VERSICHERUNGEN BEI UNWETTER

Keine Land-unter-Stimmung mit dem richtigen Versicherungsschutz


Naturgewalten können gewaltigen Ärger mit sich bringen. Ob Hagel oder Stürme ab Windstärke 8 – ausreichenden Schutz vor finanziellen Risiken für Ihr Eigentum bieten nur Hausrat- und Kfz-Haftpflichtversicherung. Besitzen Sie ein Eigenheim, dann benötigen Sie auch eine Wohngebäudeversicherung.

Schadensausgleich bei Haus und Wohnung

Als Eigenheimbesitzer müssen Sie dem Unwetter immer einen Schritt voraus sein: Wohngebäudeversicherungen übernehmen Schäden durch Brand und Explosion, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser. Bei diesen Schadensursachen zahlt die Versicherung Reparaturen und den Ausgleich für die Wertminderung. Wer ein 150 qm großes Haus mit einem Zeitwert von ca. 300.000 Euro besitzt, muss mit etwa 200 Euro im Jahr rechnen. Befindet sich Ihr Haus noch im Bau, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.

Wer in einer Mietwohnung wohnt, hat in diesen Fall Glück gehabt. Hier übernimmt der Vermieter die Schäden am Gebäude sowie für mitvermietete Gegenstände wie z.B. Einbauküchen. Für alle anderen Einrichtungsgegenstände muss der Mieter eine Hausratversicherung abschließen. Stimmen Versicherungssumme und Neuwert aller Einrichtungsgegenstände überein, dann ersetzt die Versicherung den Schaden in voller Höhe. Schauen Sie genau hin, ob Ihre Versicherung auch die am Haus angebrachten Markisen und Sattelitenschüsseln mit schützt.

Im Falle eines Blechschadens

Innerhalb der vier Wände ist Ihr Eigentum einigermaßen gut geschützt – aber was tun, wenn Ihr Auto auf einem Stellplatz vorm Haus parkt? Eine Kfz-Teilkaskoversicherung hilft in diesem Fall, jedoch nur, wenn umher fliegende Dachziegel, Äste oder umknickende Bäume Ihr Fahrzeug schädigen. Bauen Sie einen Unfall wegen des Sturms, zahlt nur eine Vollkasko.

Wer bei Überschwemmung und Überspannung zahlt

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht bei Hochwasser und anderen Naturkatastrophen. Bei überfluteten Wohnzimmern hilft nur eine Zusatzversicherung für Elementarschäden aus. Diese kann die jedoch nur bei einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Potz Blitz

Elementarschadenversicherungen helfen auch bei Blitzschlag: Denkbar ist, dass dadurch Hauswände einstürzen oder auch Feuer ausbricht.
Bei indirekten Schäden wie Überspannung springt jedoch die Hausratversicherung ein. Achtung: Lesen Sie sorgfältig im Kleingedruckten Ihrer Hausratversicherung, ob diese für Schäden elektronischer Geräte wie Fernseher oder Computer aufkommt. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, dann hier die günstigste Absicherung: Ziehen Sie den Stecker Ihrer Elektrogeräte!

Versicherungsexperten raten, dass jeder, der in einem erdebenen- oder hochwassergefährdeten Gebiet wohnt, eine Elementarschadenversicherung abschließen sollte. Der Haken dabei: Betroffene finden oft keinen Versicherungsanbieter, besonders dann nicht, wenn in den letzten Jahren in diesem Gebiet Hochwasser aufgetreten ist.

Jeder Tag zählt

Ist der Ernstfall eingetreten, sollten Sie keine Zeit verlieren. Setzen Sie sich im Schadensfall zuerst mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Innerhalb einer Woche müssen Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Zudem stehen Sie in der Schadenminderungspflicht, d.h. um weitere Schäden zu vermeiden, sollten Sie dafür sorgen, dass bereits entstandene Schäden nicht noch größer werden. Besser ist es, kaputte Fenster abzudichten oder dafür einen Handwerker zu rufen. Machen Sie dies nicht, dann könnte Sie beim nächsten Gewitter eine Notreparatur von mehreren hundert Euro erwarten. Weitere Folgen: Eindringende Nässe kann auch die Böden angreifen, was für Sie letztlich ein teurer Spaß wird.

Wichtig: Sichern Sie vor den Aufräum- und Absicherungsmaßnahmen alle Beweise, indem Sie die Schäden fotografieren, filmen und Schadensprotokolle erstellen. Ist Ihr Dach durch einen Sturm abgedeckt worden, dann reicht der Versicherung meist aus, dass andere Häuser der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden. Andere Beweise könnten auch entsprechende Artikel der Tageszeitungen darstellen.

Fahrlässigkeit zahlt sich nicht aus

Bei grob fahrlässigem Verhalten springt der Versicherungsschutz nicht ein: Achten Sie also auf Ihre Eigentum. So sollten Sie nicht das Fenster bei Gewitter offen lassen oder bewusst in ein Hochwassergebiet fahren.

Gut zu wissen:

  •   Für Aufräumarbeiten durch Sturm entwurzelter Bäume müssen Sie selbst aufkommen, denn sie zählen nicht zu direkten Schäden.
  • Eine Elementarschadenversicherung übernimmt nicht alle Schäden: Erstandene Schädigungen durch Sturmflut und durch Rückstau in der Kanalisation sind nicht mitversichert.
  • Bei schweren Gewittern sind viele Fahrzeughalter einer Region betroffen. Versicherungen organisieren in diesem Falle oft Sammelgutachten.


Stand Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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