RECHTSCHUTZVERSICHERUNG

Wenn Sie sich gegen das Risiko, einen Rechtsstreit zu verlieren, absichern wollen, können Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Dann übernimmt die Versicherung die Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Eine Geldstrafe, zu der man im Straf- oder Zivilprozess verurteilt wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht. Man unterscheidet verschiedene Versicherungsarten, die unterschiedliche Rechtsgebiete abdecken: Verkehrs-Rechtsschutz, Privat- und Berufs-Rechtsschutz, Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz.

Keine Rechtsschutzversicherung ist in den Bereichen Familien- und Erbrecht und bei Bauvorhaben möglich. Beachten Sie: Vor einem anstehenden Prozess können Sie nicht mal eben schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Denn ein Streitfall, der vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eingetreten ist, ist nicht versichert. Nur Versicherungsfälle, die sich nach einer dreimonatigen Wartezeit ereignen, sind abgedeckt. In der Regel ist außerdem nur die Geltendmachung von Ansprüchen versichert, nicht deren Abwehr. Dafür sind die Haftpflichtversicherungen zuständig.

Vielerorts wird der Ton am Arbeitsplatz gegenüber Arbeitnehmern härter. Da wäre es mehr als ärgerlich, wenn Sie aus Angst vor hohen Gerichts- und Anwaltskosten eines Gerichtsprozesses klein beigeben würden, obwohl Sie sich im Recht wähnen. Dagegen schützt die Rechtsschutzversicherung. Wer sie hat, ist im Streitfall abgesichert. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, achten Sie auf eine ausreichend hohe Selbstbeteiligung. So können Sie Prämien sparen und sind bei Prozessen um größere Summen, bei denen auch Gerichts- und Anwaltskosten entsprechend hoch sind, ausreichend geschützt.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen also die Möglichkeit, Ihr Recht ohne finanzielles Risiko erstreiten zu können. Eine Zahlung, zu der Sie verurteilt werden, übernimmt sie allerdings nicht.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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