FESTUNG EIGENHEIM

Damit Sie als Bauherr nicht bereits vor der Fertigstellung von Haus und Hof um selbige gebracht werden, ist ausreichender Schutz unabdingbar. Ist das Traumhaus dann fertig, sind wiederum neue Versicherungen vonnöten. Wie Sie Ihr Haus zur Versicherungsfestung ausbauen.

Als Bauherr hat man’s nicht einfach: Viele Dinge sind zu organisieren und auch die Kosten müssen im Blick bleiben. Doch an den richtigen Versicherungen sollte man besser nicht sparen. Denn wenn beispielsweise eine mühsam hochgezogene Mauer vom Winde verweht wird, ist der Schaden groß. Gut, wenn man dann eine Bauleistungsversicherung in der Schublade hat. Diese schützt vor Schäden am Rohbau durch Wind und Wetter. Auch Schäden durch Feuer und Blitzeinschlag können zumeist mitversichert werden. Ist dem nicht so, dann sollte eine separate Rohbau-Feuerversicherung abgeschlossen werden. Die Bauleistungsversicherung hilft auch, wenn Vandalen den Rohbau mutwillig beschädigen oder wenn dreiste Diebe die Baustelle heimsuchen.

Eltern haften für ihre Kinder - denkste.

Das obligatorische Schild mit der Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder“ hat auf Baustellen bestenfalls eine abschreckende Wirkung auf herumtollende Lausbuben – von der Haftung wird der Bauherr dadurch längst nicht entbunden. Denn wenn ein spielendes Kind vom Gerüst stürzt, haftet der Bauherr trotzdem. Damit dieser daraufhin nicht finanziell ins Bodenlose fällt, dafür sorgt die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, die Dritten auf der Baustelle zugefügt werden. Und da bei wackligen Gerüsten und aufgetürmten Ziegelsteinen viel passieren kann, ist diese Versicherung ein Muss für jeden Häuslebauer.

Die einfache Privathaftpflichtversicherung reicht nämlich hier meist nicht aus. Sie versichert in der Regel nur Schäden bei kleineren Um- und Anbauten bis zu einer begrenzten Bausumme. Hier sollte man rechtzeitig prüfen, ob das neue Bauvorhaben dadurch abgedeckt ist oder nicht. Wichtig: Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro. Denn wenn sich Personen schwer verletzten, kann neben hohen einmaligen Schadenersatzzahlungen auch eine lebenslange Rente gefordert werden.

Wenn die Sturmflut kommt


Nach dem Einzug ins Traumhaus ist weiterer Versicherungsschutz notwendig, denn die Versicherungen während der Bauphase laufen dann meist automatisch aus.

Der Alptraum eines jeden Hausbesitzers ist wohl, aus dem Urlaub zurückzukommen und nur noch eine abgebrannte Ruine vorzufinden. Um dann nicht auch noch vor dem finanziellen Ruin zu stehen, ist die Wohngebäudeversicherung unabdingbar. Sie schützt vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Vor weiteren existenziell bedrohlichen Schäden schützt die Elementarschadenversicherung. Sie tritt dann ein, wenn das Eigenheim durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck oder Lawinen beschädigt wird.

Und diese Versicherung wird immer wichtiger, da die Natur immer häufiger verrückt zu spielen scheint: Überschwemmungen oder orkanartige Stürme in bisher unberührten Regionen waren in der jüngsten Vergangenheit nicht selten. Wer jetzt noch eine günstige Elementarschadenversicherung bekommen kann, sollte schnell zugreifen, denn: Gilt eine Regionen erst einmal als besonders gefährdet, ist die Versicherung entweder sehr teuer oder gar nicht mehr zu bekommen.

Haus- und Grundstückseigentümer sein bedeutet auch: Verantwortung tragen. Schließlich hat man für seinen Grund und Boden die so genannte Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, der Eigentümer haftet, wenn Passanten auf seinem Grundstück beispielsweise durch herabfallende Dachziegel verletzt werden. Diese Gefahren werden durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert. Doch nicht jeder Eigentümer braucht sie. Wer sein Haus nur mit seiner Familie bewohnt, dem reicht die private Haftpflichtversicherung. Diese schließt zumeist auch das Untervermieten von ein bin zwei Räumen mit ein.

Versicherung für Ledergarnitur und Heimkino

Überschwemmungen, Blitzschlag und Brände zerstören nicht nur das Gebäude sondern machen auch nicht vor der Einrichtung halt. Und diese muss separat versichert werden – mit einer Hausratversicherung. Hierbei sind dieselben Schadensursachen wie bei Wohngebäudeversicherung versichert, zusätzlich Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Zum Hausrat gehören alle Dinge, die sich in der Wohnung, im Keller, auf dem Dachboden, in der Garage und im Gartenhäuschen befinden.

Doch selbst wenn man gut versichert ist, heißt das noch lange nicht, dass man nicht auf sein Häuschen acht geben muss. Insbesondere, wenn man für längere Zeit verreist, kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. „Sobald die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, wertet das die Hausratversicherung als so genannte Gefahrerhöhung“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) und ergänzt: „Dies gilt auch, wenn Gebäude oder Gebäudeteile nicht mehr genutzt werden.“ Hier hilft, sich vor der Reise bei der Versicherung zu melden. Notfalls ist es immer noch besser, einen Risikozuschlag zu zahlen als den Versicherungsschutz leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

Tipps:

  • Optimal abgesichert sind Sie während der Bauphase mit Bauherrenhaftpflichtversicherung, Feuer-Rohbauversicherung und Bauleistungsversicherung. Nach dem Einzug sind neue Versicherungen fällig:
    Wohngebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung schützen vor Schäden am Gebäude und vor Totalverlust. Für einige Immobilien wird eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt. Die Wohnungseinrichtung können Sie durch eine Hausratversicherung absichern.
  • Achten Sie beim Abschluss Ihrer Versicherungen auf ausreichend hohe Deckungssummen. Mehrere Millionen sollten es schon sein für den Fall, dass Menschen zu Schaden kommen.
  • Beachten Sie bei Wohngebäude- und Hausratversicherung, dass die Versicherungssumme dem Neuwert entspricht. Der Wert des Gebäudes sollte mittels gleitendem Neuwert jährlich neu berechnet werden. So werden die steigenden Baukosten mitberücksichtigt.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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