DREAD-DISEASE-VERSICHERUNG: DIE SCHÖNE UNBEKANNTE

Versicherungen springen ein, wenn etwas Schlimmes passiert ist. Dafür sind sie gedacht. Ebenso verhält es sich bei den Dread-Disease-Versicherungen. Übersetzt bedeutet Dread Disease: Schwere, gefürchtete Krankheit. Demnach handelt es sich bei dieser Police um eine zusätzliche Absicherung der Lebensumstände, die sich in Folge einer schweren Krankheit meist drastisch verändern können.

In Amerika schon lange bekannt, ist die Dread-Disease-Versicherung in Deutschland erst seit Anfang der 90er Jahre ein Begriff. Die noch wenigen deutschen Anbieter verbuchen kontinuierlich eine steigende Nachfrage nach dem Zusatz-Versicherungsmodell, das überzeugend und relativ unkompliziert klingt.

Welche schweren Erkrankungen sind versichert?

Die Anzahl und Art der versicherten Krankheiten variiert von Anbieter zu Anbieter. Bei allen aufgelistet sind Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Anspruch auf Versicherungsleistung besteht beispielsweise auch bei:

  • vollständigem Verlust der Sehkraft auf beiden Augen
  • Lähmung mindestens zweier Extremitäten
  • Verbrennung 3. Grades an mehr als 20% der Körperfläche
  • berufliche erworbene HIV-Infektion, so lange keine zulässigen Therapieformen angeboten werden

Wichtig für den Anspruch auf Versicherungsleistung ist die eindeutige ärztliche Diagnose der Erkrankung. In manchen Fällen werden noch klinische, radiologische oder histologische Labornachweise verlangt.

Weitere wesentliche Eckpunkte in den Dread-Disease-Versicherungen:

  • Der Zeitpunkt der Auszahlung variiert ebenfalls von Anbieter zu Anbieter, erfolgt generell in wenigen Wochen, meist nach einer Prüfungszeit von einem Monat.
  • Es bestehen Fristen bis der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Auch diese sind bei jedem Anbieter unterschiedlich.
  • Die Einmalzahlung der vereinbarten Versicherungssumme ist unabhängig davon, ob der Versicherte später wieder vollständig gesund wird oder nicht.
  • Der Versicherungsschutz tritt auch dann in Kraft, wenn der Versicherte trotz schwerer Krankheit arbeiten kann.
  • Die ausgezahlte Summe ist nach derzeitiger Rechtslage steuerfrei.
  • Entsteht in Folge eines Unfalls eine schwere Erkrankung, so fällt das ebenfalls unter den Versicherungsschutz.
  • Psychische Erkrankungen und typische Zivilisationskrankheiten, wie chronisches Rückenleiden, sind nicht versichert.
  • Die Kosten der Diagnosen und Laboruntersuchungen sind vom Versicherten selbst zu tragen.
  • Der Anspruch an Auszahlung ist mit zusätzlichen Klauseln versehen, die bei jeder aufgeführten Erkrankung genau auf die Art und Stärke des Erkrankungsgrads verweisen.

Die Dread-Disease-Versicherung gibt es meist als Zusatzpolice, beispielsweise als Ergänzung zur Lebensversicherung. Zwei Modelle werden angeboten. Einmal das Risikomodell, bei dem nur Geld fließt, wenn eine Erkrankung innerhalb der Vertragslaufzeit eintritt. Die zweite Variante ist an einen Fond gebunden. Dabei erhält der Versicherte nach Ablauf der vereinbarten Vertragszeit eine Ausschüttung, die allerdings erheblich kleiner ausfällt, als die Summe der monatlichen Einzahlungen. Die Höhe der Prämien variiert je nach Modell und ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Das Alter, die vorherigen Krankheiten, Erbanlagen und bestehende Risikofaktoren bestimmen ebenfalls die Höhe der monatlichen Zahlungen.

Dread-Disease-Versicherungen versus Berufsunfähigkeitsversicherungen?

Dadurch, dass bei den Dread-Disease-Versicherungen der Versicherungsschutz unabhängig von der Erwerbsunfähigkeit ist, wird sie mit Recht als interessante Alternative zu den klassischen Berufsunfähigkeitsversicherungen gesehen. Doch das sollte wohl überlegt sein. Das Risiko des ausgeübten Berufs bestimmt häufig, welche Versicherungsart letztendlich gewählt wird. Warum? Bei einem körperlich anstrengenden Beruf, beispielsweise Möbelpacker oder Fliesenleger, kann die Genesungszeit bis zur Wiederaufnahme der Arbeit mitunter Jahre in Anspruch nehmen. Die Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen monatlich so lange, bis der Versicherte ohne finanzielle oder körperliche Einbußen wieder arbeiten kann. Die Dread-Disease-Versicherungen hingegen zahlen einmalig die vereinbarte Summe, unabhängig von der Diagnose eventuell bleibender Folgeschäden. Das heißt: Sollten die Kosten im Rahmen der Genesung oder Pflege die Versicherungssumme übersteigen, kann es passieren, dass der Versicherte letztendlich mit leeren Händen dasteht. Andererseits kann es von Vorteil sein, beispielsweise im Falle einer Lähmung, eine stattliche Summe für einen behindertengerechten Umbau zur Verfügung zu haben.

Bei Berufsgruppen mit körperlich leichter Arbeit empfiehlt es sich eher, eine Dread-Disease-Versicherung gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. In der Regel ist die Wiederaufnahme der Arbeit beispielsweise bei Büroangestellten früher möglich. So profitieren sie von der Einmalzahlung, die über die Genesungszeit hinaus noch anteilsweise besteht.

Doch die Wahrscheinlichkeit, eine schwere Erkrankung zu erleiden, steht im Allgemeinen nicht in Verbindung mit dem Beruf, der ausgeübt wird. Ob die Dread-Disease-Versicherungen demnach als Alternative zu den klassischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen gewählt werden, sollte jeder für sich selbst entscheiden. Wer es sich leisten kann, dem sei die sinnvollste Variante empfohlen, um die eigene Arbeitskraft und Person optimal abzusichern: Eine Kombination aus beiden Versicherungsmodellen.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr!

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