RÜRUP-RENTE

Mit der Rürup-Rente gibt es seit 2005 neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Alle Steuerpflichtigen können diese Möglichkeit der Altersvorsorge nutzen. Der Versicherte zahlt z.B. monatlich einen gewissen Betrag ein und erhält dann im Rentenalter, frühestens ab seinem 60. Geburtstag, eine lebenslange Rente. Das Besondere bei der Rürup-Rente ist, dass die eingezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Jährlich können maximal 20.000 Euro in einen Rürup-Vertrag eingezahlt werden (mit dem Ehepartner 40.000), die im Jahr 2005 zu 60 Prozent steuermindernd geltend gemacht werden können, maximal also 12.000 Euro (bzw. 24.000 Euro mit dem Ehepartner).

Der absetzbare Prozentsatz steigt allerdings kontinuierlich an, bis er im Jahr 2025 100 Prozent erreicht hat. Bei den Auszahlungen im Alter kassiert der Fiskus andererseits jedoch mit. Im Jahre 2005 wären 50 Prozent der Auszahlungen zu versteuern. Dieser Prozentsatz steigt allerdings bis zum Jahre 2020 kontinuierlich auf 80 Prozent an und bis zum Jahre 2040 auf 100 Prozent. Beispielsweise könnte man also im Jahre 2015 80 Prozent der eingezahlten Beiträge absetzen, also 16.000 Euro bei Einzahlung des Höchstbetrages von 20.000 Euro. Ein Versicherter, der ab dem Jahre 2025 eine monatliche Auszahlung von 1000 Euro aus seiner Rürup-Rente erhielte, müsste davon 85 Prozent versteuern. Wichtig: Die restlichen 15 Prozent bleiben lebenslang steuerfrei. Ausschlaggebend ist also der Rentenauszahlungsbeginn.

Die Rürup-Rente lohnt sich in erster Linie für ältere Unternehmer und Selbständige, die zu den Besserverdienenden gehören, denn sie können in der Regel keine andere staatlich unterstützte Altersvorsorge nutzen. Durch die Rürup-Rente können sie in Zeiten, in denen sie durch einen hohen Steuersatz belastet werden, Steuern einsparen. Auch wenn sie die Auszahlungen – zumindest teilweise – versteuern müssen, so wird der dann anfallende Steuersatz wahrscheinlich niedriger sein, als der Steuersatz, den sie im Erwerbsleben zahlen müssen. Erwerbstätige, die wenig Steuern zahlen, profitieren eher von der Riester-Rente oder von einer Betriebsrente.

Wenn Sie sich für einen Rürup-Vertrag interessieren, bedenken Sie, dass Sie dann bis zu Ihrem 60. Geburtstag an den Vertrag gebunden sind. Erst danach kann die Rente ausbezahlt werden. Und das nicht als Einmalzahlung, sondern in monatlichen Raten. Dies allerdings das ganze Leben lang. Da die Rürup-Rente eine so genannte Leibrente ist, also auf Sie persönlich zugeschnitten ist, darf sie weder verkauft noch vererbt werden. Nach dem Tod des Versicherten erhalten die Hinterbliebenen somit keinen Restbetrag ausbezahlt. Was aber positiv ist: Weder bei Insolvenz noch bei Arbeitslosigkeit dürfen Gläubiger bzw. der Staat auf die Rürup-Ersparnisse zurückgreifen.

Fazit: Die Rürup-Rente ist eher eine Alternative für Unternehmer und Selbständige, die keine andere geförderte Altersvorsorge abschließen können und die Steuern sparen wollen. Je höher Steuerlast im Erwerbsleben und Bedürfnis nach Sicherheit sind, umso vorteilhafter ist die Rürup-Rente. Insbesondere ältere Versicherungsnehmer können so noch vor ihrem Ruhestand etwas für die Rente tun. Jüngere Selbständige hingegen müssten bei Renteneintritt eine nahezu volle Besteuerung der Auszahlungen in Kauf nehmen.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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