PENSIONSFONDS
Seit 2002 besteht die Möglichkeit, bei der betrieblichen Altersvorsorge Pensionsfonds als Durchführungsweg zu wählen. Pensionsfonds orientieren sich an angelsächsischen Vorbildern. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht ein höheres Maß an Flexibilität als bei herkömmlichen Modellen betrieblicher Alterversorgung. Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt. Die Finanzierung erfolgt durch als Betriebsausgaben abzugsfähige Zuwendungen oder Gehaltsumwandlungen des Arbeitgebers.
Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen. Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen. Des Weiteren fließt das Geld in Anleihen, Immobilien oder Fonds. Allerdings ergeben sich aus den höheren Renditemöglichkeiten auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken. Ein Totalverlust kann jedoch ausgeschlossen werden, da der Gesetzgeber Pensionsfonds zu einer hundertprozentigen Kapitalgarantie verpflichtet, d.h. die eingezahlten Beträge bekommt der Arbeitnehmer im Ruhestand in jedem Fall zurück. Die Auszahlung ist aber steuerpflichtig. Um Investmentfonds handelt es sich bei den Pensionsfonds allerdings nicht, auch wenn der Name das vermuten ließe. Ansprüche der Arbeitnehmer werden durch den Arbeitgeber über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) gegen Insolvenz abgesichert.
Stand: Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr