UNTERSTÜTZUNGSKASSE
Die Unterstützungskasse als Durchführungsweg bildet eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder als GmbH. In seltenen Fällen treten sie als Stiftung auf. Die Zahlungen an die U-Kasse werden vom Arbeitgeber geleistet - entweder direkt von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung, finanziert also vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers.
Zum Schutz bei einer Insolvenz hat der Arbeitgeber auch hier Beiträge an den PSV a.G. abzuführen, welche für ihn als Betriebsausgaben voll abzugsfähig sind. Die traditionsreichste betriebliche Altersvorsorgeform unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und ist auch in der Anlage ihres Vermögens frei. Die Kasse darf ihr Vermögen beispielsweise beim jeweiligen Trägerunternehmen anlegen. Die Unterstützungskasse kann also einen Teil des angesparten Vermögens im Unternehmen belassen - sozusagen als Darlehen.
Die Unterstützungskasse kann bei einem neuen Arbeitgeber problemlos weitergeführt werden und bei Arbeitslosigkeit auf Wunsch beitragsfrei gestellt werden. Im Wege der Riester-Förderung funktioniert die U-Kasse allerdings nicht. Interessant ist die Möglichkeit der Zusatzleistungen: Berufsunfähigkeitsschutz und Todesfallsicherung können genauso wie eine Witwenrente vereinbart werden.
Der Arbeitgeber spart Lohnkosten, da die Unterstützungskasse eine Alternative zur Lohnerhöhung darstellt. Der Verwaltungsaufwand ist zwar nicht besonders hoch, es fallen aber Verwaltungsgebühren für die Unterstützungskasse an.
Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr