ABGELTUNGSSTEUER KOMMT 2009

Kabinett beschließt einheitliche Besteuerung von 25 Prozent auf alle Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne ab 2009.


Nach langem Hin und Her soll die neue Abgeltungssteuer nun im Jahre 2009 kommen. Zeit genug also, seine Anlagestrategie zu überdenken. Denn die neue Abgabe macht nicht nur vieles leichter, sondern hält ebenso viele Ausnahmen bereit. Was Sie als Anleger wissen müssen.

Die Einheitssteuer für alle Kapitalerträge

Die neue Abgeltungssteuer muss jeder zahlen, der ab Januar 2009 Kapitalerträge erzielt. Der Fiskus erhält dann 25 Prozent von Zinsen, Dividenden und Wertpapiergewinnen, sofern diese über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro (1602 Euro für Verheiratete) liegen. Zu den 25 Prozent kommen dann noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzu. Somit müssen Sparer mit rund 28,5 Prozent Abschlag rechnen.
Anders als in den meisten europäischen Ländern muss in Deutschland zukünftig auch der Wertzuwachs bei Wertpapieren versteuert werden. Mit einer Einschränkung bei Investmentfonds: Verkaufsgewinne von Fondsanteilen, die Anleger vor 2009 erworben haben, sind auch nach 2009 steuerfrei. Kein Grund also, sich jetzt schnell noch von seinen Investmentfonds zu trennen.

Einfach und doch kompliziert

Mit der Neuregelung wird die Steuerzahlung vereinfacht. Kreditinstitute und Banken behalten die 25 Prozent auf Kapitalerträge ein und überweisen den Betrag direkt an den Fiskus. Der Vorteil: Sie müssen Ihre Zinseinkünfte und Wertpapiererträge dann nicht mehr in der Steuererklärung angeben.
Wenn Ihr persönlicher Steuersatz allerdings unterhalb von 25 Prozent liegt, können Sie die Differenz in der Steuererklärung zurückfordern. Zunächst wird Ihre Bank allerdings die 25 Prozent an den Staat abführen. Beträgt Ihr persönlicher Steuersatz beispielsweise 15 Prozent, erhalten Sie erst im darauf folgenden Jahr die zu viel gezahlten zehn Prozent vom Finanzamt zurück.

Gewinner und Verlierer

Von der neuen Steuer profitieren können Anleger mit einem hohen Steuersatz. Diese müssen derzeit ihre Zinserträge oberhalb der Freibetragsgrenze mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Mit der Neuregelung sind dann nur noch 25 Prozent fällig, statt beispielsweise 42 Prozent Spitzensteuersatz.
Aber auch bei den Anlageformen gibt es Gewinner und Verlierer. Aktien beispielsweise dürften an Attraktivität verlieren. Schließlich müssen ab 2009 auch deren Kursgewinne versteuert werden – unabhängig davon, ob die Papiere über ein Jahr gehalten werden. Hinzu kommt, dass auch noch das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden entfallen soll. Das heißt, dass ab 2009 die Dividenden komplett steuerpflichtig sein werden und nicht mehr wie bisher nur zur Hälfte.

Vorteil Riester-Rente

Von der Abgeltungssteuer nicht betroffen ist die boomende Riester-Rente. Obwohl während der Einsparphase Zinsen erzielt werden, muss der Riester-Sparer darauf keine Abgeltungssteuer entrichten. Steuern fallen erst bei der Auszahlung an. Und da man als Rentner zumeist einen weit niedrigeren Steuersatz zahlen muss als während der Erwerbszeit, bleibt Riestern äußerst attraktiv.

Mit Verlusten gegensteuern

Positiv für Sparer wirkt sich die neue Regelung bei der Verlustverrechnung aus. Verluste aus Wertpapiergeschäften können Sie ab 2009 nicht mehr nur mit Gewinnen, sondern auch mit Zinsen und Dividenden verrechnen. So können Sie Altverluste noch bis zum Jahre 2013 übertragen und somit die Steuern auf Ihre Kapitalerträge Jahr für Jahr senken.
Verluste aus Wertpapierverkäufen können Sie über die Steuererklärung abrechnen. Haben Sie aber bei der gleichen Bank sowohl Erträge als auch Verluste erzielt, können Sie diese gleich von Ihrer Bank verrechnen lassen. Das reduziert Ihre Steuerlast, da die Bank entsprechend weniger ans Finanzamt abführt. Zusätzlicher Vorteil: Sie sparen sich den Eintrag in Ihre Steuererklärung.

Stand: Dezember 2008, alle Angaben ohne Gewähr

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