Die neue Steuer-ID im Kreuzfeuer

Wussten Sie, dass unser kompliziertes und teures Lohnsteuerverfahren noch aus den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammt? Grund genug für eine Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Mit der bundesweit einheitlichen Steueridentifikationsnummer wagt jetzt der Fiskus zumindest organisatorisch den Sprung ins digitale Zeitalter. Ab 2011 soll die zentrale Steuerdatenbank für die Lohnsteuer um weitere persönliche Daten, wie Religionszugehörigkeit oder Freibeträge, erweitert werden. Zudem wird dann das Lohnsteuerkartenverfahren vollständig durch ein elektronisches Abrufverfahren abgelöst. Ein Zukunftsszenario, das bei Datenschützer auf geteilte Meinungen stößt.

Startschuss zu einer neuen Überwachungsära?
Bis Ende Oktober 2008 haben alle in Deutschland gemeldeten Bürger, vom Baby bis zum Greis, ihre neue Steuer-ID mit einem Anschreiben vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Zukünftig müssen die Bundesbürger ihre Nummer bei allen Änderungen, Erklärungen oder Mitteilungen die Finanzbehörde betreffend, angeben. Die persönliche ID ändert sich weder bei Umzug, noch beim Wechsel des Finanzamts. Sie wird zentral verwaltet, gilt ab sofort und ein Leben lang. Die gespeicherten Daten der ID werden erst gelöscht, wenn sie nicht mehr gebraucht werden – etwa 20 Jahre nach dem Tod. Neugeborene erhalten in Zukunft gleich zur Geburt eine Steuer-ID.

Die persönlichen Daten

Jede ID-Nummer setzt sich aus einer Zahlenkombination von elf Ziffern zusammen, die keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen und dessen persönlichen Daten zulassen soll. Die gespeicherten Informationen dienen der korrekten Zuordnung bei der Einkommenssteuer und sind gesetzlich streng zweckgebunden. Das bedeutet, dass die gespeicherten Daten aus Gründen des Datenschutzes allein auf die Verwendung bei der Finanzverwaltung beschränkt sind. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt – so der offizielle Tenor.

Folgende Informationen sind zu der persönlichen Steuer-ID (wirtschaftlich Tätige, juristische Personen oder Selbstständige erhalten eine Wirtschafts-ID) gespeichert:


  • Familienname, früherer Name und Vorname
  • Titel, Doktorgrad, Künstlername
  • Tag und Ort der Geburt
  • Geschlecht
  • gegenwärtige, letzte bekannte Anschrift
  • zuständige Finanzbehörde
  • Sterbetag

Warum die neue Nummer?
Das Lohn- oder Einkommenssteuersystem in Deutschland ist kompliziert und teuer. Die Hoffnung ist, dass mit der neuen Steueridentifikationsnummer in Zukunft das Zusammenspiel zwischen Bürgern und Finanzbehörden leichter, unbürokratischer und transparenter wird. Das elektronische Datenübermittlungsverfahren stellt gleichzeitig für die Finanzbehörden neue Kontrollmöglichkeiten dar, um schwarze Schafe schneller ausfindig zu machen. Denn in der Vergangenheit gingen dem Finanzamt viele steuererhebliche Informationen verloren, da sie nicht zugeordnet werden konnten. Die Behörden sollen mit der Einführung der bundeseinheitlichen Steuer-ID organisatorisch und technisch fähiger sein, zusätzlich zur elektronischen Steuererklärung auch zulässige Überprüfungen effizienter vorzunehmen. Die verbesserte Vernetzung auch mit anderen staatlichen Behörden, beispielsweise mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen, der Bafög-Stelle oder dem Sozialamt, lässt die staatliche Kontrolle dichter werden. Steuersünder, die in der Vergangenheit unentdeckt blieben, können sich zukünftig bei Steuerhinterziehung oder Sozialbetrug warm anziehen.

Wer muss mit zunehmenden Kontrollen rechnen:
  • Rentner – Alle Rentenzahlungen werden mit der entsprechenden Steuererklärung abgeglichen. Auch wird geprüft, wer in den Vorjahren bereits steuerpflichtig gewesen wäre, um unter Umständen Nachzahlungen einzufordern.
  • Unternehmer und wirtschaftlich Tätige – Bislang hatte jedes Bundesland eigene Steuernummern vergeben. So konnten sich Firmen in verschiedenen Bundesländern registrieren lassen, um die Vorsteuer gleich mehrmals zu kassieren. Mit der zentral verwalteten und bundesweit einheitlichen Wirtschaftsidentifikationsnummer für Selbständige, juristische Personen oder Personenvereinigungen ist dies in Zukunft nicht mehr möglich.
  • Erben – Wenn Oma und Opa sterben, so melden Versicherungen, Banken, Gerichte und Standesämter alle Informationen an das Finanzamt. Eingereichte Erbschaftssteuererklärungen können ab sofort mithilfe der Steuer-ID eindeutig zugeordnet werden. Lücken fallen sofort auf!

Datenschutz in Gefahr?
Systematisch hat die Finanzbehörde in den letzten Jahren die Steuerkontrollen verschärft und ihr Netz dichter geknüpft. Ziel der Maßnahmen ist, Steuerpflichtige zu mehr Steuerehrlichkeit zu erziehen, so dass jeder Bürger auch gleich belastet wird. Die Steuerdatenbank umfasst Daten von 82 Millionen Bundesbürgern. Datenschützer stufen die zentral verwaltete Datenmenge als bedenklich ein. Zwar baut die Regierung einige datenschutzrechtliche Sicherungen ein, doch wird der Gesetzgeber noch daran arbeiten müssen, dass rechtswidrige Datenabrufe Dritter, auch nicht zugriffsberechtigte Behörden und Ämter, technisch ausgeschlossen sind. Ein zentraler Datenpool in der Größe kann zudem in den Händen des Staates wie eine Goldmine sein, auf die einige Firmen scharf sind. Und selbst klare gesetzliche Vorgaben haben keinen Ewigkeitswert, zeigt die momentane Diskussion über die Verwendung der Mautdaten zum Zweck der Strafverfolgung. Niemand kann damit garantieren, dass die Steueridentifikationsnummer sich nicht zum Personenkennzeichen entwickelt.

Linktipp:
www.steuerliches-info-center.de


Stand Dezember 2009, alle Angaben ohne Gewähr

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