HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn: Wer anderen durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss auch dafür aufkommen. Und zwar in vollem Umfang. Das mag beim Rotweinfleck oder bei der zertrümmerten Vase nicht allzu teuer werden, falls aber Personen durch fahrlässiges Verhalten verletzt werden, kann es zu erheblichen Schadenersatzforderungen kommen. Um sich dagegen abzusichern, ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Denn ohne Haftpflichtversicherung haftet man mit seinem gesamten Vermögen und seinem Einkommen bis zur Pfändungsgrenze. Daher ist es wichtig, dass eine hohe Deckungssumme vereinbart wird. Diese sollte mindestens 2,5 Millionen Euro betragen.

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die im privaten Umfeld des Versicherten, wie etwa Nachbarschaft, Familie, Freizeit und Sport, entstehen. Sie prüft auch, ob Schadenersatzansprüche Dritter gerechtfertigt sind und führt und finanziert notfalls auch Gerichtsprozesse. Somit schützt sie den Versicherten auch vor unberechtigten Forderungen. Die Versicherung zahlt allerdings nicht bei Schäden, die absichtlich verursacht wurden. Bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung kann eine geringe Selbstbeteiligung gewählt werden. Dies ist sinnvoll, da man dadurch Prämien sparen kann und kleine Schäden, die mehr Verwaltungskosten verursachen als die Schadenssumme groß ist, gar nicht erst gemeldet werden müssen. Denn nach mehreren Schäden ist es gut möglich, dass die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsvertrag kündigt. Danach kann es schwierig sein, einen neuen, günstigen Versicherer zu finden.

Bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sind in der Regel sowohl Ehepartner als auch die Kinder mitversichert. Auch erwachsene Kinder genießen den Versicherungsschutz, solange sie unverheiratet sind und noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Lebt der Versicherte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, so kann der Partner ebenfalls kostenlos mitversichert werden. Dies muss das Versicherungsunternehmen allerdings schriftlich bestätigen. Kinder unter 7 Jahren können für von ihnen verursachte Schäden per Gesetz nicht haftbar gemacht werden. Wenn die Eltern in solch einem Fall ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, muss die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Der Geschädigte bleibt dann auf seinem Schaden sitzen. Für Unfälle im Straßenverkehr müssen seit Neuestem Kinder bis 10 Jahre nicht mehr haften. Gegen ungerechtfertigte Ansprüche wird die Familie des Kindes durch die Versicherung geschützt.

Die private Haftpflichtversicherung versichert allerdings nicht die Risiken, die zum Beispiel durch Vermietung von Immobilien, Heizöltankschäden und Hundehaltung auftreten können. So sollten Hunde- und Pferdehalter eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen, da sie für alle Schäden haften, die ihr Tier angerichtet hat, auch wenn ihnen selbst kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung braucht, wer ein Grundstück oder ein Haus besitzt, in dem Wohnungen vermietet werden. Denn Grundstücks- und Hauseigentümer müssen ihren Besitz in verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand halten. Für Hausbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen, reicht die normale private Haftpflichtversicherung aus.

Die Haftpflichtversicherung ist also eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schätzt den Versicherten und seine Familie vor dem finanziellen Ruin, wenn durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn bei dritten Personen oder deren Eigentum ein schwerer Schaden entstanden ist.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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