BÜRO-, KANZLEI-, PRAXISAUSFALLVERSICHERUNG

Der Erfolg einer Praxis, einer Kanzlei oder eines Büros ist oft unmittelbar mit Persönlichkeit und Kompetenz des Inhabers verbunden. Fällt dieser aber durch Unfall oder Krankheit für längere Zeit aus, so können oft Patienten nicht behandelt bzw. Klienten nicht beraten werden. Einnahmen brechen weg, die laufenden Ausgaben bleiben aber bestehen. So müssen beispielsweise Löhne und Miete auch bei Ausfall des Chefs weiter gezahlt werden.

Gegen dieses Risiko können sich Ärzte, Anwälte und sonstige freiberufliche Gewerbetreibende durch eine Büro-, Kanzlei- oder Praxisausfallversicherung absichern. Die Versicherung übernimmt dann für den krankheits- oder unfallbedingten Ausfall des Geschäftsführers die laufenden Kosten. Zudem ist auch eine Betriebsunterbrechung durch Schäden aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl versicherbar. Der Versicherte kann eine Karenzzeit vereinbaren, nach deren Ablauf dann folgende Geschäftskosten bis zu einem Jahr ersetzt werden: Mieten, Personalkosten, Bürokosten (z.B. für Strom, Heizung, Telefon), Steuern/Abgaben, Versicherungsprämien und Leasingraten.

Die Versicherungssumme ist von der betriebswirtschaftliche Abrechnung des Vorjahres abhängig. Durch die darin ausgewiesenen Beträge wird die Versicherungssumme bestimmt. Versicherungsinstitute bieten in der Regel unterschiedliche Tarife mit mehr oder weniger umfassenden Leistungen an. So kann man sich z.B. im Top-Tarif auch den entgangenen Gewinn erstatten lassen.

Eine Ausfallversicherung für Gewerbebetriebe ist also gerade für Freiberufler sinnvoll, die auf Grund hoher laufender monatlicher Kosten auf regelmäßige Einnahmen angewiesen sind. Dann reicht der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nämlich nicht aus, denn diese ist nur für die finanzielle Absicherung des persönlichen Einkommens zuständig. Außerdem wichtig: Eine Büro-, Kanzlei- oder Praxisausfallversicherung kann im Rahmen der Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden. Und das, obwohl ein Krankheitsfall eigentlich ein privates Risiko darstellt.

Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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