AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG

An Krankheit mag in den schönsten Wochen des Jahres keiner denken. Besser wäre es jedoch für Sie, denn eine Auslandsreise-Krankenversicherung kann viel Ärger ersparen.

Ob Skiunfall in den Schweizer Alpen oder Montezumas Rache in den Hochebenen Mexikos – Unfälle und Krankheiten machen auch vor einem All-Inclusive-Ferienresort nicht halt. Schmerz und Leid fern der Heimat werden jedoch erst richtig schlimm, wenn Sie feststellen, dass Sie im Urlaubsland ungenügend versichert sind. Das bedeutet, Sie müssen unter Umständen alle Kosten für Arztbehandlung, Medikamente, Rücktransport oder Operationen selbst übernehmen. Eine bleibende Urlaubserinnerungen in Ihrem Geldbeutel, denn ein Tag in einem US-amerikanischen Krankenhaus schlägt mit täglich bis zu 2000 Euro zu Buche. Das kann ohne entsprechende Versicherung die Urlaubskasse sprengen.

Vorsicht Touri-Tarif!

Das ist jedoch nicht das einzige Problem. In vielen Ländern zahlen deutsche Touristen oft nicht nur für Taxifahrten mehr als Einheimische. Auch Arztrechnungen fallen oft überraschend hoch aus. Wenn Sie sich vor solchen Überraschungen schützen möchten, sollten Sie eine zusätzliche Reisekrankenversicherung für gesetzlich Versicherte abschließen. Denn in Ländern außerhalb Europa müssen Sie ohne zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung alle Behandlungskosten selbst tragen. Aber auch in der EU oder in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet hat, übernimmt die Krankenkasse nicht alle anfallenden Kosten. So zahlt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung beispielsweise auch den Rücktransport, falls eine Operation nicht im Urlaubsland durchgeführt werden kann.

Die Stolperfalle im Vertrag

Doch Achtung! Nur einige Wörter in den Versicherungsbedingungen des Vertrags wie „akut“ oder „unvorhersehbar“ können über die Kostenübernahme für Krankheiten im Urlaub entscheiden.
So passiert, als ein Erholungssuchender die Reise zum Beispiel mit einer nicht auskurierten Nebenhöhlenentzündung antrat und diese im Urlaub behandelt werden musste. In seinem Fall argumentierte die Versicherung, dass der Krankheitsfall nicht akut, sondern vorhersehbar war. Empfehlenswert ist die Beratung von einem Versicherungsexperten, damit Sie solche Fälle ausschließen können.

Was sollte eine gute Auslands-Krankenpolice noch einschließen?

  • Rücktransport-Kostenerstattung, die zweckmäßig und akzeptabel ist und nicht nur bei einem medizinischen Notfall
  • Der Vertrag sollte keine Altersbegrenzung festlegen.
  • Verletzungen, die während plötzlich in der Urlaubszeit ausgebrochener Kriege oder innerer Unruhen entstehen.

Behandlungskosten bei chronisch Kranken übernimmt die gesetzliche Krankenkasse – jedoch nur zu deutschen Konditionen und lediglich bis zu sechs Wochen.

Empfehlung: Rufen Sie im Notfall bei der Notrufnummer der Versicherung an und informieren Sie sich über die entsprechende Vorgehensweise.
Normalerweise bezahlt der Versicherte kleinere Beiträge. Im Anschluss reicht er die Belege sowie Angaben zur Diagnose bei der Versicherung ein. Höhere Behandlungskosten klärt das Versicherungsunternehmen direkt.

Die Karte für alle Fälle


Wer ins europäische Ausland verreist, sollte für Notfälle unbedingt die neue europäische Krankenversicherungskarte, die seit Mitte 2004 den alten EU-Auslandskrankenschein ersetzt, mitnehmen. „Diese Karte zeigen deutsche Patienten dann direkt beim Arzt oder im Krankenhaus vor“, sagt Elisabeth Reker, Europa-Expertin beim AOK-Bundesverband. Doch auch in Europa kann es Probleme geben. Nämlich dann, wenn deutsche Patienten im Notfall von einem privaten Arzt oder in einer Privatklinik behandelt werden müssen. Dann wird die europäische Krankenversicherungskarte normalerweise nicht anerkannt. Und in solchen Fällen zahlt die Krankenkasse nur die Vertragssätze des Reiselandes, die weit niedriger sein können als die teuren Privattarife. Daher rät Versicherungs-Expertin Reker auch für Europareisen: „Wer auf Nummer sicher gehen will, schließt am besten eine private Zusatzversicherung für Auslandsreisen ab.“ Dann ist man überall im Ausland Privatpatient und kann Arzt und Krankenhaus frei wählen.

Auch Privatversicherte profitieren

Im Gegensatz zu Kassenpatienten, sind Privatpatienten weltweit krankenversichert. Trotzdem kann eine zusätzliche Reisekrankenversicherung auch für sie sinnvoll sein. Verrechnen sie nämlich im Ausland gezahlte Arztquittungen mit ihrer normalen Versicherung, ist die Beitragsrückerstattung in Gefahr. Einen Anspruch behält ein Privatpatient aber, wenn die Kosten über die Reisekrankenversicherung gedeckt werden.

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kann für eine bestimmte Reise (nicht länger als sechs Wochen) oder fürs ganze Jahr abgeschlossen werden. Und das Beste zum Schluss: Sie ist sogar sehr günstig. Reiseversicherungen fürs ganze Jahr sind bereits ab 10 Euro zu haben. Der Vorteil dieser Jahrespolice: Man kann spontan verreisen, ohne sich Gedanken über den Versicherungsschutz zu machen. Bei Jahrespolicen gelten jedoch Einschränkungen hinsichtlich der Gesamtdauer der Auslandsaufenthalte. Ein halbes Jahr Aussteiger-Leben in Neuseeland wird wahrscheinlich keine Versicherungsgesellschaft akzeptieren.

Tipps:

  • Erkundigen Sie sich vor der Reise bei Ihrer Kasse, welche Leistungen von ihr nicht übernommen werden und vergleichen Sie die Preise privater Anbieter.
  • Fordern Sie vor jeder Urlaubsreise eine Krankenversicherungskarte von Ihrer Krankenkasse an. Die neue europäische Krankenversicherungskarte ist für alle Länder der EU und für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gültig.
  • Erkundigen Sie sich, ob Ihr Urlaubsland ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat. Ist das nicht der Fall: Unbedingt versichern!
  • Falls Sie mehrmals pro Jahr verreisen, sollten Sie eine günstigere Jahrespolice abschließen.
  • Sammeln Sie alle Quittungen von Behandlungen im Ausland und reichen Sie diese bei Ihrer Zusatzversicherung ein.


Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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