VERKEHRSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Sicher durch den Verkehr

Unverhofft kommt oft: Verkehrsunfälle können schnell passieren. Im Jahr 2008 sind über zwei Millionen Straßenverkehrsunfälle geschehen. Einmal unaufmerksam und schon fährt man an der nächsten roten Ampel dem vorfahrenden Auto in den Kofferraum. In solchen Fällen hilft die Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt den Versicherten in Rechtsfragen. Sie bezahlt, auch wenn der Versicherte am Ende nicht Recht bekommen sollte. Unter anderem werden Anwalts- und Gerichtskosten übernommen. Auch die Verteidigung in einem Strafverfahren wird bezahlt, vorausgesetzt die Straftat wurde nicht vorsätzlich begangen. Hat ein Versicherter einen Streit mit dem Verkäufer, der Werkstatt oder dem Leasingunternehmen, dann wird er durch die Versicherung unterstützt.

Gerade für PKW-Fahrer, die viel auf Achse sind, oder für Berufstätige, die mit dem Firmenwagen unterwegs sind, kann sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung lohnen. Diese gibt es in drei Varianten:

  1. Fahrzeugversicherung: Mit der Fahrzeugversicherung wird ein einzelnes Fahrzeug versichert. Alle Personen, die mit diesem Fahrzeug unterwegs sind, erhalten Rechtsschutz. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig versichert, wenn er sich anderweitig im Straßenverkehr fortbewegt. Mit einer Selbstbeteiligung können die Beiträge gesenkt werden. So ist ein Jahresbeitrag ab ca. 40 Euro möglich.
  2. Fahrerrechtsschutz: Der Fahrerrechtsschutz ist für berufliche Vielfahrer im Dienstwagen hilfreich. Diese Art der Versicherung schützt den Versicherungsnehmer nur, wenn er nicht im eigenen Auto unterwegs ist. Ab ca. 30 Euro ist eine solche Versicherung zu haben.
  3. Familienverkehrsrechtsschutzversicherung: Diese Versicherung ist die umfangreichste der drei Pakete. Sie schützt neben Fahrzeug und Versicherungsnehmer auch dessen Familienmitglieder. Nutzen diese beispielsweise im Urlaub einen Mietwagen und es kommt zu einem Unfall, dann steht ihnen Rechtsschutz zu. Zu den Familienmitgliedern zählen Kinder, die beim Versicherungsnehmer wohnen und noch keinen eigenen Verdienst haben sowie Ehe- oder Lebenspartner, die im Versicherungsschein eingetragen sind. Wer diesen Rundumschutz haben möchte, muss mit mindestens 60 Euro im Jahr rechnen.

Der Verkehrsrechtsschutz kann sowohl einzeln als auch im Paket mit anderen Rechtsschutzarten abgeschlossen werden. Dabei gibt es je nach Versicherung unterschiedliche Serviceleistungen, z. B. einen Telefonservice. Bei nahezu jedem Versicherungsanbieter können Kunden mit Fragen rund um Verkehr und Fahrzeug Informationen erhalten. Dabei sind die Telefonpartner am anderen Ende der Leitung Anwälte, die vom Versicherer bezahlt werden.

Oftmals ist der erste Weg bei einem rechtlichen Problem die telefonische Rechtsberatung. Aber Vorsicht: Zum einen wird durch diese telefonische Beratung das Problem häufig nicht gelöst und der Gang zum Rechtsanwalt bleibt dem Versicherten nicht erspart. Zum anderen können Versicherer die Telefonhotlines als Marketinginstrument einsetzen. Gerne wird ein „Anwalt des Vertrauens“ empfohlen. Dieser arbeitet zu günstigeren Konditionen, wodurch die Versicherer sparen. Es ist nicht klar, ob diese empfohlene Anwälte sich nur dem Mandanten gegenüber verpflichtet fühlen, denn die Versicherer sind diejenigen, die letzten Endes die Rechnung bezahlen. Empfehlung: Wer Zweifel hat, sollte sich selbst einen Anwalt suchen.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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