Schadensstatistik der Versicherer ist im Jahr etwa jedes sechste Gebäude von Schäden betroffen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass die Wohngebäudeversicherung zu den gängigsten Versicherungen gehört. In jedem Falle sollte man als Hausbesitzer gegen existenzbedrohende Schäden versichert sein.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr



 

UNFALLVERSICHERUNG

Ob im Haushalt, beim Sport oder in der Freizeit – alle sechs Sekunden geschieht in Deutschland ein Unfall. Passiert der Schadensfall außerhalb der Arbeit und des Arbeitswegs, dann hilft jedoch die gesetzliche Unfallversicherung nicht aus. Gegen die finanziellen Risiken, die durch einen Unfall entstehen können, sichert Sie eine private Unfallversicherung ab.

Im Falle eines Falles erhält der Versicherte eine einmalige Kapitalzahlung und/oder eine monatliche Invaliditätsrente. Dadurch kann z.B. ein Einkommensausfall kompensiert oder das Haus behindertengerecht umgebaut werden. Die Versicherungsleistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Dementsprechend wird ein Prozentsatz der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt.

Empfehlenswert sind Progressionstarife z.B. mit fünffacher Progression (P 500), die je nach Vereinbarung bei hoher Invalidität auch große Summen ausschütten. Beispiel: So gestaltet sich ein P500 Tarif Schadensfall bei einer Basissumme von 100.000 Euro.

Wenn ein Motorradfahrer nach einem Unfall querschnittsgelähmt ist, dann:

  • hat er Anspruch auf 40.000 Euro bei einem Invaliditätsgrad von 30 Prozent
  • bei einer Invalidität von 60 Prozent werden ihm 180.000 Euro ausgezahlt
  • eine 100-prozentige Invalidität entspricht 500.000 Euro

Auf dem Markt werden Hunderte von Tarifen angeboten, ein Versicherungsexperte kann behilflich sein, den Richtigen auszuwählen. Besonders wichtig zu wissen: Unfallversicherung mit Progression und Bedingungen wie Gliedertaxe (Hand, Fuß, Augen etc.) sollten Sie nur bei Ihrem Versicherungsmakler abschließen.
Andere Bedingungen, die zu beachten sind:

  • Vorerkrankungen – Wenn die Invalidität aufgrund einer Vorerkrankung eintritt, kann die Versicherung den vorgesehenen Invaliditätsgrad aberkennen und so die auszuzahlende Summe verringern.
  • Meldefristen – Häufig erkennen Versicherungen die Invalidität nur an, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall und innerhalb von 15 Monaten vom Arzt diagnostiziert und umgehend dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt wird.
  • Andere Angebote wie Mehrleistungstarife oder auch linearen Tarife zahlen deutlich weniger Geld im Schadensfall aus.

Versicherungsschutz genießt man weltweit, 24 Stunden am Tag. Unfälle bei Freizeitsportarten sind normalerweise mitversichert. Nur bei Extremsportarten könnte es Probleme geben. Hier sollte man sich rechtzeitig bei seinem Versicherer erkundigen.

Für Kinder, die gerne im Freien herumtoben, ist eine Unfallversicherung besonders empfehlenswert. Bei einer Invalidität muss bei ihnen die finanzielle Absicherung ein ganzes Leben reichen. Daher ist es ratsam, eine hohe Invaliditätssumme, mindestens 250.000 Euro, und eine zusätzliche Rente zu vereinbaren. Aber nicht nur für Kinder ist eine Unfallversicherung sinnvoll. Auch für Erwachsene, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, wie etwa Rentner oder Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, kann eine Unfallversicherung sinnvoll sein. Im Falle eines schweren Unfalls wäre dann die Gefahr eines finanziellen Ruins eingedämmt.

Unfallversicherungen werden auch mit so genannter Beitragsrückgewähr angeboten. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus Unfallversicherung und Sparvertrag. Hierbei wird der größte Teil der des Versicherungsbeitrags für den Unfallschutz verwendet. Der Rest wird in einem Sparvertrag angelegt. Man könnte aber genauso gut eine normale Unfallversicherung abschließen und zusätzlich unabhängig sparen oder anlegen. Vorsicht: Beitragsrückgewähr bedeutet eben nicht, dass Sie die Beiträge vollständig oder zum Großteil zurückerhalten.

Die Unfallversicherung ist also in erster Linie für Menschen, die im Falle eines schweren Unfalles keine Ansprüche aus Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Wichtig daher: Sichern Sie Ihre Kinder ab!


Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr
 

RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

Die Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass die Hinterbliebenen im Todesfall eine finanzielle Absicherung erhalten. Stirbt der Versicherte während der festgelegten Versicherungslaufzeit, zahlt die Versicherung eine vorher vereinbarte Versicherungssumme. Bei der Vereinbarung der Versicherungssumme sollte die individuelle Vermögens- und Bedarfssituation berücksichtigt werden. Der Alleinernährer einer großen Familie mit kleinen Kindern sollte beispielsweise auf eine ausreichend hohe Absicherung achten und dabei auch die Inflation berücksichtigen.

Bei der Festlegung der Versicherungslaufzeit ist die Lebenssituation der Familie ausschlaggebend, vor allem das Alter der Kinder. Wenn zum Beispiel absehbar ist, dass mit dem Erreichen des 55. Lebensjahres des Versicherten die Kinder ausgezogen sind und eigenes Geld verdienen, kann eine Absicherung über dieses Alter hinaus nicht mehr unbedingt notwendig sein. So können Beiträge eingespart werden. Stirbt der Versicherte allerdings nach Ablauf der Laufzeit, so zahlt die Risikolebensversicherung nicht. Nach Vertragslaufzeit gibt es nur bei einer Kapitallebensversicherung eine Ausschüttung. Letztere sichert nicht nur das Todesfallrisiko ab, sondern ist gleichzeitig ein Sparvertrag. Allerdings: Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind weitaus niedriger, etwa nur 5 Prozent des Beitrages zu einer Kapitallebensversicherung.

Wenn Sie als einziger berufstätig sind, ist es wichtig, dass Sie Ihre Familie durch eine Lebensversicherung absichern. Insbesondere dann, wenn Sie kleine Kinder haben. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihre Familie auch vor Schulden schützen, falls Sie einen Kredit aufgenommen haben. Haben Sie z.B. gerade gebaut und Ratenzahlungen über einen längeren Zeitraum vor sich, so können Sie eine Restschuldversicherung abschließen. Das ist eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme mit fortschreitender Tilgung – und damit schrumpfender Restschuld – abnimmt. Sie ist günstiger als eine Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme. Eine weitere Variante ist für Ehepaare möglich. Sie können eine Versicherung für beide abschließen, wobei die Versicherungssumme nur einmal anfallen kann, nämlich wenn der erste des Paares verstirbt.

Eine Risikolebensversicherung bietet einer Familie also im Todesfall finanziellen Schutz. Versicherungssumme und -laufzeit sind je nach Lebenssituation individuell zu vereinbaren. Ein Schutz bei Verschuldung bietet die Restschuldversicherung. Vorsicht: Verwechseln Sie nicht Risiko- mit Kapitallebensversicherung.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

Adresse

Versicherungsmakler Heinrich
Versicherungsfachwirt
Knut Heinrich
Waldstr. 9
34277 Fuldabrück

Kontakt

Tel: 05665-40301
Fax: 05665-40302
Mobil: 0172-4286384
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